Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 5

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C24
               Typ                           C24 605
               Radgröße                      6.0Jx15 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               C24 605 40 02 1059/01 CMS / Ø67,1-Ø57,1        4/100/57,1           40          600    2000


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                    51675
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C24 605 (s.o.)
§22 51675*04




               Radgröße                      6.0Jx15 H2
               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                       28                  Z13
               S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                       26                  ---

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Seat
                                             Skoda
                                             Volkswagen

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 5


               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Seat Mii                44, 50, 55   175/55R15                                         A12 A23 A99
               AA, AAN                 44, 50, 55   175/60R15                                         F16 Flh NoE
               e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55   185/55R15                                         V15 S01
               e13*2007/46*1183*..     44, 50, 55   195/50R15    A01 K1a K2b
                                       44, 50, 55   195/55R15    A01 K1a K2b
                                       44, 50, 55   205/50R15    A01 K2b R03
               Seat Mii electric       61           175/55R15                                         A12 A23 A99
               AA                      61           175/60R15                                         F16 Flh S01
               e13*2007/46*1168*..     61           185/55R15
                                       61           195/50R15    A01 K1a K2b
                                       61           195/55R15    A01 K1a K2b
               Skoda Citigo            44, 50, 55   175/55R15                                         A12 A23 A99
               AA, AAN                 44, 50, 55   175/60R15                                         F16 Flh NoE
               e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55   185/55R15                                         V15 S01
               e13*2007/46*1184*..     44, 50, 55   195/50R15    A01 K1a K2b
               - incl. Facelift 2017   44, 50, 55   195/55R15    A01 K1a K2b
                                       44, 50, 55   205/50R15    A01 K2b R03
§22 51675*04




               Skoda Citigo E IV       61           175/55R15                                         A12 A23 A99
               AA                      61           175/60R15                                         F16 Flh S01
               e13*2007/46*1169*..     61           185/55R15
                                       61           195/50R15    A01 K1a K2b
                                       61           195/55R15    A01 K1a K2b
               VW cross UP!            55, 66       175/55R15                                         A12 A23 A99
               AA                      55, 66       175/60R15                                         F16 Flh KMV
               e13*2007/46*1167*..     55, 66       185/55R15                                         S01
               - incl. Facelift 2016   55, 66       195/50R15
                                       55, 66       195/55R15
               VW e-UP!                60,61        175/55R15                                         A12 A23 A99
               AA, AAN                 60,61        175/60R15                                         F16 Flh S01
               e13*2007/46*1167*..;    60,61        185/55R15
               e13*2007/46*1182*..     60,61        195/50R15    A01 K1a K2b
               - incl. Facelift 2016   60,61        195/55R15    A01 K1a K2b
               VW Lupo                 37-77        195/45R15                                         A12 A23 A99
               6X, 6E                                                                                 N3L S02
               e1*97/27,98/14,
               2001/116*
               0085,0114*..
               VW UP!                  44-66        175/55R15                                         A12 A23 A99
               AA, AAN                 44-66        175/60R15                                         F16 Flh NoE
               e13*2007/46*1167*..;    44-66        185/55R15                                         Npf V15 S01
               e13*2007/46*1182*..     44-66        195/50R15    A01 K1a K2b
               - incl. Facelift 2016   44-66        195/55R15    A01 K1a K2b
                                       44-66        205/50R15    A01 K2b R03


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 5


               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
§22 51675*04




               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 5


               A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
               chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
               Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
               bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
               hinausragen.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 51675*04




               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
               Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und so-
               mit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 5

               V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15     195/50R15
               Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15     225/50R15
               Nr.   5   205/65R15     225/60R15
               Nr.   6   235/70R15     275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2022 in Lambsheim statt.
§22 51675*04




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 11. Februar 2022




               Bohlander                                                                      00384372.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim