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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 8


               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C24
               Typ                           C24 605
               Radgröße                      6.0Jx15 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
               C24 605 48 02 1059/11 CMS / Ø67,1-Ø60,1        4/100/60,1              48          600    2000


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                    51675
               Herstellerzeichen             CMS
§22 51675*03




               Radtyp und Ausführung         C24 605 (s.o.)
               Radgröße                      6.0Jx15 H2
               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                       28                     Z12
               S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   105                       28                     Z12
               S03   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                       28                     Z12

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S04   Mutter M12x1,25        Kegel 60°   110                       -                      Z14

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Dacia
                                             Lada
                                             Nissan
                                             Renault

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 8


               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Logan (I)        50-65         185/65R15    A91 T92                              A23 A58 A99
               FSD/USD, SD/SR         50-65         195/60R15    A12 T91                              S02
               N386;                  50-65         205/60R15    A12
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               - Pick-Up
               - geschl. Kasten
               Dacia Logan (I)        50-65         175/65R15    A11 R37                              A23 A99 Sth
               SD/SR                  50-77         185/65R15    A31                                  S02
               e2*2001/116*           50-77         195/60R15    A12
               0314*00-61;            50-77         205/55R15    A12
               0323*00-29;            50-77         205/60R15    A12
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               Dacia Logan MCV (I)    50-77         185/65R15    A31                                  A23 A99 Car
               SD/SR                  50-77         195/60R15    A12                                  S02
               e2*2001/116*           50-77         205/55R15    A12
§22 51675*03




               0314*00-61;            50-77         205/60R15    A12
               0323*00-29;
               e2*2007/46*0030*..;
               e2*2007/46*0013*..
               - Kombi
               Dacia Sandero (I)      50-77         175/65R15    A31 R37                              A23 A99 Flh
               SD/SR                  50-77         185/65R15    A12                                  S02
               e2*2001/116*           50-77         195/60R15    A12
               0314*00-61;            50-77         205/55R15    A12
               0323*00-29;            50-77         205/60R15    A12
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Lada Vesta             75,78         185/60R15    A91                                  A23 A58 A99
               GF                     75,78         185/65R15    A91                                  B67 Car KOV
               e1*2007/46*1695*..     75,78         195/60R15    A12                                  Lim S03
               Nissan Micra (III)     48-81         175/60R15    R37                                  A12 A23 A99
               K12                    48-81         175/65R15    R09                                  Cbo Flh S01
               e11*2001/116*0195*.    48-81         185/55R15    A01 K1c
                                      48-81         195/50R15    A01 G66 K1c K25 K2c
               Nissan Micra (IV)      59, 72        175/55R15    A33 T77                              A23 A99 Flh
               K13                    59, 72        175/60R15    A33                                  V15 S04
               e13*2007/46*1111*..    59, 72        185/55R15    A90
               incl. Facelift 2014    59, 72        195/50R15    A01 A12 K1a K1b
                                      59, 72        195/55R15    A01 A12 K1a K1b
                                      59, 72        205/50R15    A01 A12 K1c




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Nissan Micra (V)       52, 66, 74    185/60R15     A33                                  A23 A58 A99
               K14                    52, 66, 74    185/65R15     A33                                  Flh S02
               e9*2007/46*6454*..     52, 66, 74    195/60R15     A33
                                      52, 66, 74    205/55R15     A12
                                      52, 66, 74    205/60R15     A12
                                      52-86         185/60R15     A33 M+S
                                      52-86         185/65R15     A33 M+S
                                      52-86         195/60R15     A33 M+S
                                      52-86         205/55R15     A12 M+S
                                      52-86         205/60R15     A12 M+S
               Renault Clio (III)     48-102        175/65R15     A63 R37                              A23 A99 B03
               R                      48-102        185/60R15     A63                                  Car Flh R1S
               e2*2001/116*0327*..;   48-102        195/55R15     A12                                  RC3 S01
               e2*2007/46*0008*..
               Renault Clio (III)     48-102        175/65R15     A12 R37                              A23 A99 B03
               R                      48-102        185/60R15     A31                                  Car Flh R1B
               e2*2001/116*0327*..;                                                                    RC3 S01
               e2*2007/46*0008*..
               Renault Modus          48-76         175/60R15     A11 R37 T81                          A23 A60 A99
§22 51675*03




               P                      48-82         175/65R15     A11 R09                              S01
               e2*2001/116*0319*..;   48-82         175/65R15     A01 A11 G03
               e2*2007/46*0007*..     48-82         185/55R15     A31 R37 T81 T82
                                      48-82         185/60R15     A31




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 51675*03




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
               chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
               Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
               bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
               hinausragen.

               A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.



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               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8


               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
               beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 51675*03




               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
               zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbeschei-
               nigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige
               des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, E-
               CE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu über-
               prüfen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
               schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 51675*03




               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
               schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

               R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stel-
               le der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
               KR, oder SR).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 7 von 8

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.

               T77     Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.
§22 51675*03




               T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15     195/50R15
               Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15     225/50R15
               Nr.   5   205/65R15     225/60R15
               Nr.   6   235/70R15     275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

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               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. April 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§22 51675*03




               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 15. April 2021




               Bohlander                                                                   00366026.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim