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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-C0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      C25 758
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CMS
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                            C25 758 37 10
                Radausführungskennz.:                                     CMS 1063 05
                Radgröße:                                                   7½Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            37 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      67,20 mm
§22 51784*11




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                       SR10RK Ø67,1 Ø60,1
                geprüfte Radlast: *)                                          680 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FORTHING

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                       Z 57        120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-C0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               T5                            Einzelbetriebserlaubnis
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125             Forthing 3             215/50R18                         A01) bis A10)
                                                                                        A93) BF1) E44) K04)
                                                       215/55R18

                                                       225/50R18

                                                       235/45R18

                                                       235/50R18
                                                       K01)

                                                       245/45R18
§22 51784*11




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M4                            Einzelbetriebserlaubnis
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130             Forthing 4             215/50R18                         A01) bis A10)
                                                      A93)                              BF1) E41) K02)

                                                       215/55R18
                                                       A93)

                                                       225/50R18
                                                       A93)

                                                       225/55R18

                                                       235/50R18
                                                       A93a)

                                                       245/45R18
                                                       A93)

                                                       245/50R18
                                                       K03)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-C0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 51784*11




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-C0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758



               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 57
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E41)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
                      Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
                      Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
                      Foto):
                      • Motorleistung: 130 kW
                      • Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø310x25 mm/ Ø313x12 mm, Bremssattel v/h:1-
                         Kolben Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
                      • Karosserievariante: s. Foto
                      • Serienbereifung: 215/55R18, 245/50R18, 235/45R19, 235/40R20
                      • Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
                      • FIN: LMXA14AF6PZ363771
§22 51784*11




                      • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 19.04.2023
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-C0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               E44)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
                      Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
                      Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
                      Foto):
                      • Motorleistung: 125 kW
                      • Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø295 mm/ Ø285 mm, Bremssattel v/h: 1-Kolben
                         Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
                      • Karosserievariante: s. Foto
                      • Serienbereifung: 7x18 ET49 215/55R18
                      • Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
                      • FIN: LMXA14AF7SZ370110
                      • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 11.06.2025
§22 51784*11




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-C0-233
               Anlage-Nr. :                5d
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               Die Anlage 5d mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C25 758 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2026
§22 51784*11
						
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