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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                         Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                            68789 St.Leon-Rot
                                                            49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                             Modell                         C24
                             Typ                            C24 656
                             Radgröße                       6,5Jx16 H2
                             Zentrierart                    Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/ Loch-         Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                 Zentrierring                kreis- (mm)/ Mit-       tiefe       last   (mm)
                                                                             tenloch-ø (mm)          (mm)        (kg)
                             C24 656 37 34       1060/012 CMS / ohne Ring    4/108/63,4              37,5        645    2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                     51676
                             Herstellerzeichen              CMS
§ 22 51676, Erweiterung 02




                             Radtyp und Ausführung          C24 656 (s.o.)
                             Radgröße                       6,5Jx16 H2
                             Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                  Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                                   mittel
                             S01   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   110                       -                      Z05OR
                             S02   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   135                       -                      Z05OR

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                     Ford
                                                            Mazda

                             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford B-MAX              55-103        195/50R16                                       A12 A23 A58
                             JK8                     55-103        195/55R16                                       A99 S02
                             e9*2007/46*0092*00-     55-103        205/50R16
                             17
                             Ford EcoSport           73-103        205/55R16   A91                                 A23 A58 A99
                             JK8                     73-103        205/60R16   A91                                 S02
                             e9*2007/46*0092*18-..   73-103        215/55R16   A12
                             - ab Baujahr 2018       73-103        225/50R16   A12
                                                     73-103        225/55R16   A01 A12 K9v
                             Ford EcoSport           66-103        195/60R16                                       A12 A23 A58
                             JK8                     66-103        205/55R16                                       A99 B02 V16
                             e9*2007/46*0092*00-     66-103        205/60R16                                       S02
                             17                      66-103        215/55R16
                                                     66-103        225/50R16
                                                     66-103        225/55R16
§ 22 51676, Erweiterung 02




                             Ford Fiesta (VI)        43-74         205/45R16   K1a K1b K2b K46                     A01 A12 A23
                             JH1, JD3                                                                              A99 Flh S01
                             e1*98/14*0191*..,
                             e1*2001/116*0210*..
                             Ford Fiesta (VII)       44-99         195/50R16   A01 G01 K1a K2b K41 K45             A12 A23 A99
                             JA8, JR8                44-99         205/45R16   A01 K41 K45                         B02 Flh S01
                             e9*2001/116*
                             0069*00-10;
                             e9*2007/46*
                             0002*00-06;
                             DE*2007/46*0072*..;
                             e13*2007/46*
                             1058*00-08
                             Ford Fiesta (VII)       44-103        195/50R16   A01 K1a K2b K41 K45                 A12 A23 A99
                             JA8, JR8                44-147        205/45R16   A01 K41 K45                         B02 Flh S02
                             e9*2001/116*
                             0069*11-..;
                             e9*2007/46*
                             0002*07-..;
                             e13*2007/46*
                             1058*09-..
                             - ab Modell 2013
                             Ford Fiesta (VIII)      51-103        195/50R16   K2b                                 A01 A12 A23
                             JHH, JGH                51-103        195/55R16   K2b                                 A58 A99 Flh
                             e9*2007/46*3142*..;     51-103        205/50R16   K1a K1b K2b K5a                     KOV S02
                             e9*2007/46*3159*..      51-103        215/50R16   K1a K1b K2b K5a
                             Ford Fiesta Active      62-103        195/50R16   M+S                                 A12 A23 A58
                             (VIII)                  62-103        195/55R16   M+S                                 A99 Flh KMV
                             JHH                     62-103        205/50R16   M+S                                 S02
                             e9*2007/46*3142*..
                             Ford Fiesta ST (VIII)   147           195/50R16   M+S                                 A12 A23 A58
                             JHH                     147           195/55R16   M+S                                 A99 Flh KOV
                             e9*2007/46*3142*..      147           205/50R16   A01 K1a K2b K5a M+S                 S02




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford Fiesta ST 150     110          205/45R16     K1a K1b K2b K45 K46                  A01 A12 A23
                             (VI)                                                                                   A99 Flh S01
                             JD3
                             e1*2001/116*0210*..
                             Ford Fusion            50-74        195/50R16     K1c K2b R37                          A01 A12 A23
                             JU2                    50-74        195/55R16     K1c K2b                              A99 S01
                             e1*98/14*0194*00-25    50-74        205/45R16     K1c K2b
                                                    50-74        205/50R16     K1c K2b K46
                             Ford KA+               51-63        205/45R16     A01 K1b K2b K5d                      A12 A23 A99
                             KAF                                                                                    Flh KOV S02
                             e13*2007/46*
                             1637*01-03
                             Ford Tourneo/Transit   55-74        195/50R16                                          A12 A23 A99
                             Courier                55-74        195/55R16                                          S02
                             JU2, JN8
                             e1*98/14*0194*26-..;
                             e13*2007/46*1349*..
§ 22 51676, Erweiterung 02




                             Mazda 2 (I)            50-74        205/45R16     K1c K2b K46 K56                      A01 A12 A23
                             DY                                                                                     A99 Flh S01
                             e1*2001/116*0212*..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 7
                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
§ 22 51676, Erweiterung 02




                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 7
                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
§ 22 51676, Erweiterung 02




                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                             Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 7
                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
§ 22 51676, Erweiterung 02




                             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16     245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 16. August 2019 in Lambsheim statt.

                             Hinweise zum Sonderrad

                             Aufgrund der Radlast von 645kg sind hier keine Abrollprüfungen notwendig.
                             Dieser Radtyp wird in 4 und 5 Loch gefertigt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 7 von 7
                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 16. August 2019




                             Wagner                                                                               00326587.DOC
§ 22 51676, Erweiterung 02




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim