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							             Gutachten 366-0025-18-LORD
             zur Erteilung der ABE 51785
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: C25 707
             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 01.03.2018
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             Fahrzeughersteller                          : BMW AG, HONDA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                         Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
             C25 707 45 02       CMS 1062 01                 SR03RK Ø67,1 -             56,1     Kunststoff     650     2200    12/17
                                                             Ø56,1
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                           für Typ : MINI
             Zubehör                                     : Z29: Zentrierring: SR03RK Ø67,1 - Ø56,1; Kegelbundschrauben
                                                           M12x1,5, Schaftl 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 51785




             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                           Typ : UKL-N1; UKL-L; UKL-C; MINI; MINI-N; UKL-K
             Zubehör                                     : Z87: Zentrierring: SR03RK Ø67,1 - Ø56,1; Kegelbundschrauben
                                                           M14x1,25, Schaftl 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI
                                                           140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                           140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
             MINI         e1*2001/116*0231*..         55 - 85    205/40R17 80    11A; 24N                  RS M14 x 1,25;
                                                      55 - 125   205/40R17 80W   11A; 24N                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      55 - 160   205/45R17       11A; 24N; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P
             MINI            e1*2001/116*0231*..      55 - 85 205/40R17 80   11A; 24N                      RS M12 x 1,5;
                                                      55 - 125 205/40R17 80W 11A; 24N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      55 - 160 205/45R17     11A; 24N; 51G                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P
             MINI-N          e1*2001/116*0343*..      55 - 90 205/40R17 80       11A; 24N                  ab
             UKL-L           e1*2007/46*0371*..       55 - 135 205/40R17 80W     11A; 24N; 5DA             e1*2001/116*0343*01;
                                                               215/40R17 83      11A; 24M                  Nicht Clubman; Nicht
                                                      55 - 155 205/40R17 84      11A; 24N                  Cabrio; bis
                                                               205/45R17 84      11A; 24N; 51G             e1*2007/46*0371*09;
                                                               215/40R17 83W     11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                               215/45R17 87      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 74P; 76S


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0025-18-LORD
             zur Erteilung der ABE 51785
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: C25 707
             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 01.03.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     MINI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
             MINI-N       e1*2001/116*0343*..       72 - 90 205/40R17 80        11A; 248; 5DA             Roadster; Cabrio;
             UKL-C        e1*2007/46*0369*..        72 - 155 205/40R17 84       11A; 248                  Coupe; Frontantrieb;
                                                             205/45R17 84       11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17 83       11A; 244                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76S
             MINI-N         e1*2001/116*0343*..     70 - 128 205/40R17 80W      11A; 24M; 5DA             Nur Clubman; Kombi;
             UKL-N1         e24*2007/46*0023*..              215/40R17 83       11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                    70 - 141 205/40R17 84       11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/45R17 84       11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             215/40R17 83W      11A; 24M                  721; 725; 729; 73C;
                                                             215/45R17 87       11A; 24M                  74A; 74P; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17 80W            11A; 24M; 5DA             Nur Clubman; Kombi;
                                                       215/40R17 83             11A; 24M                  Frontantrieb;
                                              70 - 141 205/40R17 84             11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/45R17 84             11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       215/40R17 83W            11A; 24M                  721; 725; 729; 73C;
                                                       215/45R17 87             11A; 24M                  74A; 74P; 76S
§ 22 51785




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Z04: Zentrierring: SR03RK Ø67,1 - Ø56,1; Kegelbundmuttern
                                                          M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73        195/45R17 81                                Steilheck; 5-türig;
                            e6*2007/46*0011*..                205/40R17 80      11A; 21P; 24J; 24M        Frontantrieb;
             GG1            e6*2001/116*0125*..,              205/45R17 84      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                            e6*2007/46*0010*..                215/35R17 79      11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
             GG2            e6*2001/116*0127*..,              215/40R17 83      11A; 21P; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                            e6*2007/46*0015*..                                                            74P
             GG3            e6*2001/116*0128*..,
                            e6*2007/46*0016*..
             GG5            e6*2001/116*0131*..,
                            e6*2007/46*0013*..
             GG6            e6*2001/116*0132*..,
                            e6*2007/46*0014*..




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0025-18-LORD
             zur Erteilung der ABE 51785
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C25 707
             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 01.03.2018
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 6
             Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65           195/45R17 81      11A; 21N                  Schrägheck 4-türig;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             GK           e6*2007/46*0162*..     75 - 96   195/40R17 81      11A; 26B; 26N             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/45R17 81      11A; 26B; 26N             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           205/40R17 80      11A; 24J; 26B; 26J        721; 725; 73C; 74A;
                                                           205/45R17 84      11A; 24J; 26B; 26N        74P; 77E

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§ 22 51785




                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0025-18-LORD
             zur Erteilung der ABE 51785
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C25 707
             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 01.03.2018
             _______________________________________________________________________________________________________________
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                   Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                   des Reifens) herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 51785




                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0025-18-LORD
             zur Erteilung der ABE 51785
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C25 707
             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 01.03.2018
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 6
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 900kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§ 22 51785




             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0025-18-LORD
             zur Erteilung der ABE 51785
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: C25 707
             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 01.03.2018
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 6 von 6


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HONDA
                    Fahrzeugtyp:    GK
                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0162*..
                    Handelsbez.:    JAZZ

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                  von [mm]            bis [mm]
                          26P                      x = 150            y = 250                     VA
                          26B                      x = 200            y = 300                     VA
                          27I                      x = 200            y = 300                     HA
                          27B                      x = 250            y = 350                     HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51785




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 200       y = 300              8                VA
                          26J                   x = 200       y = 300             30                VA
                          27H                   x = 250       y = 350              8                HA
                          27F                   x = 250       y = 350             15                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.