Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  C25 758
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C25 758 37 10
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1063 05
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
§22 51784*09




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      680 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MITSUBISHI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            Z 75        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            Z 75        135 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA0                              e1*2007/46*0368*..
               GA0G                             e50*2007/46*0058*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110      Mitsubishi ASX            215/50R18                         A01) bis A10)
                               (bis Modelljahr 2015)     K01) K04) K49)                    BF1) E51)

                                                        215/55R18
                                                        K01) K04) K49)

                                                        225/45R18
                                                        A93) K04)

                                                        225/50R18
                                                        K01) K02) K49)

                                                        235/45R18
                                                        A93) K01) K04) K49)

                                                        245/45R18
§22 51784*09




                                                        K01) K02) K49)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA0                              e1*2007/46*0368*..
               GA0N                             e50*2007/46*0059*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 110      Mitsubishi ASX            225/55R18                         A02) bis A10)
                               (ab Facelift 2016, mit    A93a)                             BF1) E51a)
                               Serienverbreiterungen)
                                                         235/50R18

                                                        235/55R18
                                                        A01) G01)

                                                        245/45R18
                                                        A01) G01)

                                                        245/50R18
                                                        A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA0                              e1*2007/46*0368*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 110      Mitsubishi ASX            225/55R18                         A01) bis A10)
                               (ab Facelift 2016, ohne A93a)                               BF1) E51a) K01) K02)
                               Serienverbreiterungen)
                                                         235/50R18

                                                        235/55R18
                                                        G01)

                                                        245/45R18
                                                        G01)

                                                        245/50R18


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GK0                              e1*2007/46*1769*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
§22 51784*09




               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 120     Mitsubishi Eclipse Cross 215/55R18                          A02) bis A10)
                                                         A93) N225)                        BF2)

                                                        215/60R18
                                                        A93) G2E) N225)

                                                        225/55R18
                                                        A93)

                                                        235/50R18
                                                        A93)

                                                        235/55R18
                                                        G2E)

                                                        245/50R18
                                                        A01) A93a) K04)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GK0                              e1*2007/46*1769*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72              Mitsubishi Eclipse        225/55R18                         A02) bis A10)
                               Cross Hybrid                                                BF2)
                                                         235/50R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CY0                             e1*2001/116*0441*..
               CY0G                            e11*2001/116*0359*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 177      Mitsubishi Lancer        205/45R18                         A01) bis A10)
                               (4-türig)                N215)                             BF1) K14)

                                                        215/40R18

                                                        215/45R18

                                                        225/40R18
                                                        K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CY0                             e1*2001/116*0441*..
               CY0G                            e11*2001/116*0359*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51784*09




               80 bis 177      Mitsubishi Lancer        205/45R18                         A01) bis A10)
                               Sportback                N215)                             BF1) K14)
                               (5-türig)
                                                        215/40R18

                                                        215/45R18

                                                        225/40R18
                                                        K03) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW0                             e1*2001/116*0406*..
               CWB                             e1*2001/116*0482*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 130      Mitsubishi Outlander     225/55R18                         A02) bis A10)
                               (2. Generation)                                            A11) BF1) E50) ER1)
                                                        235/50R18

                                                        235/55R18

                                                        245/50R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/50R18
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW0                             e1*2001/116*0406*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 110      Mitsubishi Outlander     225/55R18                         A02) bis A10)
                               (3. Generation)          A93)                              A11) BF2) E50a) ER1)

                                                        235/50R18
                                                        A93a)

                                                        235/55R18
                                                        A93a) G2E)

                                                        245/50R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        255/50R18
                                                        A01) G2E) K01) K02)


               Auflagen und Hinweise
§22 51784*09




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 51784*09




               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 75
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 75
                      Anzugsmoment: 135 Nm

               E50)   Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0406*22

               E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0406*23

               E51)   Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2007/46*0368*09

               E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2007/46*0368*10

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758



               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 51784*09




                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K49)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
                      Radmitte umzulegen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                8e
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 8e mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C25 758 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 06.02.2024
§22 51784*09