Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 6


             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                            68789 St.Leon-Rot
                                            49 02 0341305

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
             Modell                         C24
             Typ                            C24 656
             Radgröße                       6,5Jx16 H2
             Zentrierart                    Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/             Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                   Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                             Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
             C24 656 48 02 1060/11 CMS /                     4/100/54,1           48          645    2100
                           SR02 Ø67,1 Ø54,1


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                     51676
§ 22 51676




             Herstellerzeichen              CMS
             Radtyp und Ausführung          C24 656 (s.o.)
             Radgröße                       6,5Jx16 H2
             Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
             Herstelldatum                  Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                   mittel
             S02   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   110                       -                   Z08
             S03   Schraube M12x1,5        Kegel 60°    90                       28                  Z11
             S04   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   125                       -                   Z08

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                     Hyundai
                                            Kia
                                            Mazda
                                            Opel
                                            Suzuki
                                            Toyota

             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
             Hersteller                          CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Hyundai i10                48-64         195/40R16                                       A12 A23 A58
             IA, IA-HME                 48-64         195/45R16                                       A99 Flh Y13
             e11*2007/46*1008*..;       48-64         205/45R16                                       S02
             e13*2007/46*1602*..
             - incl. Facelift 2017
             Hyundai i20                55-88         185/55R16                                       A12 A23 A99
             GB, GB-HME                 55-88         195/50R16                                       Cpe Flh KOV
             e11*2007/46*1600*..;       55-88         195/55R16                                       S02
             e13*2007/46*1603*..
             - Fließheck
             - Coupé
             Hyundai i20                55-94         185/50R16   A01 K1a T81                         A12 A23 A99
             PB, PBT                    55-94         195/45R16   T80 T84                             Flh S02
             e11*2001/116*0333*.        55-94         195/50R16   A01 K1a K2b
             e11*2007/46*0129*..        55-94         205/45R16   A01 K1a
             - incl. Facelift 2012
             Hyundai i20 Active         66-88         185/55R16                                       A12 A23 A99
             GB, GB-HME                 66-88         195/50R16                                       Flh KMV S02
§ 22 51676




             e11*2007/46*1600*..;       66-88         195/55R16
             e13*2007/46*1603*..
             Kia Picanto (III)          49, 62, 74    195/45R16                                       A12 A23 A58
             JA                         49, 62, 74    205/45R16   A01 K1a K1b K2b K5b K8h             A99 Flh KOV
             e11*2007/46*3848*..                                                                      S02
             Kia Picanto (III) X-Line   62, 74        195/45R16                                       A12 A23 A58
             JA                         62, 74        205/45R16   A01 K6w                             A99 Flh KMV
             e11*2007/46*3848*..                                                                      S02
             Kia Rio                    57-89         185/55R16                                       A12 A23 A58
             YB                         57-89         195/50R16                                       A99 Flh S04
             e11*2007/46*3777*..        57-89         195/55R16
             Mazda 2 (II)               50-76         195/45R16                                       A12 A23 A99
             DE, DE1                    50-76         205/45R16                                       Flh S02
             e13*2001/116*0254*,
             e13*2001/116*0255*.
             Opel Agila-B               48-69         185/50R16                                       A12 A23 A99
             H-B                        48-69         195/45R16                                       S03
             e4*2001/116*0135*..        48-69         205/45R16
             Suzuki Splash              48-69         185/50R16                                       A12 A23 A99
             EX                         48-69         195/45R16                                       S03
             e4*2001/116*0130*..;       48-69         205/45R16
             e4*2007/46*0283*..
             Toyota Yaris               51-82         185/50R16   T81                                 A12 A23 A99
             XP13M(a)                   51-82         185/55R16                                       Flh LY2 V16
             e11*2007/46*0152*..        51-82         195/45R16                                       S02
             - incl. Facelift 2017      51-82         195/50R16
                                        51-82         205/45R16




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Toyota Yaris Hybrid     54, 55        185/50R16    T81                                   A12 A23 A99
             XP13M(a)                54, 55        185/55R16                                          Flh LY3 V16
             e11*2007/46*0152*..     54, 55        195/45R16                                          S02
             - incl. Facelift 2017   54, 55        195/50R16
                                     54, 55        205/45R16

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
§ 22 51676




             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
             Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
             dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
             gen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 51676




             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LY2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
             Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
             Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

             LY3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
             Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
             Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51676




             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse     Hinterachse

             Nr. 1 185/50R16         205/45R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
             (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51676 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55026518 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16 H2 Typ C24 656
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 6



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juni 2018 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 51676




             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 20. Juni 2018




             Bohlander                                                                   00297231.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim