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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 7

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C24
               Typ                           C24 656
               Radgröße                      6,5Jx16 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                Lochkreis- ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               C24 656 35 23    1060/19 CMS / ohne Ring     4/98/58,1            35          645    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                    51676
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C24 656 (s.o.)
               Radgröße                      6,5Jx16 H2
               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
§22 51676*04




               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   90                       25                 Z00 OR
               S02   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   90                       28                 Z82 OR
               S03   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   100                      28                 Z82 OR
               S04   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   100                      25                 Z00 OR

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Alfa Romeo
                                             Citroen
                                             Fiat
                                             Lancia
                                             Peugeot

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Alfa Mito              51-99          195/55R16                                        A12 A23 A99
               955                    51-99          205/50R16                                        B02 B03 B31
               e3*2001/116*0278*..                                                                    Flh Z15 S01
               Citroen Nemo           50,54,55       195/50R16    K1a K1b                             A01 A12 A23
               A, 225L                50,54,55       195/55R16    K1a K1b                             A99 B02 S03
               e3*2001/116*0273*..;   50,54,55       205/50R16    K1c K2b
               e3*2007/46*0013*..;
               N130
               Fiat 500 /-C           44-77          195/45R16                                        A12 A23 A99
               312                    44-77          205/45R16                                        B02 Cbo Flh
               e3*2001/116*0261*..;                                                                   NoE NoP R52
               e3*2007/46*0064*..;                                                                    S01
               e3*2007/46*0071*..
               Fiat 500 Abarth /-C    99-121         195/45R16                                        A12 A23 A99
               312                    99-121         205/45R16                                        B01 B02 Cbo
               e3*2001/116*0261*..;                                                                   Flh S02
               e3*2007/46*0064*..
               Fiat 500e              43 (87)        185/55R16                                        A12 A23 A58
§22 51676*04




               FA1                    43 (87)        195/50R16    A01 K1a K6f K6g K9v                 A99 Cbo Y84
               e3*2018/858*00001*..   43 (87)        195/55R16    A01 K1a K6f K6g K9v                 S04
               - Elektro              43 (87)        205/50R16    A01 K1c K2b K5d K6f K6h K6i K9v
               Fiat Bravo (II)        66-121         195/55R16    A90 R37                             A23 A99 B02
               198                    66-121         205/55R16    A12                                 Flh S01
               e3*2001/116*0248*..,   66-121         215/50R16    A12
               e3*2001/116*0288*..,
               e3*2007/46*0022*..
               Fiat Fiorino/Qubo      51-70          195/50R16    K1a K1b                             A01 A12 A23
               225, 225L              51-70          195/55R16    K1a K1b                             A99 B02 S03
               e3*2001/116*0271*..;   51-70          205/50R16    K1c K2b
               e3*2007/46*0011*..;
               N157
               Fiat Idea              51-88          205/50R16                                        A12 A23 A99
               350                                                                                    B02 S01
               e3*2001/116*0153*..
               Fiat Linea             57-94          195/55R16    K2b                                 A01 A12 A23
               323                    57-94          205/50R16    K1a K1b K2b                         A99 B02 Sth
               e3*2001/116*0260*..    57-94          215/50R16    K1a K1b K2b K42 K56                 S01
               Fiat Palio Weekend     44-76          195/45R16    T80 T84                             A12 A23 A99
               178                    44-76          205/45R16    A01 K1c K2b K42 K56 T83             B02 S02
               e3*96/27*0033*..,
               e3*98/14*0033*..
               Fiat Panda             38-57          195/40R16    K2b K56                             A01 A12 A23
               169                    38-57          195/45R16    K2b K56 K90                         A58 A99 B02
               e3*2001/116/0151*..                                                                    S01
               Fiat Panda             44-70          195/45R16                                        A12 A23 A58
               312, 312P                                                                              A99 B02 S01
               e3*2007/46*0064*..;
               e3*2007/46*0071*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Fiat Panda 4x4          44,51         195/45R16     K90 KMV                               A01 A12 A23
               169                     44,51         195/45R16     K1a K2b K90 KOV                       A56 A99 B02
               e3*2001/116*0151*..                                                                       S02
               Lancia Musa             51-88         205/50R16                                           A12 A23 A99
               350                                                                                       B02 S01
               e3*2001/116*0153*..
               Lancia Ypsilon          44-77         195/45R16                                           A12 A23 A99
               843                     44-77         205/45R16                                           B02 S01
               e3*2001/116*0149*..
               Peugeot Bipper          50,54,55      195/50R16     K1a K1b                               A01 A12 A23
               A, 225L                 50,54,55      195/55R16     K1a K1b                               A99 B02 S03
               e3*2001/116*0272*..;    50,54,55      205/50R16     K1c K2b
               e3*2007/46*0012*..;
               N127


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
§22 51676*04




               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 7
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A23     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§22 51676*04




               verwendet, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
               entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und
               Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über
               den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
               ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 7
               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 51676*04




               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
               bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 6 von 7
               K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
               Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R52     Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 51676*04




               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Fließheck.

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

               Anlage 39 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 7
               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2021 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 12. August 2021
§22 51676*04




               Laux                                                                  00373264.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim