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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  C25 758
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C25 758 37 10
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1063 05
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
§22 51784*09




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      680 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   HYUNDAI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            Z 75        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            Z 75        125 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            Z 75        120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TG                            e4*2001/116*0099*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 191     Hyundai Grandeur       225/50R18                            A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        235/45R18

                                                        235/50R18

                                                        245/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FD                              e11*2001/116*0313*..
               FDH                             e11*2001/116*0343*..
               FDH                             e11*2007/46*0225*..
               FDHG                            e11*2001/116*0361*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51784*09




               66 bis 105      Hyundai i30, i30CW      205/40R18                           A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      K04) T86)                           BF1)

                                                        205/45R18
                                                        K21) K45) T86)

                                                        215/40R18
                                                        K01) K04)

                                                        225/40R18
                                                        K01) K04) K21) K45)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GDH                              e11*2007/46*0337*..
               GDH                              e11*2007/46*0338*..
               GDH-HME                          e13*2007/46*1604*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 100      Hyundai i30, i30CW        205/40R18                         A01) bis A10)
                               (3-Türer, 5-Türer, Kombi) A93) K04)                         BF1)

                                                        215/40R18
                                                        K02) K03) K25) K58)
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               Nr. :                       RA-001343-A0-233
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               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                              e11*2007/46*3807*..
               PDE                              e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 118      Hyundai i30               205/40R18                         A01) bis A10)
                               (5-Türer, Kombi,          K04)                              A11) BF2) E54) K01)
                               Fastback)
                                                         205/45R18
                                                         G2P) K04)

                                                        215/40R18
                                                        K04) K28)

                                                        225/35R18
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                             e11*2007/46*3807*..
               PDE                             e5*2007/46*1075*..
§22 51784*09




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184             Hyundai i30 N, i30       225/40R18                          A01) bis A10)
                               Fastback N                                                  BF2) K01) K02)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                            e11*2007/46*3807*..
               PDE                            e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               202 bis 206     Hyundai i30 N           225/40R18                           A01) bis A10)
                               Performance, i30                                            BF2) K01) K02)
                               Fastback N Performance


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               VF                            e4*2007/46*0263*..
               VF                            e4*2007/46*0264*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 130      Hyundai I40            215/45R18                            A02) bis A10)
                               (Kombi)                                                     BF1)
                                                      225/45R18
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               Nr. :                       RA-001343-A0-233
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               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JC                            e4*2007/46*0207*..
               JC                            e4*2007/46*0223*..
               JC-HME                        e13*2007/46*1605*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               57 bis 94       Hyundai IX20           205/40R18                          A01) bis A10)
                                                      K04)                               BF1) K01)

                                                       205/45R18
                                                       K04) K54) K56)

                                                       215/40R18
                                                       K02) K54) K55)

                                                       225/35R18
                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EL                            e11*2007/46*0104*..
§22 51784*09




               ELH                           e11*2007/46*0192*..
               LM                            e11*2007/46*0128*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 135      Hyundai IX35          215/55R18                           A01) bis A10)
                                                     N225)                               BF1) K01)

                                                       225/50R18
                                                       K04)

                                                       225/55R18
                                                       K04) K52)

                                                       235/50R18
                                                       K02)

                                                       245/45R18
                                                       K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AE                             e4*2007/46*1157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77              Hyundai Ioniq           205/40R18                         A01) bis A10)
                               (Nur Fahrzeuge mit      K04) N215)                        A11) BF1) K01)
                               Hybridantrieb)
                                                       225/35R18
                                                       K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                             e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 146      Hyundai Kona, Kona      205/45R18                          A02) bis A10)
                               Hybrid                                                     A11) BF1)
                               (Frontantrieb)          205/50R18
                                                       GG4)

                                                        215/45R18

                                                        215/50R18
                                                        A01) G7U) K04)

                                                        225/45R18

                                                        235/45R18
                                                        A01) G7U) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51784*09




               OS                            e4*2007/46*1259*..
               OSE                           e4*2007/46*1522*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               26 bis 28       Hyundai Kona Elektro   215/45R18                           A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                        215/50R18
                                                        A01) K04)

                                                        225/45R18

                                                        235/45R18
                                                        A01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                              e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 146     Hyundai Kona             205/50R18                         A02) bis A10)
                               (Allradantrieb)          A01) K01) K04) N215)              A11) BF1)

                                                        215/45R18

                                                        225/45R18
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                            e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206             Hyundai Kona N         225/45R18                           A01) bis A10)
                                                      K04)                                BF1) K01)

                                                        235/45R18
                                                        K02)

                                                        245/45R18
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                             e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               146             Hyundai Kona             215/55R18                         A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit           K04)                              BF3) K01)
                               Einzelradaufhängung
§22 51784*09




                               an HA; Front- +          225/50R18
                               Allradantrieb)           K02)

                                                        235/50R18
                                                        K02)

                                                        245/45R18
                                                        K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                            e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 88       Hyundai Kona            205/50R18                          A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit          G01)                               A11) BF3) K01) K04)
                               Verbundlenker an HA;
                               Frontantrieb)           205/55R18

                                                        215/50R18

                                                        225/45R18
                                                        G01)

                                                        235/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2E                          e4*2018/858*00168*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               38 bis 53       Hyundai Kona Elektro   215/55R18                          A01) bis A10)
                                                      K04)                               BF3) K01)

                                                       225/50R18
                                                       K02)

                                                       235/50R18
                                                       K02)

                                                       245/45R18
                                                       K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NF                             e11*2001/116*0241*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51784*09




               100 bis 184     Hyundai Sonata         215/45R18                          A02) bis A10)
                                                      A93)                               BF1)

                                                       225/45R18
                                                       A01) A93) K03) K15) K21)

                                                       235/45R18
                                                       A01) K01) K15) K21)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JM                             e4*2001/116*0087*..
               JMG                            e11*2001/116*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               83 bis 129      Hyundai Tucson          215/50R18                         A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K04)
                                                       215/55R18

                                                       225/50R18

                                                       235/45R18

                                                       235/50R18

                                                       245/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TL                             e11*2007/46*2711*..
               TL                             e5*2007/46*1084*..
               TLE                            e11*2007/46*2724*..
               TLE                            e5*2007/46*1076*..
               TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136      Hyundai Tucson          215/55R18                         A01) bis A10)
                                                       K04) N225)                        A11) BF1) K01)

                                                       215/55R18 M+S
                                                       K04)

                                                       225/50R18
                                                       K02)

                                                       225/55R18
                                                       K02)

                                                       235/50R18
§22 51784*09




                                                       K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX4E                          e5*2018/858*00001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132      Hyundai Tucson, ix35   215/60R18                          A02) bis A10)
                                                                                         A11) BF3) EF0)
                                                       225/55R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       235/55R18
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/50R18
                                                       A01) K01) K02)

                                                       255/50R18
                                                       A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FS                             e11*2007/46*0194*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               97 bis 137      Hyundai Veloster       215/35R18                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K01) K04) K28)
                                                       225/35R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XG                            e11*98/14*0109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 145     Hyundai XG             215/40R18                          A02) bis A10)
                                                      T89)                               BF1)

                                                       225/40R18
                                                       A01) K15) K41)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§22 51784*09




                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 51784*09




                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 75
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 75
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 75
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                    235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                    225/45R18, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 51784*09




                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               K41)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus
                        stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das
                        Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
                      • das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
                        nach oben zu formen,
                      • der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
                        Befestigungspunktes zu kürzen,
                      • das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
                        Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
                        Türsicken).

               K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      auszuschneiden.

               K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
                         10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-
§22 51784*09




                         schneiden,
                      • die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
                         Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                         auszuschneiden.

               K54)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
                      Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
                      auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

               K55)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich.
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
                        Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
                      • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
                        unten um 5 mm zu kürzen,
                      • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
                        aufzuweiten.

               K56)   An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
                      Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
                      Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
                        Grad hinter der Radmitte umzulegen,
                      • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 8b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C25 758 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 06.02.2024
§22 51784*09