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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 5


             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                            68789 St.Leon-Rot
                                            49 02 0341305

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
             Modell                         C24
             Typ                            C24 656
             Radgröße                       6,5Jx16 H2
             Zentrierart                    Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/             Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                   Lochkreis- (mm)/        tiefe       last   (mm)
                                                             Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
             C24 656 47 34 1060/10 CMS / ohne Ring           4/108/63,4              47,5        645    2100


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                     51676
             Herstellerzeichen              CMS
§ 22 51676




             Radtyp und Ausführung          C24 656 (s.o.)
             Radgröße                       6,5Jx16 H2
             Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
             Herstelldatum                  Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                   mittel
             S02   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   135                       -                      Z35 OR
             S03   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   110                       -                      Z35 OR

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                     Ford
                                            Mazda

             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Ford Fiesta (VI)       43-74         195/40R16    R37 T76 T80                          A12 A23 A99
             JH1, JD3               43-74         195/45R16                                         Flh S03
             e1*98/14*0191*..,
             e1*2001/116*0210*..
             Ford Fiesta (VII)      44-99         195/45R16                                         A12 A23 A99
             JA8, JR8               44-99         195/50R16    A01 G01                              B02 Flh S03
             e9*2001/116*           44-99         205/45R16
             0069*00-10;
             e9*2007/46*
             0002*00-06;
             DE*2007/46*0072*..;
             e13*2007/46*
             1058*00-08
             Ford Fiesta (VII)      134, 147      195/45R16    A63                                  A23 A99 B02
             JA8, JR8               44-103        195/45R16    A12                                  Flh S02
             e9*2001/116*           44-103        195/50R16    A12
             0069*11-..;            44-147        205/45R16    A12
             e9*2007/46*
§ 22 51676




             0002*07-..;
             e13*2007/46*
             1058*09-..
             - ab Modell 2013
             Ford Fiesta (VIII)     52-103        195/50R16                                         A12 A23 A58
             JHH                    52-103        195/55R16                                         A99 Flh S02
             e9*2007/46*3142*..     52-103        205/50R16
             Ford Fiesta ST 150     110           195/45R16                                         A12 A23 A99
             (VI)                   110           205/45R16                                         Flh S03
             JD3
             e1*2001/116*0210*..
             Ford Fusion            50-74         195/50R16    R37                                  A12 A23 A99
             JU2                    50-74         195/55R16                                         S03
             e1*98/14*0194*..       50-74         205/45R16
             Ford KA+               51-63         185/50R16                                         A12 A23 A99
             KAF                    51-63         195/45R16                                         Flh S02
             e13*2007/46*1637*01-   51-63         205/45R16
             Mazda 2 (I)            50-74         195/40R16    T76 T80                              A12 A23 A99
             DY                     50-74         195/45R16                                         Flh S03
             e1*2001/116*0212*..    50-74         205/45R16

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 5

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 51676




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
             Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
             dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
             gen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 5

             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§ 22 51676




             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T76     Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juni 2018 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 5



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 8. Juni 2018
§ 22 51676




             Bohlander                                                                   00296718.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim