Gutachten 366-0348-20-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520 ANLAGE: 1 Radtyp: C23 908 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.08.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 52,5 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum C23 908 52 82S CMS 1303 01 ohne 66,5 784 2400 08/20 C23 908 52 82S CMS 1303 01 ohne 66,5 828 2254 08/20 C23 908 52 82S CMS 1303 01 ohne 66,5 880 2100 08/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder §22 53520*01 Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 31 oder Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 40 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAKL, KAKM, KAKN, KAKO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0348-20-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520 ANLAGE: 1 Radtyp: C23 908 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.08.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 31 oder Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 40 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAKL, KAKM, KAKN, KAKO Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R1ES Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln; Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R1ES; (Baureihe W213) Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : R1ES §22 53520*01 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F; KAKM; Coupé; Cabrio; KAKN; KAKO Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/40R18 103 GA9; 57F; KAKL; Baureihe W213; nicht KAKM; KAKN; KAKO All Terrain; nicht E300de; nicht E300e; 275/40R18 99Y GA9; 5JK; 57F; KAKL; Allradantrieb; KAKM; KAKN; KAKO Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103 58P; KAKL; KAKM; Baureihe W213; KAKN; KAKO E300de; E300 e; Kombilimousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0348-20-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520 ANLAGE: 1 Radtyp: C23 908 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.08.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 12T; 57F; 58P; KAKL; Baureihe W213; KAKM; KAKN; KAKO E300de; E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/35R18 GCM; 57F; 689; KAKL; Baureihe W212; nicht KAKM; KAKN; KAKO AMG-Paket; Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B; 82F; DEJ 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/40R18 99 57F; 58P; KAKL; Baureihe W213; nicht KAKM; KAKN; KAKO E300e/E350e; nicht E300de; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; §22 53520*01 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; 82F; DEJ Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 31 oder Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 40 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAKL, KAKM, KAKN, KAKO Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 42 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : Z 85 OR Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212 (Baureihe W213) Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln; Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212 Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0348-20-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520 ANLAGE: 1 Radtyp: C23 908 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.08.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R1EC (Baureihe W213) Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln; Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 164; 251 Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln; Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : H1GLE Zubehör : m. Serienbefestigungsmitteln; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 212 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 150 Nm für Typ : H1GLE; 164; 212; 251 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F; KAKM; Coupé; Cabrio; §22 53520*01 KAKN; KAKO Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/40R18 103 GA9; 57F; KAKL; Baureihe W213; nicht KAKM; KAKN; KAKO All Terrain; nicht E300de; nicht E300e; 275/40R18 99Y GA9; 5JK; 57F; KAKL; Allradantrieb; KAKM; KAKN; KAKO Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103 58P; KAKL; KAKM; Baureihe W213; KAKN; KAKO E300de; E300 e; Kombilimousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 12T; 57F; 58P; KAKL; Baureihe W213; KAKM; KAKN; KAKO E300de; E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0348-20-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520 ANLAGE: 1 Radtyp: C23 908 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.08.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/35R18 GCM; 57F; 689; KAKL; Baureihe W212; nicht KAKM; KAKN; KAKO AMG-Paket; Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B; 82F; DEJ 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/40R18 99 57F; 58P; KAKL; Baureihe W213; nicht KAKM; KAKN; KAKO E300e/E350e; nicht E300de; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 76O; 82F; DEJ Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H1GLE e1*2007/46*1885*.. 180 - 200 255/55R18 105 GLE SUV; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; §22 53520*01 721; 725; 73C; 74D; 75I; 76O; BES; DEÄ Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/55R18 105 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/55R18 105 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0348-20-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520 ANLAGE: 1 Radtyp: C23 908 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.08.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen §22 53520*01 Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0348-20-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520 ANLAGE: 1 Radtyp: C23 908 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.08.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen §22 53520*01 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 82F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm (Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0348-20-LORD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520 ANLAGE: 1 Radtyp: C23 908 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 11.08.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm an der Vorderachse nicht zulässig DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 53520*01 KAKL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse C23 808 KBA: 51515 Lochkreis 5x112 ET: 31 KAKM) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse C23 808 KBA: 51515 Lochkreis 5x112 ET: 38 KAKN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse C23 808 KBA: 51515 Lochkreis 5x112 ET: 40 KAKO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse C23 808 KBA: 51515 Lochkreis 5x112 ET: 43 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.