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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                            68789 St.Leon-Rot
                                            49 02 0341305

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
             Modell                         C24
             Typ                            C24 605
             Radgröße                       6.0Jx15 H2
             Zentrierart                    Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/           Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                 Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                           Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
             C24 605 40 02 1059/01 CMS /                   4/100/56,1           40          600    2000
                           SR03 Ø67,1-Ø56,1


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                     51675
             Herstellerzeichen              CMS
§ 22 51675




             Radtyp und Ausführung          C24 605 (s.o.)
             Radgröße                       6.0Jx15 H2
             Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
             Herstelldatum                  Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungs-   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                   mittel
             S02   Mutter M12x1,5          Kegel 60°     110                   -                   Z04
             S03   Schraube M12x1,5        Kegel 60°     110                   28                  Z29
             S04   Schraube M14x1,25       Kegel 60°     140                   35                  Z87
             S05   Schraube M14x1,25       Kegel 60°     130                   35                  Z87

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                     Honda
                                            Kia
                                            MG Rover
                                            Mini/BMW
                                            Mitsubishi

             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Civic (VII)        66-81          195/60R15   R37                                 A12 A23 A99
             EP1, -2, -4              66-81          205/55R15   A01 K42                             Flh S02
             e11*98/14*
             0173,0174,0188*..
             Honda Civic (VII)        66-81          195/60R15   R37                                 A12 A23 A99
             EU5,-6,-7,-8,-9          66-81          205/55R15                                       Flh S02
             e11*98/14*
             0158-0161,0189*..
             Honda                    88-92          195/60R15   R37                                 A23 A30 A99
             Civic (VII) Coupé        88-92          205/55R15                                       B03 Cpe S02
             EM2
             e6*98/14*0080*..
             Honda Insight            65             175/65R15   A90 R37                             A23 A99 Flh
             ZE2                      65             185/60R15   A01 A12 K1a K1b                     S02
             e6*2001/116*0130*..
             Honda Jazz (I)           57,61          185/55R15   A30                                 A23 A99 V15
             GD1,GD5,GE2,GE3          57,61          195/50R15   A01 A12 K1a                         S02
             e6*98/14*0088,87*..,     57,61          205/50R15   A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6
§ 22 51675




             e6*2001/116*0101*..,
             e6*2001/116*0102*..
             Honda Jazz (II)          66, 73         175/65R15                                       A12 A23 A99
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         185/60R15   A01 K1a                             S02
             e6*2007/46*              66, 73         195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
             0010, 0011, 0013,        66, 73         195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
             0014, 0015,0016*..
             - ab MJ 2011
             Honda Jazz (II)          66, 73         175/65R15                                       A12 A23 A99
             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         185/60R15   A01 K1a                             S02
             e6*2001/116*             66, 73         195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
             0125, 0126, 0127,        66, 73         195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
             0128, 0131, 0132*..
             Honda Jazz (III)         75             185/60R15   K1c                                 A01 A12 A23
             GK                       75             195/55R15   K1c                                 A99 Flh KOV
             e6*2007/46*0162*..       75             195/60R15   K1c                                 S02
             - incl. Facelift 2018    75             205/55R15   K1c
             Honda Jazz Hybrid (II)   65             175/65R15                                       A12 A23 A99
             GP1                      65             185/60R15   A01 K1a                             S02
             e6*2007/46*0012*..

             Kia Sephia, Shuma        65-84,3        185/55R15   R37                                 A12 A23 A99
             FB                       65-84,3        195/50R15                                       Flh Sth S02
             e4*96/27*0024*..,        65-84,3        195/55R15
             e4*98/14*0024*..
             - Shuma I/II, Spectra
             Rover 2..,-25,MG ZR      55-107         185/55R15                                       A12 A23 A99
             RF, F                    55-107         195/50R15   A01 K42 K56                         B03 Npf S02
             H224,
             e11*93/81,
             2001/116*0016*..


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        185/55R15   R37 T81                              A12 A23 A99
             RT, T                   55-110        195/50R15                                        B03 S02
             H093,                   55-110        195/55R15
             e11*93/81*0014*..,
             e11*2001/116*0014*.
             Mini One, Cooper, -S    65-85         175/65R15                                        A12 A23 A99
             Mini                    65-85         185/60R15                                        B03 Cbo Flh
             e1*2001/116*            65-85         185/65R15                                        S05
             0231*08-..              65-85         195/55R15
             - ab MJ 2007            65-85         195/60R15
                                     65-85         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                     65-85         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
             Mini One, Cooper, -S    55-90         175/65R15                                        A12 A23 A99
             Mini-N, UKL-            55-90         185/60R15                                        B03 Car Cbo
             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90         185/65R15                                        Cpe Flh S04
             e1*2001/116*0343*..;    55-90         195/55R15   A01 K2b
             e1*2007/46*             55-90         195/60R15   A01 K2b
             0369, 0370, 0593*..     55-90         205/50R15   A01 K2b
             e1*2007/46*0371*00-     55-90         205/55R15   A01 K2b
             09,
§ 22 51675




             e24*2007/46*0023*..
             - Mini/Clubman/Cabrio
             - Coupè/Roadster
             Mini One, Cooper, -S    55-85         175/65R15                                        A12 A23 A99
             R50, Mini               55-85         185/60R15                                        B03 Cbo Flh
             e1*98/14*0168*..,       55-85         185/65R15                                        S03
             e1*2001/116*            55-85         195/55R15
             0231*00-07              55-85         195/60R15
             - bis MJ 2006           55-85         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                     55-85         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
             Mitsubishi Space Star   52, 59        175/50R15   A01 A12 K6r                          A23 A99 Flh
             A00                     52, 59        175/55R15   A01 A12 K6r                          KOV S02
             e1*2007/46*0951*..      52, 59        195/45R15   A01 A12 K6r
             Mitsubishi Space Star   52, 59        175/50R15   A01 A12 K6r K6w                      A23 A99 Flh
             Cross                   52, 59        175/55R15   A01 A12 K6r K6w                      KMV S02
             A00                     52, 59        195/45R15   A01 A12 K6r K6w
             e1*2007/46*0951*..


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 51675




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
             Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
             dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
             gen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 7

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§ 22 51675




             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7


             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
             mitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§ 22 51675




             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
             hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
             usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.

             T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7


             V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse   Hinterachse

             Nr.   1   175/55R15     195/50R15
             Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
             Nr.   4   205/55R15     225/50R15
             Nr.   5   205/65R15     225/60R15
             Nr.   6   235/70R15     275/60R15

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.




             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 51675




             Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juli 2018 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 4. Juli 2018




             Bohlander                                                                      00297895.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim