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							               Gutachten 366-0348-20-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C23 908
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 06.10.2021
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               Fahrzeughersteller                      : DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 52,5
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                              Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                              Rad                          Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               C23 908 52 82S CMS 1303 01                  ohne                        66,5                    784      2400    08/20
               C23 908 52 82S CMS 1303 01                  ohne                        66,5                    828      2254    08/20
               C23 908 52 82S CMS 1303 01                  ohne                        66,5                    880      2100    08/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 43
§22 53520*02




               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAKO




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0348-20-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: C23 908
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 06.10.2021
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 43

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAKO
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R1ES
               Zubehör                                    : m. Serienbefestigungsmitteln;


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : R1ES; (Baureihe W213)
               Zubehör                                    : m. Serienbefestigungsmitteln;


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : R1ES
                                                            150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES
               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen
                                                                                                  Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103            58P; KAKO       Baureihe W213;
§22 53520*02




                                                                                                  E300de;
                                                                                                  E300 e;
                                                                                                  Kombilimousine;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                  76B
               R1ES           e1*2007/46*1560*..      110 - 270 275/40R18 103 GA9; 57F; KAKO      Baureihe W213; nicht
                                                                275/40R18 99Y GA9; 5JK; 57F; KAKO All Terrain; nicht
                                                                                                  E300de; nicht E300e;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                  76B; 76O
               212            e1*2001/116*0501*..     143 - 155 275/40R18 103 12T; 57F; 58P; KAKO Baureihe W213;
                                                                                                  E300de;
                                                                                                  E300e; nur Limousine
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74D; 76B

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: C23 808 KBA: 51515 Lochkreis: 5x112 ET: 43



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0348-20-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: C23 908
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 06.10.2021
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               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAKO
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 42 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : R2CS; R2CW
               Zubehör                                    : Z 85 OR


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : 212; 251; 164
               Zubehör                                    : m. Serienbefestigungsmitteln;


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 147 - 195 265/35R18 97           11A; 248; 57F; 689;       nicht All Terrain;
                                                                                  KAKO                      Kombilimousine;
                                                                265/40R18 97      YAR; 11A; 248; 57F;       Heckantrieb;
                                                                                  KAKO                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                275/35R18 99      11A; 248; 57F; 688        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            76B; 76O
§22 53520*02




               R2CW           e1*2018/858*00016*.. 125 - 195 265/35R18 97         11A; 248; 57F; 689;       Limousine;
                                                                                  KAKO                      Allradantrieb;
                                                                265/40R18 97      YAR; 11A; 248; 57F;       Heckantrieb;
                                                                                  KAKO                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                275/35R18 99      11A; 248; 57F; 688        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            76B; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen
                                                                                                  Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103            58P; KAKO       Baureihe W213;
                                                                                                  E300de;
                                                                                                  E300 e;
                                                                                                  Kombilimousine;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                  76B
               R1ES           e1*2007/46*1560*..      110 - 270 275/40R18 103 GA9; 57F; KAKO      Baureihe W213; nicht
                                                                275/40R18 99Y GA9; 5JK; 57F; KAKO All Terrain; nicht
                                                                                                  E300de; nicht E300e;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                  76B; 76O




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0348-20-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C23 908
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 06.10.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103        12T; 57F; 58P; KAKO       Baureihe W213;
                                                                                                         E300de;
                                                                                                         E300e; nur Limousine
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/55R18 105        11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76O

               Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 225 255/55R18 105        11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         75I
§22 53520*02




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0348-20-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C23 908
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 06.10.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 7
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 53520*02




                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/45R18
                                   Hinterachse:                        275/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0348-20-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520
               ANLAGE: 1                                                          Radtyp: C23 908
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 06.10.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 7
                                    Vorderachse:                          245/40R18
                                    Hinterachse:                          275/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R18
                                    Hinterachse:                          265/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 53520*02




                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
               GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R18


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0348-20-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53520
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C23 908
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 06.10.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
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                     Hinterachse: 275/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               KAKO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse C23 808 KBA: 51515 Lochkreis 5x112 ET: 43
               YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R18
                                   Hinterachse:                          265/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53520*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.