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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0112205

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C23
               Typ                           C23 8020
               Radgröße                      8.0Jx20 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Aus-     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/                  Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                  Lochkreis- (mm)/           tiefe       last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø (mm)          (mm)        (kg)
               C23 8020 1122/07 CMS / Ø67,1-Ø64,1       5/114,3/64,1               48          750    2300
               48 10

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                    52272
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C23 8020 (s.o.)
               Radgröße                      8.0Jx20 H2
§22 52272*07




               Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                    -                      Z46

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Honda

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Accord (VII)     103-140        235/30R20   G01 K1c K2b K45 K46 K56 R70 T88    A01 A12 A19
               CL7, CL9, CN1                                                                        A99 S01
               e6*2001/116*0091,
               0092, 0096*..
               Honda Accord (VII)     103-140        235/30R20   G01 K1c K2c K42 K45 K46 R70 T88    A01 A12 A19
               Tourer                                                                               A99 Car S01
               CM1,CM2,CN2
               e6*2001/116*0093,
               0094,0097*..
               Honda Accord (VIII)    110-132        245/30R20   A01 K1c T90                        A12 A19 A99
               CU1,CU3                115            235/30R20   R70 T88                            Lim S01
               e6*2001/116*
               0113, 0115*..
               Honda Accord (VIII)    148            235/30R20   R70 T88                            A12 A19 A99
               CU2                    148            245/30R20   A01 K1c                            Lim S01
               e6*2001/116*0114*..
               Honda Accord (VIII)    110-132        245/30R20   A01 K1c T90                        A12 A19 A99
               Tourer                 115            235/30R20   R70 T88                            Car S01
§22 52272*07




               CW1, CW3
               e6*2001/116*
               0120,0122*..
               Honda Accord (VIII)    148            235/30R20   R70 T88                            A12 A19 A99
               Tourer                 148            245/30R20   A01 K1c                            Car S01
               CW2
               e6*2001/116*0121*..
               Honda Civic (IX)       73, 104        225/30R20   T85                                A12 A19 A99
               FK1, FK2                                                                             Flh S01
               e11*2001/116*
               0255*07-..,
               0256*07-..
               - ab Modell 2012
               Honda Civic 5-Türer    88-134         225/30R20                                      A12 A19 A99
               (X)                    88-134         235/30R20   R70                                Y85 S01
               FC, FK
               e11*2007/46*3633*..;
               e6*2007/46*0256*..
               Honda CR-V (III)       103-122        245/40R20                                      A12 A19 A99
               RE5, RE6, RE7          103-122        245/45R20                                      S01
               e11*2001/116*
               0301*00-05,
               0302*00-05,
               0322*00-03
               Honda CR-V (IV)        88-114         245/40R20                                      A12 A19 A57
               RE5, RE6               88-114         245/45R20                                      A99 S01
               e11*2001/116*
               0301*06-09,
               0302*06-10




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda CR-V (IV)        88-118          245/40R20                                         A12 A19 A57
               RE5, RE6               88-118          245/45R20                                         A99 S01
               e11*2001/116*
               0301*10-,
               0302*11-
               ab Facelift 2015
               Honda e:Ny1            60 (150)        225/35R20   T90                                   A12 A19 A58
               RSA                    60 (150)        225/40R20                                         A99 S01
               e6*2018/858*00269*..   60 (150)        235/35R20
               - Elektro              60 (150)        245/35R20   A01 K1c
               Honda HR-V (II)        88, 96          225/35R20                                         A12 A19 A58
               RU                     88, 96          235/35R20   A01 K1c K2b                           A99 X95 S01
               e6*2007/46*0158*..     88, 96          245/30R20   A01 K1c K2b
               Honda HR-V (II)        96, 134         225/35R20                                         A12 A19 A58
               RU                     96, 134         235/35R20                                         A99 X86 S01
               e6*2007/46*0158*..     96, 134         245/35R20   A01 K1c K2b K3v K5v K8a
               Honda HR-V (III)       79              225/35R20                                         A12 A19 A58
               RV                     79              225/40R20   A01 K3s                               A99 S01
               e6*2018/858*00063*..   79              235/35R20   A01 K3s
§22 52272*07




                                      79              245/35R20   A01 K3s
               Honda ZR-V e:HEV       105             215/45R20                                         A12 A19 A58
               RZ                     105             225/40R20                                         A99 NoE NoP
               e6*2018/858*00266*..   105             235/40R20                                         S01
                                      105             245/35R20
                                      105             245/40R20


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 52272*07




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 7
               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 52272*07




               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
               bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 52272*07




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X86      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X95    Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit
               Serienbereifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52272 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55007819 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juni 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 52272*07




               Lambsheim, 10. Juni 2024




               Kocher                                                              00428781.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim