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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 8


                             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                           68789 St.Leon-Rot
                                                           49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                             Modell                        C24
                             Typ                           C24 656
                             Radgröße                      6,5Jx16 H2
                             Zentrierart                   Mittenzentrierung

                             Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                              Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
                             C24 656 40 02 1060/01 CMS /                    4/100/56,1              40          645    2100
                                           SR03 Ø67,1 Ø56,1
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                    51676
                             Herstellerzeichen             CMS
                             Radtyp und Ausführung         C24 656 (s.o.)
                             Radgröße                      6,5Jx16 H2
                             Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                 Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                       -                      Z04

                             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                       28                     Z29
                             S03   Schraube M14x1,25      Kegel 60°   140                       35                     Z87
                             S04   Schraube M14x1,25      Kegel 60°   130                       35                     Z87

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Honda, Kia, MG Rover, Mini/BMW, Mitsubishi

                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 8


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Civic (VII)       66-81         195/50R16   R37                                 A12 A23 A99
                             EP1, -2, -4             66-81         205/50R16                                       Flh S01
                             e11*98/14*
                             0173,0174,0188*..
                             Honda Civic (VII)       66-81         195/50R16   R37                                 A12 A23 A99
                             EU5,-6,-7,-8,-9         66-81         205/50R16                                       Flh S01
                             e11*98/14*
                             0158-0161,0189*..
                             Honda                   88-92         195/50R16   R37                                 A12 A23 A99
                             Civic (VII) Coupé       88-92         205/50R16                                       Cpe S01
                             EM2
                             e6*98/14*0080*..
                             Honda Insight           65            185/55R16   K1c                                 A01 A12 A23
                             ZE2                                                                                   A99 Flh S01
                             e6*2001/116*0130*..
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             Honda Jazz (I)          57,61         195/45R16                                       A12 A23 A99
                             GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         205/45R16   A01 K1c                             S01
                             e6*98/14*0088,87*..,    57,61         215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 R70
                             e6*2001/116*0101*..,
                             e6*2001/116*0102*..
                             Honda Jazz (II)         66, 73        185/55R16   K1c K2b                             A01 A12 A23
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a                 A99 S01
                             e6*2007/46*             66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
                             0010, 0011, 0013,       66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
                             0014, 0015,0016*..
                             - ab MJ 2011
                             Honda Jazz (II)         66, 73        185/55R16   K1c K2b                             A01 A12 A23
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a                 A99 S01
                             e6*2001/116*            66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
                             0125, 0126, 0127,       66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
                             0128, 0131, 0132*..
                             Honda Jazz (III)        75, 96        185/55R16   K1c                                 A01 A12 A23
                             GK                      75, 96        195/50R16   K1c                                 A99 Flh KOV
                             e6*2007/46*0162*..      75, 96        205/50R16   K1c K3a K3c K5b                     S01
                             - incl. Facelift 2018
                             Honda Jazz (IV)         72            185/55R16   K1a K1b K2b                         A01 A12 A23
                             GR                      72            195/50R16   K1c K2b K5d                         A58 A99 Flh
                             e6*2007/46*0415*..                                                                    KOV S01
                             - Hybrid

                             Honda                   72            185/60R16   A31                                 A23 A58 A99
                             Jazz Crosstar (IV)      72            195/55R16   A12                                 Flh KMV S01
                             GR
                             e6*2007/46*0415*..
                             - Hybrid




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Jazz Hybrid (II) 65             185/55R16   K1c K2b                             A01 A12 A23
                             GP1                                                                                   A99 S01
                             e6*2007/46*0012*..

                             Kia Sephia, Shuma       65-85         195/45R16                                       A12 A23 A99
                             FB                                                                                    Flh Sth S01
                             e4*96/27*0024*..,
                             e4*98/14*0024*..
                             - Shuma I/II, Spectra
                             Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        195/50R16   K42 K56 R37                         A01 A12 A23
                             RF, F                   55-107        205/45R16   K42 K56                             A99 B03 Npf
                             H224,                   55-118        205/50R16   K42 K56 R09                         S01
                             e11*93/81,
                             2001/116*0016*..
                             Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        195/45R16   R37                                 A12 A23 A99
                             RT, T                   55-110        195/50R16   A01 K42 K46 R37                     B03 S01
                             H093,                   55-110        205/45R16   A01 K42 K46 K56
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             e11*93/81*0014*..,      74-130        205/50R16   A01 K42 K46 K56 R09
                             e11*2001/116*0014*.
                             Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                       A12 A23 A99
                             Mini                    65-160        205/45R16   A01 K1a K2b                         Cbo Flh S04
                             e1*2001/116*            65-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b K32
                             0231*08-..              65-85         195/50R16   R37
                             - ab MJ 2007
                             Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16   K2b M+S                             A01 A12 A23
                             Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16   K2b M+S                             A99 Car Cbo
                             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16   K2b                                 Cpe Flh S03
                             e1*2001/116*0343*..;    55-147        205/50R16   K1a K1b K2b
                             e1*2007/46*             55-90         185/50R16   K2b
                             0369, 0370, 0593*..     55-90         185/55R16   K2b
                             e1*2007/46*0371*00-     55-90         195/50R16   K2b
                             09,                     55-90         205/45R16   K2b
                             e24*2007/46*0023*..
                             - Mini/Clubman/Cabrio
                             - Coupè/Roadster
                             Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                       A12 A23 A99
                             R50, Mini               55-160        205/45R16   A01 K1a K2b                         Cbo Flh S02
                             e1*98/14*0168*..,       55-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b K32
                             e1*2001/116*            55-85         195/50R16   R37
                             0231*00-07
                             - bis MJ 2006
                             Mitsubishi Carisma      66            195/45R16   K42 K56 T80                         A01 A12 A23
                             DAO                     66            205/45R16   K42 K56                             A99 B02 B03
                             e4*93/81*0005*..,                                                                     S01
                             e4*98/14*0005*..


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 8

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 8

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 8

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
                             ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

                             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                             gen.

                             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
                             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                             gen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 7 von 8

                             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                             fenheck.

                             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juli 2020 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 8 von 8



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 15. Juli 2020




                             Bohlander                                                                   00347067.DOC
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim