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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52272 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55007819 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 5
               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0112205

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         C23
               Typ                            C23 8020
               Radgröße                       8.0Jx20 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                               Lochkreis-ø (mm)/ tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)
                C23 8020 48 10 1122/07 CMS / Ø67,1-Ø60,1       5/114,3/60,1      48         750    2300

               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                     52272
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C23 8020 (s.o.)
               Radgröße                       8.0Jx20 H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 52272*09




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment   Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)           (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          110            -              Z57
                S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°          100            28             Z38
                S03   Schraube M12x1,5             Kegel 60°          90             28             Z38
                S04   Mutter M12x1,25              Kegel 60°          140            -              Z77

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchge-
               führt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Suzuki
                                              Toyota
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Suzuki Kizashi             131            225/35R20     T90                             A12 A19 A57
                FR                         131            235/35R20     T92                             A99 Lim S04
                e4*2007/46*0142*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52272 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55007819 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                             Seite 2 von 5
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Suzuki S-Cross (II)        75-95          225/35R20                                        A12 A19 A57
                JY, JY-2S                  75-95          235/35R20                                        A99 S02
                e4*2007/46*                75-95          245/30R20
                0779*14-..;
                e6*2018/858*
                00006*02-..
                ab Modelljahr 2022
                Suzuki SX4 S-Cross (I)     82-103         225/35R20                                        A12 A19 A57
                JY                         82-103         235/30R20      T88                               A99 S02
                e4*2007/46*
                0779*04-13;
                e6*2018/858*
                00006*00-01
                - Modelljahr 2017-2021
                Suzuki Vitara              75-103         225/35R20      T88                               A12 A19 A57
                LY, LY-2S                  75-103         235/35R20                                        A99 S03
                e4*2007/46*0928*..         75-103         245/30R20
                e6*2018/858*00005*..       75-103         245/35R20      A01 G01 K3s
§22 52272*09




                Toyota Camry Hybrid        131            225/35R20      T90                               A12 A19 A58
                XV7 (EU,M), -/TMG          131            235/35R20      T92                               A99 Lim S01
                e6*2007/46*0322*..;        131            245/30R20      T90
                e13*2007/46*2046*..
                Toyota C-HR (I)            72-112         225/40R20                                        A12 A19 A57
                AX1T(EU,M), -/TMG          72-112         235/35R20                                        A99 MHy S01
                e11*2007/46*3641*..;       72-112         235/40R20
                e13*2007/46*1765*..;       72-112         245/35R20
                e6*2007/46*0264*..;
                e6*2007/46*0338*..
                Toyota Yaris Cross         68, 92         225/35R20                                        A12 A19 A58
                XPB1F(M,EUM), -/TGRE       68, 92         235/35R20                                        A99 F23 Flh
                e6*2018/858*00013*..;      68, 92         245/30R20                                        NoE NoP S01
                e13*2018/858*00156*..
                Toyota Yaris Cross AWD     68             225/35R20                                        A12 A19 A56
                XPB1F(M,EUM), -/TGRE       68             235/35R20                                        A99 F24 Flh
                e6*2018/858*00013*..;      68             245/30R20                                        NoE NoP S01
                e13*2018/858*00156*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Son-
               derrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52272 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55007819 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 5

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu verwen-
               denden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu ent-
               nehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedli-
               cher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers
               zu beachten.
§22 52272*09




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführ-
               ten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist geson-
               dert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforder-
               lich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen
               mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet wer-
               den.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfüll-
               druck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zu-
               lässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbe-
               scheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52272 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55007819 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                             Seite 4 von 5

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luft-
               druck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgen-
               rand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett an-
               gebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm
               zum Bremssattel zu achten.

               F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Ein-
§22 52272*09




               zelradaufhängung).

               Flh      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräg-
               hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01      Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstre-
               ckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angegli-
               chen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinter-
               liegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52272 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55007819 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx20 H2 Typ C23 8020
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 5

               T88      Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstge-
               schwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T90      Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstge-
               schwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T92      Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstge-
               schwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 2. März 2026 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Be-
               achtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 52272*09




               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gülti-
               gen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschrif-
               ten der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte be-
               einflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmi-
               gungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 2. März 2026




               Bohlander                                                                                         00463577.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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