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							            Gutachten 366-0348-20-LORD
            zur Erteilung der ABE 53520
            ANLAGE: 1                                                             Radtyp: C23 908
            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                               Stand: 18.09.2020
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            Fahrzeughersteller                          : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
            Raddaten:
            Radgröße nach Norm             : 9 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)     : 52,5
            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
            Technische Daten, Kurzfassung
            Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                           Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                           Rad                             Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
            C23 908 52 82S CMS 1303 01                     ohne                          66,5                   784     2400    08/20
            C23 908 52 82S CMS 1303 01                     ohne                          66,5                   828     2254    08/20
            C23 908 52 82S CMS 1303 01                     ohne                          66,5                   880     2100    08/20
            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
            von 50km hingewiesen werden.


            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DB
            Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
§22 53520




            Zubehör                                     : m. Serienbefestigungsmitteln;


            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 150 Nm ( Baureihe W213 ) Nm
            Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
            R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99               GA9; 57F                  Coupé; Cabrio;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                           76B; 76O
            R1ES           e1*2007/46*1560*..        110 - 270 275/40R18 103 GA9; 57F                      Baureihe W213; nicht
                                                               275/40R18 99Y GA9; 5JK; 57F                 All Terrain;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                           76B; 76O
            212            e1*2001/116*0501*..       100 - 245 265/35R18         51G; 57F; 575; 689        Baureihe W212; nicht
                                                                                                           AMG-Paket;
                                                                                                           Stufenheck;
                                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74D; 76B; 82F; DEJ




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0348-20-LORD
            zur Erteilung der ABE 53520
            ANLAGE: 1                                                            Radtyp: C23 908
            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 18.09.2020
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            Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
            212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/40R18 99            GA9; 57F                  Baureihe W213; nicht
                                                                                                         E300e/E350e; nicht
                                                                                                         E300de; Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76B; 76O; 82F; DEJ
            212            e1*2001/116*0501*..     143       275/40R18 99      12T; 57F; 58P             Baureihe W213;
                                                                                                         E300de;
                                                                                                         nur Limousine
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 76B

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
            Sonderräder funktionsfähig bleiben.
            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
            von 50km hingewiesen werden.
§22 53520




            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                         für Typ : 212 (Baureihe W212)
            Zubehör                                    : m. Serienbefestigungsmitteln;


            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                         für Typ : 212 (Baureihe W213)
            Zubehör                                    : m. Serienbefestigungsmitteln;


            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                         für Typ : 212
            Zubehör                                    : m. Serienbefestigungsmitteln;


            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                         für Typ : R1EC (Baureihe W213)
            Zubehör                                    : m. Serienbefestigungsmitteln;


            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                         für Typ : 251; 164
            Zubehör                                    : m. Serienbefestigungsmitteln;


            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                         für Typ : H1GLE; (Kugelbund lose)


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0348-20-LORD
            zur Erteilung der ABE 53520
            ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C23 908
            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
            _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 8
            Zubehör                                 : m. Serienbefestigungsmitteln;


            Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 212
                                                      130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                      150 Nm für Typ : H1GLE; 164; 212; 251
                                                      150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC
            Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
            R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99          GA9; 57F                  Coupé; Cabrio;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 76O
            R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 270 275/40R18 103 GA9; 57F                     Baureihe W213; nicht
                                                           275/40R18 99Y GA9; 5JK; 57F                All Terrain;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 76O
§22 53520




            212            e1*2001/116*0501*..   100 - 245 265/35R18        51G; 57F; 575; 689        Baureihe W212; nicht
                                                                                                      AMG-Paket;
                                                                                                      Stufenheck;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 76B; 82F; DEJ
            212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 275/40R18 99     GA9; 57F                  Baureihe W213; nicht
                                                                                                      E300e/E350e; nicht
                                                                                                      E300de; Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; 76O; 82F; DEJ
            212            e1*2001/116*0501*..   143      275/40R18 99      12T; 57F; 58P             Baureihe W213;
                                                                                                      E300de;
                                                                                                      nur Limousine
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76B




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0348-20-LORD
            zur Erteilung der ABE 53520
            ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C23 908
            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
            _______________________________________________________________________________________________________________
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            Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
            H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 200 255/55R18 105                                   GLE SUV;
                                                      255/60R18 108                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      265/55R18 108                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      265/60R18 110                                   721; 725; 73C; 74D;
                                                      275/50R18 107                                   75I; 76O; BES; DEÄ
                                                      275/60R18 113
                                                      285/50R18 109         11A; 26P
                                                      285/55R18 113         11A; 26P

            Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
            251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18            11A; 24M; 51J; 56G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       103W
                                                       255/55R18 105        11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76O

            Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
            164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/55R18 105        11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
§22 53520




                                                                                                      75I

            Auflagen
            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                 Abrollumfanges.
            11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                 oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                 lassen.
            11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                 der Fahrzeugpapiere enthält.
            11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0348-20-LORD
            zur Erteilung der ABE 53520
            ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C23 908
            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
            _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                Seite: 5 von 8
            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
            12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
            12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                 Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                 Fahrzeuges genannt wird, möglich.
            24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 53520




                 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                 abgedeckt sein.
            26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                 beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
            51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                 Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
            56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                 erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
            575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
            57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
            58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:


                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0348-20-LORD
            zur Erteilung der ABE 53520
            ANLAGE: 1                                                          Radtyp: C23 908
            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 18.09.2020
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                                 Vorderachse:                        245/45R18
                                 Hinterachse:                        275/40R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                 Achslast von 1550kg.
            689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
            71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                 werden.
            71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§22 53520




                 Tiefbetts angebracht werden.
            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                 Ventilherstellers zu beachten.
            725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                 Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
            729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                 das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                 Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
            76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                 unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
            76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                 COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                 sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
            82F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm
                 (Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
            BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
                 (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0348-20-LORD
            zur Erteilung der ABE 53520
            ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C23 908
            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
            _______________________________________________________________________________________________________________
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            DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
                 an der Vorderachse nicht zulässig
            DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                 an der Vorderachse nicht zulässig.
            GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                 Reifengröße:
                 Vorderachse: 245/45R18
                 Hinterachse: 275/40R18
                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 53520




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
            Gutachten 366-0348-20-LORD
            zur Erteilung der ABE 53520
            ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C23 908
            Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 18.09.2020
            _______________________________________________________________________________________________________________
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            Nacharbeitsprofile Fahrzeug
            Fahrzeug:

                   Hersteller:     MERCEDES
                   Fahrzeugtyp:    H1GLE
                   Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1885*..
                   Handelsbez.:    GLE-Klasse, GLS-Klasse

                   Variante(n):

            Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                             Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                 von [mm]            bis [mm]
                         26B                      x = 270            y = 270                     VA
                         26P                      x = 320            y = 320                     VA
                         27I                      x = 280            y = 330                     HA

            Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                             Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                              von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§22 53520




                         26J                   x = 320       y = 320             8                 VA
                         26N                   x = 320       y = 320            30                 VA
                         27F                   x = 280       y = 330             8                 HA
                         27H                   x = 280       y = 330            30                 HA




                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.