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							             Gutachten 366-0025-18-LORD
             zur Erteilung der ABE 51785
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: C25 707
             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 01.03.2018
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 4

             Fahrzeughersteller                         : FIAT, OPEL / VAUXHALL
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             C25 707 45 02       CMS 1062 01                SR04RK Ø67,1 -              56,6     Kunststoff     650     2200    12/17
                                                            Ø56,6
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Z03: Zentrierring SR04RK Ø67,1 - Ø56,6; Kegelbundschrauben
                                                          M12x1,5 Schaftl. 28 mm Kegel 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
§ 22 51785




             Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, ABARTH
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
             199          e3*2001/116*0286*.., 48 - 99 205/40R17 84             11A; 24J                   Nur Fiat Punto;
                          e3*2007/46*0009*..,          205/45R17                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                          e3*2007/46*0010*..           215/40R17 87             11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
             199          e3*2001/116*0217*.. 48 - 99 205/40R17 84 11A; 24J                                Nur Fiat Punto;
                                                      205/45R17    51G                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/40R17 87 11A; 24J; 24M                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Z03: Zentrierring SR04RK Ø67,1 - Ø56,6; Kegelbundschrauben
                                                          M12x1,5 Schaftl. 28 mm Kegel 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0025-18-LORD
             zur Erteilung der ABE 51785
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C25 707
             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 01.03.2018
             _______________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 205/40R17 80                                     Adam; nicht Adam
                                                      205/45R17 84                                     Rocks;
                                                      215/40R17 83                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/45R17              51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76S
             S-D            e1*2001/116*0379*..   51 - 85   195/45R17 85                               Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                            215/45R17        51G                       ab
                                                                                                       e1*2001/116*0379*30;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             S-D            e1*2001/116*0379*..   51 - 85   205/40R17 80                               nur Adam Rocks;
                                                            205/45R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17 83                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/45R17 87                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
             S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 51 - 85       195/45R17 85                               Corsa-E; Corsa-E Van;
§ 22 51785




                                                            215/45R17        51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 195/45R17 85                                      Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                     215/45R17    51G                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0025-18-LORD
             zur Erteilung der ABE 51785
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C25 707
             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 01.03.2018
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                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                   der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 51785




                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0025-18-LORD
             zur Erteilung der ABE 51785
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C25 707
             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 01.03.2018
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             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
§ 22 51785




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                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.