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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                           68789 St.Leon-Rot
                                                           49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                             Modell                        C24
                             Typ                           C24 707
                             Radgröße                      7.0J x 17 H2
                             Zentrierart                   Mittenzentrierung

                             Ausführung       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/            Einpress-    Rad-    Abrollumfang
                                                                                  Lochkreis-ø (mm)/    tiefe        last    (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø (mm)    (mm)         (kg)
                             C24 707 37 02    1061/13 CMS / SR03 Ø67,1-Ø56,1      4/100/56,1           37           550     2200


                             Kennzeichnungen
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             KBA-Nummer                    51677
                             Herstellerzeichen             CMS
                             Radtyp und Ausführung         C24 707 (s.o.)
                             Radgröße                      7.0J x 17 H2
                             Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                 Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)    Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°     110                  -                     Z04

                             Nr.   Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)      Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°     110                  28                    Z29
                             S03   Schraube M14x1,25      Kegel 60°     140                  35                    Z87
                             S04   Schraube M14x1,25      Kegel 60°     130                  35                    Z87

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Honda
                                                           Kia
                                                           MG Rover
                                                           Mini/BMW
                                                           Mitsubishi

                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Civic (VII)       66-81          205/45R17                                       A12 A23 A99
                             EP1, -2, -4             66-81          215/40R17   A01 K42 K90                         Flh S01
                             e11*98/14*              66-81          215/45R17   A01 G01 K42 K90
                             0173,0174,0188*..
                             Honda Civic (VII)       66-81          205/45R17                                       A12 A23 A99
                             EU5,-6,-7,-8,-9         66-81          215/40R17   A01 K42 K90                         Flh S01
                             e11*98/14*              66-81          215/45R17   A01 G01 K42 K90
                             0158-0161,0189*..
                             Honda                   88-92          205/45R17                                       A12 A23 A99
                             Civic (VII) Coupé       88-92          215/40R17   A01 K90                             Cpe S01
                             EM2
                             e6*98/14*0080*..
                             Honda Jazz (I)          57,61          205/40R17   G01 K1c K2b K42                     A01 A12 A23
                             GD1,GD5,GE2,GE3         57,61          215/35R17   K1c K2b K42                         A99 K56 LK6
                             e6*98/14*0088,87*..,                                                                   S01
                             e6*2001/116*0101*..,
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             e6*2001/116*0102*..
                             Honda Jazz (II)         66, 73         195/45R17   K1c K2b K3b K5a K6a                 A01 A12 A23
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         205/40R17   K1c K2b K3b K5b K6b                 A99 S01
                             e6*2007/46*             66, 73         205/45R17   K1c K2b K3b K5b K6b
                             0010, 0011, 0013,
                             0014, 0015,0016*..
                             - ab MJ 2011
                             Honda Jazz (II)         66, 73         195/45R17   K1c K2b K3b K5a K6a                 A01 A12 A23
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73         205/40R17   K1c K2b K3b K5b K6b                 A99 S01
                             e6*2001/116*            66, 73         205/45R17   K1c K2b K3b K5b K6b
                             0125, 0126, 0127,
                             0128, 0131, 0132*..
                             Honda Jazz (III)        75, 96         195/45R17   K1c                                 A01 A12 A23
                             GK                      75, 96         205/40R17   K1c K3a K3c K5b                     A99 Flh KOV
                             e6*2007/46*0162*..      75, 96         205/45R17   K1c K3a K3c K5b                     S01
                             - incl. Facelift 2018
                             Honda                   72             205/45R17                                       A12 A23 A58
                             Jazz Crosstar (IV)                                                                     A99 Flh KMV
                             GR                                                                                     S01
                             e6*2007/46*0415*..
                             - Hybrid

                             Kia Sephia, Shuma       65-84,3        205/40R17   K42 K46                             A01 A12 A23
                             FB                                                                                     A99 Flh Sth
                             e4*96/27*0024*..,                                                                      S01
                             e4*98/14*0024*..
                             - Shuma I/II, Spectra
                             Rover 2..,-25,MG ZR     55-107         205/40R17   G09 K1a K2b K42 K56 T80 T81         A01 A12 A23
                             RF, F                   55-107         215/35R17   K1a K2b K42 K56 T79 T83             A99 Npf S01
                             H224,                   55-118         205/45R17   K1a K2b K42 K56 R09
                             e11*93/81,
                             2001/116*0016*..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        205/40R17   K2b K42 K46 K56 T80 T81 T84          A01 A12 A23
                             RT, T                   74-130        205/45R17   K2b K41 K42 K46 K56 R67              A99 K1c S01
                             H093,
                             e11*93/81*0014*..,
                             e11*2001/116*0014*.
                             Mini One, Cooper, -S    65-160        205/45R17   K1a K1b K2b K32                      A01 A12 A23
                             Mini                    65-160        215/40R17   K1c K2c K32 K42 K56                  A99 Cbo Flh
                             e1*2001/116*            65-160        215/45R17   K1c K2c K32 K42 K56                  S04
                             0231*08-..              65-85         205/40R17   K1a K1b K2b
                             - ab MJ 2007
                             Mini One, Cooper, -S    55-155        205/45R17   K1a K1b K2b                          A01 A12 A23
                             Mini-N, UKL-            55-155        215/40R17   K1c K2b K42                          A99 Car Cbo
                             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-155        215/45R17   K1c K2b K42                          Cpe Flh S03
                             e1*2001/116*0343*..;    55-90         205/40R17   K1a K1b K2b T80 T81
                             e1*2007/46*
                             0369, 0370, 0593*..
                             e1*2007/46*0371*00-
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             09,
                             e24*2007/46*0023*..
                             - Mini/Clubman/Cabrio
                             - Coupè/Roadster
                             Mini One, Cooper, -S    55-160        205/45R17   K1a K1b K2b K32                      A01 A12 A23
                             R50, Mini               55-160        215/40R17   K1c K2c K32 K42 K56                  A99 Cbo Flh
                             e1*98/14*0168*..,       55-160        215/45R17   K1c K2c K32 K42 K56                  S02
                             e1*2001/116*            55-85         205/40R17   K1a K1b K2b
                             0231*00-07
                             - bis MJ 2006
                             Mitsubishi Carisma      66            205/40R17   K42 K56 K90 T80 T81 T84              A01 A12 A23
                             DAO                                                                                    A99 B02 S01
                             e4*93/81*0005*..,
                             e4*98/14*0005*..



                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 8


                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der serienmä-
                             ßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
                             nungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers
                             und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird
                             die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
                             scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 6 von 8

                             K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
                             ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

                             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                             gen.

                             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
                             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                             gen.

                             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
                             bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                             hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 7 von 8

                             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R67    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/50 R
                             16 ww. 205/45 R 17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
                             nungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                             fenheck.

                             T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juli 2020 in Lambsheim statt.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 8 von 8


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             Lambsheim, 29. Juli 2020




                             Bohlander                                                                    00347576.DOC JR-PB




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim