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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55137 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55008724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C23 909
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 10

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0112205

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                        C23
               Typ                           C23 909
               Radgröße                      9.0Jx19H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/         Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                   Zentrierring               Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                              (mm)
               C23 909 30 82S      1520/01 CMS / ohne Ring    5/112/66,6          30         1010   2400

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 33, Gutachten Nummer 55054318, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               51516 , RADTYP C23 809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55137*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                    55137
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C23 909 (s.o.)
               Radgröße                      9.0Jx19H2
               Einpresstiefe                 ET 30
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Serienschraube         Kugel       150                      45                 Serie
                     M14x1,5                Ø28mm
               S02   Schraube M14x1,5       Kugel       130                      42                 Z85OR
                                            Ø28mm
               S03   Schraube M14x1,5       Kugel       150                      42                 Z85OR
                                            Ø28mm

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55137 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55008724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C23 909
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                               Seite 2 von 10

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               CL-Klasse              220-368        245/40R19   K2b R03 R35 T94 T98             A01 A12 A21
               215                    220-368        275/35R19   K2c K42 R03 R35                 A99 K56 V19
               e1*98/14*0113*..                                                                  HA2 S03
               E-Klasse               75-215         235/35R19   K2b R03 R37 T91                 A01 A12 A21
               211                    75-285         245/35R19   A01 K2b K42 R03 T93             A99 Lim V19
               e1*98/14*0183*..,      75-285         265/30R19   A01 K2c K42 R03 T91 T93         HA2 S02
               e1*2001/116*0183*..    75-285         275/30R19   A01 K2c K42 R03 T92 T96
               E-Klasse               120-280        255/40R19   K2b R03 T00 T96                 A01 A12 A21
               R2EW                   120-280        265/40R19   K2a K2b R03 T02 T98             A57 A99 B77
               e1*2018/858*00213*..   120-280        275/40R19   K2c R03 T01 T05                 L06 Lim V19
                                                                                                 Vn2 Z18 HA2
                                                                                                 S03
               E-Klasse AMG           350,378        275/30R19   K2c K42 R03 T92 T96             A01 A12 A21
               211, 211AMG                                                                       A58 A99 Lim
               e1*98/14*0183*..,                                                                 R21 V19 HA2
               e1*2001/116*0183*..,                                                              S02
               e1*2001/116*0397*..
               E-Klasse T-Modell      100-285        275/30R19   K2c K42 R03 T96                 A01 A12 A21
§22 55137*00




               211K                                                                              A99 Car V19
               e1*2001/116*0213*..                                                               HA2 S02
               GLC 43 AMG             270, 287       235/55R19   A32 M+S R03 R70                 A21 A56 A99
               204X                   270, 287       255/45R19   A32 R03                         V19 HA2 S01
               e1*2001/116*           270, 287       255/50R19   A12 R03
               0480*18-..             270, 287       275/45R19   A12 R03
               (FIN: W..253...)
               GLC 43 AMG Coupé       270, 287       235/55R19   M+S R03 R70                     A12 A21 A56
               204X                   270, 287       255/45R19   R03                             A99 Flh V19
               e1*2001/116*           270, 287       255/50R19   R03                             HA2 S01
               0480*18-..             270, 287       275/45R19   R03
               (FIN: W..253...)
               GLC-Coupé              100-243        235/55R19   R03 R70                         A12 A21 A57
               204X                   100-243        255/45R19   R03                             A99 Flh KMV
               e1*2001/116*           100-243        255/50R19   R03                             MpH V19
               0480*18-..             100-243        275/45R19   R03                             HA2
               (FIN: W..253...)                                                                  S01
               GLC-Klasse             120-243        235/55R19   A32 R03 R70                     A21 A57 A99
               204X                   120-243        255/45R19   A32 R03                         Cb1 MpH V19
               e1*2001/116*           120-243        255/50R19   A12 R03                         HA2 S01
               0480*16-..             120-243        275/45R19   A12 R03
               - mit AMG-Line
               Verbreiterungen

               GLC-Klasse             120-270        255/50R19   A32 A84 R03                     A21 A56 A57
               R2CGLC                 120-270        275/45R19   A12 R03                         A99 B77 Cb2
               e1*2018/858*00186*..                                                              LM4 NoP V19
               - incl. Coupé                                                                     HA2 S03
               - mit AMG-Line
               Verbreiterungen
               - max. 4,5°
               Hinterachslenkung


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55137 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55008724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C23 909
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 10
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLC-Klasse             120-270        255/50R19   A32 R03                              A21 A57 A99
               R2CGLC                 120-270        275/45R19   A12 R03                              B77 Cb2 L05
               e1*2018/858*00186*..                                                                   NoP V19 HA2
               - incl. Coupé                                                                          S03
               - mit AMG-Line
               Verbreiterungen
               - ohne
               Hinterachslenkung
               GLC-Klasse PHEV        145-185        255/50R19   A32 R03                              A21 A56 A99
               R2CGLC                 145-185        275/45R19   A12 R03                              B77 Cb2 L05
               e1*2018/858*00186*..                                                                   V19 Vn2 HA2
               - Plug-in Hybrid                                                                       S03
               - incl. Coupé
               - ohne
               Hinterachslenkung
               GLC-Klasse PHEV        145-185        255/50R19   A32 A84 R03                          A21 A56 A99
               R2CGLC                 145-185        275/45R19   A12 R03                              B77 Cb2 LM4
               e1*2018/858*00186*..                                                                   V19 Vn2 HA2
               - Plug-in Hybrid                                                                       S03
               - incl. Coupé
§22 55137*00




               - max. 4,5°
               Hinterachslenkung
               S-Klasse               145-368        245/40R19   K2b K44 R03 T94 T98                  A01 A12 A21
               220                    145-368        275/35R19   K2c K44 R03                          A61 A99 K42
               e1*97/27*0099*..                                                                       K56 NBF V19
                                                                                                      HA2 S03
               S-Klasse               150-345        245/45R19   A90 R03                              A21 A57 A99
               222, 221               150-345        255/45R19   A12 R03                              BnK Lim NoP
               e1*2007/46*0960*..;    150-345        275/40R19   A01 A12 K2b K6g R03                  V19 HA2 S03
               e1*2001/116*
               0335*19-..
               ab Modell 2013
               (FIN: W..222...)
               S-Klasse               270-345        245/45R19   A32 R03                              A21 A57 A99
               Coupé/Cabrio           270-345        255/45R19   A12 R03                              Cbo Cpe V19
               221                    270-345        275/40R19   A12 R03                              HA2 S01
               e1*2001/116*
               0335*23-..
               (FIN: W..217...)
               SLK / SLC -Klasse      115-225        255/30R19   K2c K4i K6h K6i K8i R03              A01 A12 A21
               172                    115-225        265/30R19   K2c K4i K6h K6i K8s R03              A99 V19 HA2
               e1*2007/46*0548*..                                                                     S02

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 33, Gutachten Nummer 55054318, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               51516 , RADTYP C23 809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55137 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55008724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C23 909
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 10

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
§22 55137*00




               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55137 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55008724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C23 909
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 10

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
§22 55137*00




               über 5200 mm).

               A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
               Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B77    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
               Achse 1.

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cb1     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
               ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
               HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55137 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55008724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C23 909
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 10

               Cb2     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern:
               VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww.
               VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww.
               VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 33, Gutachten Nummer 55054318, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 51516 , RADTYP C23 809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
§22 55137*00




               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55008724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C23 909
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 10

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).
§22 55137*00




               LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
               Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
               Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
               Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55008724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C23 909
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 10

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 55137*00




               berücksichtigen.

               T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55008724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C23 909
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 10

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19      275/45R19
               Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19      305/25R19
               Nr. 12   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
§22 55137*00




               Nr. 13   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19      275/40R19
               Nr. 15   245/50R19      275/45R19
               Nr. 16   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19   255/45R19      285/40R19
               Nr. 20   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19      275/50R19
               Nr. 22   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24   265/40R19      295/35R19
               Nr. 25   265/45R19      295/40R19
               Nr. 26   265/50R19      295/45R19
               Nr. 27   275/30R19      315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 22. März 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55008724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C23 909
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 10 von 10

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 22. März 2024
§22 55137*00




               Pohl                                                                00425040.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim