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							                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 10

                             Fahrzeughersteller                         : AUTOMOBILES DACIA S.A., LADA, NISSAN, Nissan International
                                                                          S. A., RENAULT
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             C25 707 45 02       CMS 1062 01                SR10RK Ø67,1 -              60,1    Kunststoff     650     2200    12/17
                                                                            Ø60,1
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 51785, Erweiterung 03




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Z12: Zentrierring SR10RK Ø67,1 - Ø60,1; Kegelbundschrauben
                                                                          M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, Schaftl. 28 mm


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm
                              Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                              SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 74 195/45R17 81                                       Nicht Sandero Stepway;
                                           e2*2007/46*0030*..           205/45R17 84                                       Sandero (Schrägheck)
                                                                                                                           ab Mj2013;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P
                              SD             e2*2001/116*0314*.., 50 - 77     195/45R17 85                                 Logan MCV ab MJ
                                                                                                                           2013;
                                             e2*2007/46*0030*..               195/45R17 85                                 Logan (Stufenheck) ab
                                                                              205/45R17 84                                 Mj 2013; Logan
                                                                                                                           (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P; 77E

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 2 von 10
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, Nissan International S. A.
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : K13; E12
                             Zubehör                                    : Z14: Zentrierring SR10RK Ø67,1 - Ø60,1; Kegelbundmuttern
                                                                          M12x1,25, Kegelw. 60 Grad


                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : K14; (Kegelbund)
                             Zubehör                                    : Z12: Zentrierring SR10RK Ø67,1 - Ø60,1; Kegelbundschrauben
                                                                          M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, Schaftl. 28 mm


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : K13
                                                                          105 Nm für Typ : K14
                                                                          120 Nm für Typ : E12
§ 22 51785, Erweiterung 03




                             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MICRA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             K13          e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 195/40R17 81               11A; 24J                 4-türig; Frontantrieb;
                                                                      205/40R17 80               11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      215/35R17 79               11A; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P
                             K14            e9*2007/46*6454*..      52 - 86   195/45R17 81       11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              205/45R17 84       11A; 26P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              215/40R17 83       11A; 248; 26B; 26N       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              215/45R17 87       11A; 248; 26B; 26N       74P

                             Verkaufsbezeichnung:     Nissan Note
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             E12          e11*2007/46*0753*.. 59 - 72         195/45R17 81                                Frontantrieb;
                                                                              205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              215/45R17 87                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LADA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Z12: Zentrierring SR10RK Ø67,1 - Ø60,1; Kegelbundschrauben
                                                                          M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, Schaftl. 28 mm




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 3 von 10


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     LADA VESTA, LADA VESTA CROSS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                             GF           e1*2007/46*1695*.. 75 - 78 195/45R17 81 11A; 245                                LADA VESTA; LADA
                                                                     205/45R17 84 11A; 245                                VESTA CROSS;
                                                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                                                          Schrägheck;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 51785, Erweiterung 03




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Z12: Zentrierring SR10RK Ø67,1 - Ø60,1; Kegelbundschrauben
                                                                          M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, Schaftl. 28 mm


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AG; SR
                                                                          110 Nm für Typ : R
                                                                          125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
                                                                          130 Nm für Typ : JM
                             Verkaufsbezeichnung:     CLIO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             R            e2*2001/116*0327*..       48 - 82   205/40R17 84                                Nur Kombi (Grandtour);
                                                                    55 - 82   205/40R17 80      5DA                       nicht ab MJ 2012;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P
                             R              e2*2007/46*0008*..      48 - 88   205/45R17         51G                       Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                                              205/45R17 84                                Kombilimousine;
                                                                              215/40R17 83      11A; 27H                  Schrägheck; nicht
                                                                              215/45R17 87      11A; 27H                  Captur;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 10
                             Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             R            e2*2001/116*0327*.. 48 - 88 205/45R17              51G                       Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                                      205/45R17 84                                     Kombilimousine;
                                                                      215/40R17 83           11A; 27H                  Schrägheck; nicht
                                                                      215/45R17 87           11A; 27H                  Captur;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P

                             Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             SR           e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 195/45R17 85                                     Logan MCV ab MJ
                                                                                                                       2013;
                                                                           195/45R17 85                                Logan (Stufenheck) ab
                                                                           205/45R17 84                                Mj 2013; Logan
                                                                                                                       (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                                                       Logan (Stufenheck) ab
                                                                                                                       Mj.2013; Logan
                                                                                                                       (Kombi) ab Mj.2013;
§ 22 51785, Erweiterung 03




                                                                                                                       Logan MCV ab Mj.2013;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             JM           e2*2001/116*0274*.. 60 - 99  205/50R17 89          5FM                       kurzer Radstand;
                                                                       225/45R17 90          5GA                       langer Radstand;
                                                              60 - 120 215/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              74 - 120 205/55R17 91          54F                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ZOE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             AG           e2*2007/46*0251*.., 43 - 53 205/45R17              51G                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                            e2*2007/46*0681*..                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             N            e2*2001/116*0359*.. 74 - 98 195/40R17 81           51J                       erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           205/40R17 80      11A; 22M                  125 Nm; Nur Wind;
                                                                           215/35R17 83      11A; 21P; 22M             Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 10
                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 51785, Erweiterung 03




                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 6 von 10
                                   kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 51785, Erweiterung 03




                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 900kg.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1160kg.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1200kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 51785, Erweiterung 03




                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 8 von 10


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     NISSAN
                                    Fahrzeugtyp:    K14
                                    Genehm.Nr.:     e9*2007/46*6454*..
                                    Handelsbez.:    NISSAN MICRA

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 280            y = 250                     VA
                                          26P                      x = 230            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 290            y = 260                     HA
                                          27I                      x = 240            y = 210                     HA
§ 22 51785, Erweiterung 03




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 280       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 280       y = 250            21                 VA
                                          27H                   x = 290       y = 260             8                 HA
                                          27F                   x = 290       y = 260            15                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 9 von 10

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     RENAULT
                                    Fahrzeugtyp:    R
                                    Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0008*..
                                    Handelsbez.:    CLIO

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 350            y = 360                     VA
                                          26P                      x = 280            y = 310                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 360            20                 VA
§ 22 51785, Erweiterung 03




                                          26N                   x = 350       y = 360             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 340            25                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 340             8                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0025-18-LORD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C25 707
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.07.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 10

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     RENAULT
                                    Fahrzeugtyp:    R
                                    Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0327*..
                                    Handelsbez.:    CLIO, CAPTUR

                                    Variante(n):    nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 350            y = 360                     VA
                                          26P                      x = 280            y = 310                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 360            20                 VA
§ 22 51785, Erweiterung 03




                                          26N                   x = 350       y = 360             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 340            25                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 340             8                 HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.