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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0112205

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C24
               Typ                           C24 605
               Radgröße                      6.0Jx15 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               C24 605 35 23 1059/12 CMS / ohne Ring          4/98/58,1            35          600    2000


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                    51675
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C24 605 (s.o.)
§22 51675*05




               Radgröße                      6.0Jx15 H2
               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   90                        25                  Z00 OR
               S02   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   90                        28                  Z82 OR
               S03   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   100                       28                  Z82 OR

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Alfa Romeo
                                             Citroen
                                             Fiat
                                             Lancia
                                             Peugeot

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Alfa Mito              51-99         185/65R15   A90                                 A23 A99 B02
               955                    51-99         195/60R15   A90                                 B03 Flh S01
               e3*2001/116*0278*..    51-99         205/55R15   A12
               Citroen Nemo           50,54,55      175/65R15   A13 Z14                             A23 A99 B02
               A, 225L                50,54,55      185/60R15   A13 Z14                             S03
               e3*2001/116*0273*..;   50,54,55      185/65R15   A13
               e3*2007/46*0013*..;    50,54,55      195/60R15   A01 A12 K1a K1b
               N130                   50,54,55      205/55R15   A01 A12 K1c K2b
                                      50,54,55      205/60R15   A01 A12 K1c K2b
               Fiat 500 /-C           44-77         185/55R15                                       A12 A23 A99
               312                    44-77         195/50R15                                       B02 Cbo Flh
               e3*2001/116*0261*..;                                                                 NoE NoP R52
               e3*2007/46*0064*..;                                                                  S01
               e3*2007/46*0071*..
               Fiat Bravo (II)        66-121        195/65R15   A90                                 A23 A99 B02
               198                    66-121        205/60R15   A12                                 Flh S01
               e3*2001/116*0248*..,   66-121        215/60R15   A12
               e3*2001/116*0288*..,
§22 51675*05




               e3*2007/46*0022*..
               Fiat Fiorino/ Qubo     51-70         185/65R15   A13                                 A23 A99 B02
               225, 225L              51-70         195/60R15   A01 A12 K1a K1b                     S03
               e3*2001/116*0271*..;   51-70         205/55R15   A01 A12 K1c K2b
               e3*2007/46*0011*..;    51-70         205/60R15   A01 A12 K1c K2b
               N157                   54,55         175/65R15   A13 Z14
                                      54,55         185/60R15   A13 Z14
               Fiat Idea              51-88         195/60R15                                       A12 A23 A99
               350                    51-88         205/55R15                                       B02 B03 S01
               e3*2001/116*0153*..
               Fiat Linea             57-94         185/65R15                                       A12 A23 A99
               323                    57-94         195/60R15                                       B02 Sth S01
               e3*2001/116*0260*..    57-94         205/55R15   A01 K1b K2b
               Fiat Palio Weekend     44-76         195/45R15   T78 X18                             A12 A23 A99
               178                    44-76         195/50R15   K1c K2b K42 K56 T82                 B02 S02
               e3*96/27*0033*..,
               e3*98/14*0033*..
               Fiat Panda             38-57         175/55R15   K56                                 A01 A12 A23
               169                    38-57         185/55R15   G50 K2b K56 K90                     A58 A99 B02
               e3*2001/116/0151*..    38-57         195/45R15   K56                                 S01
               Fiat Panda             44-70         175/55R15                                       A12 A23 A58
               312, 312P              44-70         185/55R15                                       A99 B02 S01
               e3*2007/46*0064*..;
               e3*2007/46*0071*..
               Fiat Panda 4x4         44,51         165/65R15   R37                                 A12 A23 A56
               169                    44,51         175/55R15   R37 T77                             A99 B02 S02
               e3*2001/116*0151*..    44,51         175/60R15   R37
                                      44,51         185/55R15   A01 K90 KMV
                                      44,51         185/55R15   A01 K1a K2b K90 KOV
               Fiat Punto             38-96         185/55R15   R37                                 A12 A23 A99
               188                    38-96         195/45R15   A01 G03 T78                         B02 S02
               e3*98/14*0048*..       38-96         195/45R15   R09 T78

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Lancia Musa            51-88        195/60R15                                          A12 A23 A99
               350                    51-88        205/55R15                                          B02 B03 S01
               e3*2001/116*0153*..
               Lancia Ypsilon         44-77        185/55R15     A11                                  A23 A99 B02
               843                    44-77        195/50R15     A12                                  S01
               e3*2001/116*0149*..    44-77        195/55R15     A12
                                      44-77        205/50R15     A12
               Peugeot Bipper         50,54,55     175/65R15     A13 Z14                              A23 A99 B02
               A, 225L                50,54,55     185/60R15     A13 Z14                              S03
               e3*2001/116*0272*..;   50,54,55     185/65R15     A13
               e3*2007/46*0012*..;    50,54,55     195/60R15     A01 A12 K1a K1b
               N127                   50,54,55     205/55R15     A01 A12 K1c K2b
                                      50,54,55     205/60R15     A01 A12 K1c K2b


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§22 51675*05




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 51675*05




               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
               chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
               Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
               bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
               hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.



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               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
               Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
               innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
               sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.
§22 51675*05




               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
               chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
               bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


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               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 6 von 7

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R52     Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 51675*05




               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.

               T77     Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T78     Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               X18      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R14
               bzw. 185/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
               leitung).

               Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. Februar 2023 in Lambsheim statt.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 24 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 15. Februar 2023
§22 51675*05




               Bohlander                                                                    00404438.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim