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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 6


                             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                           68789 St.Leon-Rot
                                                           49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                             Modell                        C24
                             Typ                           C24 656
                             Radgröße                      6,5Jx16 H2
                             Zentrierart                   Mittenzentrierung

                             Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                              Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
                             C24 656 48 02 1060/11 CMS /                    4/100/56,1              48          645    2100
                                           SR03 Ø67,1 Ø56,1
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                    51676
                             Herstellerzeichen             CMS
                             Radtyp und Ausführung         C24 656 (s.o.)
                             Radgröße                      6,5Jx16 H2
                             Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                 Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                       -                      Z04

                             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                       28                     Z29
                             S03   Schraube M14x1,25      Kegel 60°   140                       35                     Z87
                             S04   Schraube M14x1,25      Kegel 60°   130                       35                     Z87

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Honda
                                                           Mini/BMW

                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Insight           65            185/55R16                                       A12 A23 A99
                             ZE2                                                                                   Flh S01
                             e6*2001/116*0130*..
                             Honda Jazz (II)         66, 73        185/55R16                                       A12 A23 A99
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   A01 K1a                             S01
                             e6*2007/46*             66, 73        205/45R16
                             0010, 0011, 0013,       66, 73        205/50R16   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                             0014, 0015,0016*..
                             - ab MJ 2011
                             Honda Jazz (II)         66, 73        185/55R16                                       A12 A23 A99
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   A01 K1a                             S01
                             e6*2001/116*            66, 73        205/45R16
                             0125, 0126, 0127,       66, 73        205/50R16   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                             0128, 0131, 0132*..
                             Honda Jazz (III)        75, 96        185/55R16   A90                                 A23 A99 Flh
                             GK                      75, 96        195/50R16   A12                                 KOV S01
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             e6*2007/46*0162*..      75, 96        205/50R16   A01 A12 K1c
                             - incl. Facelift 2018
                             Honda Jazz (IV)         72            185/55R16   A91                                 A23 A58 A99
                             GR                                                                                    Flh KOV S01
                             e6*2007/46*0415*..
                             - Hybrid

                             Honda Jazz Hybrid (II) 65             185/55R16                                       A12 A23 A99
                             GP1                    65             195/50R16   A01 K1a                             S01
                             e6*2007/46*0012*..

                             Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                       A12 A23 A99
                             Mini                    65-85         195/50R16   R37                                 Cbo Flh S04
                             e1*2001/116*            65-85         205/45R16
                             0231*08-..
                             - ab MJ 2007
                             Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16   M+S                                 A12 A23 A99
                             Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16   M+S                                 Car Cbo Cpe
                             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16                                       Flh S03
                             e1*2001/116*0343*..;    55-90         185/50R16
                             e1*2007/46*             55-90         185/55R16
                             0369, 0370, 0593*..     55-90         195/50R16
                             e1*2007/46*0371*00-     55-90         205/45R16
                             09,
                             e24*2007/46*0023*..
                             - Mini/Clubman/Cabrio
                             - Coupè/Roadster
                             Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                       A12 A23 A99
                             R50, Mini               55-85         195/50R16   R37                                 Cbo Flh S02
                             e1*98/14*0168*..,       55-85         205/45R16
                             e1*2001/116*
                             0231*00-07
                             - bis MJ 2006




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 51676, Erweiterung 03




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
                             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 6


                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51676, Erweiterung 03




                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juli 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55026518 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 6 von 6



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 15. Juli 2020




                             Bohlander                                                                   00347068.DOC
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