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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                            68789 St.Leon-Rot
                                                            49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                             Modell                         C24
                             Typ                            C24 656
                             Radgröße                       6,5Jx16 H2
                             Zentrierart                    Mittenzentrierung

                             Ausführung       Kennzeichnung Rad/             Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                              Zentrierring                   Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
                             C24 656 40 02 1060/01 CMS /                     4/100/57,1           40          645    2100
                                           SR05 Ø67,1 Ø57,1


                             Kennzeichnungen
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             KBA-Nummer                     51676
                             Herstellerzeichen              CMS
                             Radtyp und Ausführung          C24 656 (s.o.)
                             Radgröße                       6,5Jx16 H2
                             Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                  Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                   mittel
                             S01   Schraube M12x1,5        Kegel 60°   110                       28                  Z13
                             S02   Schraube M12x1,5        Kegel 60°   110                       26                  ---

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                     Seat
                                                            Skoda
                                                            Volkswagen

                             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 6


                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Seat Arosa              37-74         195/40R16   T76 T80                             A12 A23 A99
                             6H, 6HS                                                                               S02
                             e1*95/54*,
                             98/14*0049*..,
                             e9*98/14*0037*..
                             Seat Mii                44, 50, 55    185/50R16                                       A12 A23 A99
                             AA, AAN                 44, 50, 55    195/45R16                                       F16 Flh NoE
                             e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    205/45R16   A01 K2b R03                         V16 S01
                             e13*2007/46*1183*..
                             Seat Mii electric       61            185/50R16                                       A12 A23 A99
                             AA                      61            195/45R16                                       F16 Flh S01
                             e13*2007/46*1168*..;
                             (32,3 kWh-Batterie)
                             Skoda Citigo            44, 50, 55    185/50R16                                       A12 A23 A99
                             AA, AAN                 44, 50, 55    195/45R16                                       F16 Flh NoE
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    205/45R16   A01 K2b R03                         V16 S01
                             e13*2007/46*1184*..
                             - incl. Facelift 2017
                             Skoda Citigo E IV       61            185/50R16                                       A12 A23 A99
                             AA                      61            195/45R16                                       F16 Flh S01
                             e13*2007/46*1169*..;
                             (32,3 kWh-Batterie)
                             VW Lupo                 92            195/40R16   R37 T76 T80                         A12 A23 A99
                             6ES                                                                                   S01
                             e1*98/14*0147*..,
                             e1*2001/116*0147*..
                             VW Lupo                 37-77         195/40R16   T76 T80                             A12 A23 A99
                             6X, 6E                                                                                N3L S02
                             e1*97/27,98/14,
                             2001/116*
                             0085,0114*..
                             VW UP!                  44-66         185/50R16                                       A12 A23 A99
                             AA, AAN                 44-66         195/45R16                                       F16 Flh NoE
                             e13*2007/46*1167*..;    44-66         205/45R16   A01 K2b R03                         Npf V16 S01
                             e13*2007/46*1182*..
                             - incl. Facelift 2016
                             VW cross UP!            55, 66        185/50R16                                       A12 A23 A99
                             AA                      55, 66        195/45R16                                       F16 Flh KMV
                             e13*2007/46*1167*..     55, 66        205/45R16                                       V16 S01
                             - incl. Facelift 2016
                             VW e-UP!                60,61         185/50R16                                       A12 A23 A99
                             AA, AAN                 60,61         195/45R16                                       F16 Flh S01
                             e13*2007/46*1167*..;
                             e13*2007/46*1182*..
                             (18,7 - 32,3 kWh-
                             Batterie)
                             - incl. Facelift 2016




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 51676, Erweiterung 03




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 4 von 6

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             N3L     Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
                             Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und so-
                             mit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.

                             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T76     Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 5 von 6

                             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 2. Juli 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 6



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 2. Juli 2020




                             Bohlander                                                                   00346468.DOC
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim