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							               Gutachten 366-0025-18-LORD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 10.03.2021
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               Fahrzeughersteller                          : BMW AG, HONDA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm                   last      umf.      Fertig
                                   Rad                         Zentrierring                                  in kg     in mm     datum
               C25 707 45 02       CMS 1062 01                 Ø67,1 - Ø56,1              56,1    Kunststoff     650      2200    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : MINI
               Zubehör                                     : Z29: Zentrierring: SR03RK Ø67,1 - Ø56,1; Kegelbundschrauben
§22 51785*04




                                                             M12x1,5, Schaftl 28 mm, Kegelw. 60 Grad


               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : MINI-N; UKL-L; UKL-N1; UKL-K; MINI; UKL-C
               Zubehör                                     : Z87: Zentrierring: SR03RK Ø67,1 - Ø56,1; Kegelbundschrauben
                                                             M14x1,25, Schaftl 28 mm, Kegelw. 60 Grad


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : MINI
                                                             140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L; UKL-N1
                                                             140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : MINI
                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW         Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
                MINI         e1*2001/116*0231*..        55 - 85    205/40R17 80    11A; 24N                  RS M14 x 1,25;
                                                        55 - 125   205/40R17 80W   11A; 24N                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        55 - 160   205/45R17       11A; 24N; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P
                MINI           e1*2001/116*0231*..      55 - 85 205/40R17 80   11A; 24N                      RS M12 x 1,5;
                                                        55 - 125 205/40R17 80W 11A; 24N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        55 - 160 205/45R17     11A; 24N; 51G                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 3                                                            Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 10.03.2021
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MINI-N       e1*2001/116*0343*..       70 - 128 205/40R17 80W      11A; 24M; 5DA             Nur Clubman; Kombi;
               UKL-N1       e24*2007/46*0023*..                215/40R17 83       11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                      70 - 141 205/40R17 84       11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               205/45R17 84       11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               215/40R17 83W      11A; 24M                  721; 725; 729; 73C;
                                                               215/45R17 87       11A; 24M                  74A; 74P; 76S
               MINI-N         e1*2001/116*0343*..     55 - 90 205/40R17 80        11A; 24N                  ab
               UKL-L          e1*2007/46*0371*..      55 - 135 205/40R17 80W      11A; 24N; 5DA             e1*2001/116*0343*01;
                                                               215/40R17 83       11A; 24M                  Nicht Clubman; Nicht
                                                      55 - 155 205/40R17 84       11A; 24N                  Cabrio; bis
                                                               205/45R17 84       11A; 24N; 51G             e1*2007/46*0371*09;
                                                               215/40R17 83W      11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                               215/45R17 87       11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 76S
               MINI-N         e1*2001/116*0343*..     72 - 90 205/40R17 80        11A; 248; 5DA             Roadster; Cabrio;
               UKL-C          e1*2007/46*0369*..      72 - 155 205/40R17 84       11A; 248                  Coupe; Frontantrieb;
                                                               205/45R17 84       11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               215/40R17 83       11A; 244                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 729; 73C;
§22 51785*04




                                                                                                            74A; 74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/40R17 80W            11A; 24M; 5DA             Nur Clubman; Kombi;
                                                         215/40R17 83             11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                70 - 141 205/40R17 84             11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R17 84             11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         215/40R17 83W            11A; 24M                  721; 725; 729; 73C;
                                                         215/45R17 87             11A; 24M                  74A; 74P; 76S

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Z04: Zentrierring: SR03RK Ø67,1 - Ø56,1; Kegelbundmuttern
                                                            M12x1,5, Kegelw. 60 Grad


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GK; ZE2
                                                            110 Nm für Typ : GR




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73       195/45R17 81                              Steilheck; 5-türig;
                              e6*2007/46*0011*..               205/40R17 80    11A; 21P; 24J; 24M        Frontantrieb;
               GG1            e6*2001/116*0125*..,             205/45R17 84    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                              e6*2007/46*0010*..               215/40R17 83    11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
               GG2            e6*2001/116*0127*..,                                                       721; 725; 73C; 74A;
                              e6*2007/46*0015*..                                                         74P
               GG3            e6*2001/116*0128*..,
                              e6*2007/46*0016*..
               GG5            e6*2001/116*0131*..,
                              e6*2007/46*0013*..
               GG6            e6*2001/116*0132*..,
                              e6*2007/46*0014*..

               Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65             195/45R17 81    11A; 21N                  Schrägheck 4-türig;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P
§22 51785*04




               Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GK           e6*2007/46*0162*..       75 - 96   195/40R17 81    11A; 26B; 26N             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               195/45R17 81    11A; 26B; 26N             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               205/40R17 80    11A; 24J; 26B; 26J        721; 725; 73C; 74A;
                                                               205/45R17 84    11A; 24J; 26B; 26N        74P; 77E
               GR             e6*2007/46*0415*..     72        195/45R17 85    11A; 26N                  nicht CROSSTAR;
                                                               205/40R17 84    11A; 26J; 26P             Frontantrieb; Hybrid;
                                                               205/45R17 84    11A; 26J; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E
               GR             e6*2007/46*0415*..     72        205/45R17 84                              CROSSTAR;
                                                               215/45R17 87    11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 9
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 51785*04




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
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                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
               24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 51785*04




               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 9
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 51785*04




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 9


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    GR
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:    JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 290            y = 275                     VA
                            26P                      x = 240            y = 225                     VA
                            27B                      x = 250            y = 320                     HA
                            27I                      x = 200            y = 270                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51785*04




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 290       y = 275            20                 VA
                            26N                   x = 290       y = 275             8                 VA
                            27H                   x = 250       y = 320             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    GR
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:    JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 240            y = 225                     VA
                            26B                      x = 290            y = 275                     VA
                            27I                      x = 195            y = 265                     HA
                            27B                      x = 245            y = 315                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51785*04




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 290       y = 275             8                 VA
                            27H                   x = 245       y = 315             8                 HA
                            26J                   x = 290       y = 275            30                 VA
                            27F                   x = 245       y = 315            10                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 3                                                         Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.03.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    GK
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0162*..
                      Handelsbez.:    JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 150            y = 250                     VA
                            26B                      x = 200            y = 300                     VA
                            27I                      x = 200            y = 300                     HA
                            27B                      x = 250            y = 350                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51785*04




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
                            26J                   x = 200       y = 300            30                 VA
                            27H                   x = 250       y = 350             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 350            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.