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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 9

                             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                            68789 St.Leon-Rot
                                                            49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                             Modell                         C24
                             Typ                            C24 707
                             Radgröße                       7.0J x 17 H2
                             Zentrierart                    Mittenzentrierung

                             Ausführung       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-    Rad-    Abrollumfang
                                                                                   Lochkreis-ø (mm)/   tiefe        last    (mm)
                                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
                             C24 707 45 02    1061/01 CMS / SR10 Ø67,1-Ø60,1       4/100/60,1          45           550     2200


                             Kennzeichnungen
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             KBA-Nummer                     51677
                             Herstellerzeichen              CMS
                             Radtyp und Ausführung          C24 707 (s.o.)
                             Radgröße                       7.0J x 17 H2
                             Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                  Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)      Artikel-Nr.
                                   mittel
                             S01   Schraube M12x1,5        Kegel 60°   100                   28                    Z12
                             S02   Schraube M12x1,5        Kegel 60°   105                   28                    Z12
                             S03   Schraube M12x1,5        Kegel 60°   110                   28                    Z12
                             S05   Schraube M12x1,5        Kegel 60°   110                   26                    ---

                             Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                                   mittel
                             S04   Mutter M12x1,25         Kegel 60°   110                   -                     Z14

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                     Dacia, Lada, Nissan, Renault

                             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 9

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Dacia Logan (I)       50-77         205/45R17                                        A12 A23 A99
                             SD/SR                 50-77         215/40R17                                        Sth S02
                             e2*2001/116*          50-77         215/45R17
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             Dacia Logan (I) MCV   50-77         205/45R17    T88 110                             A12 A23 A99
                             SD/SR                 50-77         215/40R17    T87 110                             Car S02
                             e2*2001/116*          50-77         215/45R17    A01 K56 110
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0030*..;
                             e2*2007/46*0013*..
                             - Kombi
                             Dacia Sandero (I)     50-77         205/45R17                                        A12 A23 A99
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             SD/SR                 50-77         215/40R17                                        Flh S02
                             e2*2001/116*          50-77         215/45R17
                             0314*00-61;
                             0323*00-29;
                             e2*2007/46*0013*..;
                             e2*2007/46*0030*..
                             Dacia Sandero (I)     50-77         195/45R17                                        A12 A23 A99
                             Stepway               50-77         205/45R17                                        Flh KMV S02
                             SD/SR
                             e2*2001/116*
                             0314*00-61;
                             0323*00-29
                             Lada Vesta            75,78         195/45R17                                        A12 A23 A58
                             GF                    75,78         205/45R17    A01 K1a                             A99 B67 Car
                             e1*2007/46*1695*..                                                                   KOV Lim S03
                             Nissan Micra (III)    48-81         205/40R17    K1c K25 K2c K42                     A01 A12 A23
                             K12                                                                                  A99 Cbo Flh
                             e11*2001/116*0195*.                                                                  S01
                             Nissan Micra (IV)     59, 72        195/45R17    G77 K1c K8c                         A01 A12 A23
                             K13                   59, 72        205/40R17    K1c K2b K6g K6i K8c                 A99 Flh V17
                             e13*2007/46*1111*..   59, 72        205/45R17    G77 K1c K2b K6g K6i K8c             S04
                             incl. Facelift 2014   59, 72        215/35R17    K1c K2b K8c
                                                   59, 72        215/40R17    G77 K1c K2b K6g K6i K8m
                             Nissan Micra (V)      52, 66, 74    195/45R17                                        A12 A23 A58
                             K14                   52-86         195/45R17    M+S                                 A99 Flh V17
                             e9*2007/46*6454*..    52-86         205/45R17                                        S02
                                                   52-86         215/40R17    A01 K2b K6g K6i K8h
                                                   52-86         215/45R17    A01 K2b K6g K6i K8h
                             Nissan Note           50-85         205/40R17    T80                                 A12 A23 A99
                             E11                   50-85         205/45R17                                        S01
                             e11*2001/116*0268*.
                             Nissan Note           59, 66, 72    195/45R17                                        A12 A23 A58
                             E12                   59, 66, 72    205/45R17                                        A99 S04
                             e11*2007/46*0753*..   59, 66, 72    215/40R17
                                                   59, 66, 72    215/45R17

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 9
                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Renault Clio (III)       48-102        205/40R17   T80 T81 T84                         A12 A23 A99
                             R                        48-102        215/40R17   T83                                 Car Flh R1S
                             e2*2001/116*0327*..;                                                                   RC3 S01
                             e2*2007/46*0008*..
                             Renault Clio (III)       48-102        205/40R17   T80 T81 T84                         A12 A23 A99
                             R                                                                                      Car Flh R1B
                             e2*2001/116*0327*..;                                                                   RC3 S01
                             e2*2007/46*0008*..
                             Renault Clio (IV)        48-88         195/45R17   T81 T85                             A12 A23 A58
                             R                        48-88         205/45R17                                       A99 Car Flh
                             e2*2001/116*             48-88         215/40R17                                       RC4 S02
                             0327*46-..;              48-88         215/45R17
                             e2*2007/46*0008*16-..
                             - incl. Facelift 2016
                             Renault Megane (II)      60-120        205/50R17   A01 K1b K2b                         A12 A23 A99
                             M                        60-120        215/45R17   T87                                 Flh V17 S01
                             e2*98/14*0272*..         60-120        225/45R17   A01 K1b K2b
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             Renault Megane (II)      76-120        205/50R17                                       A12 A23 A99
                             Cabrio                   76-120        215/45R17   T87                                 Cbo Cpe V17
                             M                        76-120        225/45R17                                       S01
                             e2*98/14*0272*..
                             - Cabrio/Coupé
                             Renault Megane (II)      60-99         205/50R17                                       A12 A23 A99
                             Grandtour                60-99         215/45R17   T87                                 Car V17 S01
                             M                        60-99         225/45R17
                             e2*98/14*0272*..
                             Renault Megane (II)      60-99         205/50R17                                       A12 A23 A99
                             Stufenheck               60-99         215/45R17   T87                                 Sth V17 S01
                             M                        60-99         225/45R17
                             e2*98/14*0272*..
                             Renault Modus            48-82         205/40R17   T80 T81 T84                         A12 A23 A60
                             P                                                                                      A99 S01
                             e2*2001/116*0319*..;
                             e2*2007/46*0007*..
                             Renault Twingo RS        98            205/40R17   A01 G01 K4v                         A12 A23 A99
                             N                        98            215/35R17   A01 K2b K4v K8a                     S02
                             e2*2001/116*0359*..
                             - incl. Facelift 2012
                             Renault Wind             74, 75, 98    205/40R17   A01 K3s                             A12 A23 A99
                             N                        74, 75, 98    215/35R17                                       Cbo V17 S02
                             e2*2001/116*
                             0359*14-..
                             Renault ZOE (I)          43, 53        205/45R17   A90 T88 110                         A23 A58 A99
                             AG                                                                                     Flh S05
                             e2*2007/46*
                             0251*00-16;
                             0681*00-04
                             (22 - 41 kWh-Batterie)




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 9

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 51677, Erweiterung 03




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 5 von 9


                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             B67     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
                             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 258 mm an Achse 1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G77      Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifen-
                             größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ,
                             so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
                             zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
                             glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                             COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 9

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
                             schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
                             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4v     An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelver-
                             breiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Kunststoff-
                             verbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 7 von 9

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
                             schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

                             R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stel-
                             le der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
                             KR, oder SR).

                             RC4     Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5, 6, 7 oder R).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                             fenheck.

                             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 8 von 9

                             T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   195/40R17     215/35R17
                             Nr.   2   195/45R17     215/40R17
                             Nr.   3   205/40R17     225/35R17
                             Nr.   4   205/45R17     235/40R17
                             Nr.   5   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr.   6   205/55R17     225/50R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             110      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juli 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51677 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55048618 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x 17 H2 Typ C24 707
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 9 von 9


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 51677, Erweiterung 03




                             Lambsheim, 29. Juli 2020




                             Bohlander                                                                     00347571.DOC JR-PB




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim