Gutachten 366-0025-18-LORD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785 ANLAGE: 4 Radtyp: C25 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., LADA, NISSAN, Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum C25 707 45 02 CMS 1062 01 Ø67,1 - Ø60,1 60,1 Kunststoff 650 2200 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z12: Zentrierring SR10RK Ø67,1 - Ø60,1; Kegelbundschrauben §22 51785*04 M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, Schaftl. 28 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 74 195/45R17 81 Nicht Sandero Stepway; e2*2007/46*0030*.. 205/45R17 84 Sandero (Schrägheck) ab Mj2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 195/45R17 85 Logan MCV ab MJ 2013; e2*2007/46*0030*.. 195/45R17 85 Logan (Stufenheck) ab 205/45R17 84 Mj 2013; Logan (Kombi) ab Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0025-18-LORD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785 ANLAGE: 4 Radtyp: C25 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: SANDERO, SANDERO STEPWAY, LOGAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJF e19*2007/46*0026*.. 49 - 74 205/45R17 84 Sandero; nicht 215/45R17 87 Stepway; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E DJF e19*2007/46*0026*.. 67 - 74 205/50R17 89 Sandero Stepway; 205/55R17 91 Frontantrieb; 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K13; E12 Zubehör : Z14: Zentrierring SR10RK Ø67,1 - Ø60,1; Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad §22 51785*04 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : K14; (Kegelbund) Zubehör : Z12: Zentrierring SR10RK Ø67,1 - Ø60,1; Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, Schaftl. 28 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : K13 105 Nm für Typ : K14 120 Nm für Typ : E12 Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K13 e13*2007/46*1111*.. 59 - 72 195/40R17 81 11A; 24J 4-türig; Frontantrieb; 205/40R17 80 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P K14 e9*2007/46*6454*.. 52 - 86 195/45R17 81 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 83 11A; 248; 26B; 26N 721; 725; 73C; 74A; 215/45R17 87 11A; 248; 26B; 26N 74P Verkaufsbezeichnung: Nissan Note Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12 e11*2007/46*0753*.. 59 - 72 195/45R17 81 Frontantrieb; 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0025-18-LORD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785 ANLAGE: 4 Radtyp: C25 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LADA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z12: Zentrierring SR10RK Ø67,1 - Ø60,1; Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, Schaftl. 28 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: LADA VESTA, LADA VESTA CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GF e1*2007/46*1695*.. 75 - 78 195/45R17 81 11A; 245 LADA VESTA; LADA 205/45R17 84 11A; 245 VESTA CROSS; Kombilimousine; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad §22 51785*04 Zubehör : Z12: Zentrierring SR10RK Ø67,1 - Ø60,1; Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, Schaftl. 28 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AG; SR 110 Nm für Typ : R 125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment 130 Nm für Typ : JM Verkaufsbezeichnung: CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 205/40R17 84 Nur Kombi (Grandtour); 55 - 82 205/40R17 80 5DA nicht ab MJ 2012; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P R e2*2007/46*0008*.. 48 - 88 205/45R17 51G Clio 4 ab Mj. 2012; 205/45R17 84 Kombilimousine; 215/40R17 83 11A; 27H Schrägheck; nicht 215/45R17 87 11A; 27H Captur; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0025-18-LORD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785 ANLAGE: 4 Radtyp: C25 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 48 - 88 205/45R17 51G Clio 4 ab Mj. 2012; 205/45R17 84 Kombilimousine; 215/40R17 83 11A; 27H Schrägheck; nicht 215/45R17 87 11A; 27H Captur; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 195/45R17 85 Logan MCV ab MJ 2013; 195/45R17 85 Logan (Stufenheck) ab 205/45R17 84 Mj 2013; Logan (Kombi) ab Mj.2013; Logan (Stufenheck) ab Mj.2013; Logan (Kombi) ab Mj.2013; Logan MCV ab Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51785*04 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 99 205/50R17 89 5FM kurzer Radstand; 225/45R17 90 5GA langer Radstand; 60 - 120 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 120 205/55R17 91 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RENAULT ZOE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AG e2*2007/46*0251*.., 43 - 53 205/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12A; e2*2007/46*0681*.. 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2001/116*0359*.. 74 - 98 195/40R17 81 51J erhöhtes Anzugsmoment 205/40R17 80 11A; 22M 125 Nm; Nur Wind; Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0025-18-LORD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785 ANLAGE: 4 Radtyp: C25 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die §22 51785*04 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0025-18-LORD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785 ANLAGE: 4 Radtyp: C25 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 51785*04 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0025-18-LORD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785 ANLAGE: 4 Radtyp: C25 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle §22 51785*04 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0025-18-LORD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785 ANLAGE: 4 Radtyp: C25 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: K14 Genehm.Nr.: e9*2007/46*6454*.. Handelsbez.: NISSAN MICRA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 250 VA 26P x = 230 y = 200 VA 27B x = 290 y = 260 HA 27I x = 240 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 51785*04 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 250 8 VA 26J x = 280 y = 250 21 VA 27H x = 290 y = 260 8 HA 27F x = 290 y = 260 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0025-18-LORD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785 ANLAGE: 4 Radtyp: C25 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 360 VA 26P x = 280 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 360 20 VA §22 51785*04 26N x = 350 y = 360 8 VA 27F x = 300 y = 340 25 HA 27H x = 300 y = 340 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0025-18-LORD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785 ANLAGE: 4 Radtyp: C25 707 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2007/46*0008*.. Handelsbez.: CLIO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 360 VA 26P x = 280 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 360 20 VA §22 51785*04 26N x = 350 y = 360 8 VA 27F x = 300 y = 340 25 HA 27H x = 300 y = 340 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.