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							               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 28                                                           Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.03.2023
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               Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE,
                                                            HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, TOYOTA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               C25 707 50 02       CMS 1062 17                Ø67,1 - Ø54,1               54,1     Kunststoff     650      2200    09/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE,
                                                            HYUNDAI MOTOR (IND)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 51785*07




               Zubehör                                    : Z 08


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : IA; IA-HME
                                                            107 Nm für Typ : PB; PBT
                                                            110 Nm für Typ : GB
                                                            120 Nm für Typ : BC3
               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
               PB           e11*2001/116*0333*.. 55 -94            205/40R17 84     11A; 24J; 248            2-türig; 4-türig;
               PBT          e11*2007/46*0129*..                                                              Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

               Verkaufsbezeichnung:     i10
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
               IA           e11*2007/46*1008*.., 49 -64            195/40R17 77     11A; 248                 Schrägheck;
                               e5*2007/46*1086*..                  195/45R17 81     11A; 248                 Frontantrieb;
               IA-HME          e13*2007/46*1602*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 28                                                           Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.03.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     i20, i20 Active
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GB           e11*2007/46*1600*.., 55 -88            205/45R17 84                             i20 Active;
                              e5*2007/46*1087*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P

               Verkaufsbezeichnung:     i20, i20N, Bayon
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BC3          e5*2007/46*0121*..   62 -88 195/45R17 81                                        i20; inkl. Hybrid;
                                                         205/45R17 84                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/45R17 87                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/45R17 91               11A; 246                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
               BC3            e5*2007/46*0121*..      62 -88       195/45R17 81                             Bayon; Frontantrieb;
                                                                   195/55R17 88     11A; 26P                inkl. Hybrid;
                                                                   205/45R17 84     11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   205/50R17 89     11A; 26P                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   205/55R17 91     11A; 26P                721; 725; 73C; 74A;
                                                                   215/45R17 87     11A; 26P                74P
                                                                   215/50R17 91     11A; 26B
                                                                   225/45R17 91     11A; 26B
§22 51785*07




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Z 08


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     RIO, STONIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YB           e11*2007/46*3777*.., 57 -88            195/45R17 85                             RIO;
                              e5*2007/46*1077*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Z 08


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 28                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.., 51 -82 195/40R17 81                                     Schrägheck;
                            e6*2007/46*0344*..          195/45R17 81                                     Frontantrieb;
               XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*..           205/40R17 84                                     10B; 11B; 11G; 11H;
               MG
                                                        205/45R17 84                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§22 51785*07




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 28                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 5
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§22 51785*07




                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 28                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:    BC3
                      Genehm.Nr.:     e5*2007/46*0121*..
                      Handelsbez.:    i20, i20N, Bayon

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 220            y = 205                     VA
                            26B                      x = 270            y = 255                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
§22 51785*07




                            27F                   x = 270       y = 280            25                 HA
                            26J                   x = 270       y = 255            25                 VA
                            26N                   x = 270       y = 255             8                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.