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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     1 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  C25 758
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C25 758 37 10
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1063 05
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
§22 51784*09




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                       SR 14 Ø67,1-Ø66,1
               geprüfte Radlast: *)                                      680 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           Z 50        120 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         Z 90        120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                  Z 19       120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         Z 89       140 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           Z 50       130 Nm
               BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         Z 89       130 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF7       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         Z 90       110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     2 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJL                            e6*2018/858*00003*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 116      Renault Arkana          215/55R18                          A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF1)
                                                        225/50R18

                                                        245/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RHN                             e9*2018/858*30002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 116      Renault Austral          215/60R18                         A02) bis A10)
                               (ohne 4-Control                                            BF2) E75a)
                               Hinterachslenkung,       225/55R18
                               Verbundlenkerachse)
                                                        235/55R18
§22 51784*09




                                                        245/50R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RHN                             e9*2018/858*30002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96              Renault Austral          215/60R18                         A02) bis A10)
                               (mit 4-Control                                             BF3) E75)
                               Hinterachslenkung,       225/55R18
                               Mehrlenkerachse)
                                                        235/55R18

                                                        245/50R18
                                                        A01) K02) K03)

                                                        255/50R18
                                                        A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJB                            e2*2007/46*0684*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               67 bis 116      Renault Captur          215/55R18                          A02) bis A10)
                               (außer E-TECH Plug-In                                      A11) A93a) BF2)
                               Hybrid)                 225/50R18

                                                        245/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     3 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJB                            e2*2007/46*0684*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 69       Renault Captur          215/55R18                         A02) bis A10)
                               (nur E-TECH Plug-In     A93)                              A11f) BF2)
                               Hybrid)
                                                       225/50R18
                                                       A93a)

                                                       235/50R18

                                                       245/45R18
                                                       A93a)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFC                            e2*2007/46*0470*..
               RFC                            e2*KS07/46*0064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51784*09




               96 bis 165      Renault Espace          235/60R18                         A02) bis A10)
                                                                                         BF4) ER1)
                                                       245/55R18
                                                       A01) A93a) K03)

                                                       255/55R18
                                                       A01) K03)

                                                       265/55R18
                                                       A01) GCE) K03) K93)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                              e2*2001/116*0373*..
               Z                              e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Fluence         205/45R18                         A01) bis A10)
                                                                                         BF2) K84)
                                                       215/45R18
                                                       K04)

                                                       225/40R18
                                                       K04)
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               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     4 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFE                             e2*2007/46*0475*..
               RFE                             e2*2007/46*0586*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar   215/50R18                         A02) bis A10)
                               2300                     A93)                              BF2) EF0)
                               (2WD und 4WD)
                                                        215/55R18

                                                        225/50R18

                                                        235/45R18

                                                        235/50R18
                                                        A01) K04)

                                                        245/45R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51784*09




               Y                              e11*2001/116*0261*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 127     Renault Koleos         225/50R18                           A02) bis A10)
                                                      A93)                                BF5)

                                                        225/55R18

                                                        235/50R18
                                                        A01) K76)

                                                        245/50R18
                                                        A01) K76)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     5 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RZG                            e11*2007/46*3255*..
               RZG                            e6*2007/46*0269*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 140      Renault Koleos          225/55R18                                 A02) bis A10)
                               (2WD und 4WD)           A01) A93) G01)                            BF1) EF0)

                                                        225/60R18

                                                        235/55R18

                                                        245/50R18
                                                        A01) G01)

                                                        245/55R18

                                                        255/50R18

                                                        255/55R18
§22 51784*09




                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/60R18            245/55R18          A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) EF0) V00)

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFK                               e2*2018/858*00001*..
               RFK                               e2*2018/858*00002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 96       Renault Kangoo             215/45R18                              A02) bis A10)
                               (inkl. Elektro-Fz.)        A93) GLT) T93)                         BF2) ER1)

                                                        225/40R18
                                                        A93) T92)

                                                        225/45R18
                                                        GLT) T95)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                                e2*2001/116*0363*..
               T                                e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 118      Renault Laguna            205/45R18                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        A93) T86)                               BF6) E62)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen    215/45R18
                               195/.. oder 205/..)
                                                         225/40R18

                                                        225/45R18

                                                        235/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     6 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758



               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                                e2*2001/116*0363*..
               T                                e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 177      Renault Laguna            215/45R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        N225)                             BF6) E62)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen    225/40R18
                               215/.. oder 225/..)       N235) T92)

                                                        225/45R18
                                                        N235)

                                                        235/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                               e2*2001/116*0363*..
               T                               e2*2007/46*0012*..
§22 51784*09




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 177      Renault Laguna           205/45R18                          A02) bis A10)
                               (Allradlenkung)          N215) T86)                         BF6)

                                                        205/50R18
                                                        N215) T89)

                                                        215/45R18
                                                        N225)

                                                        225/40R18
                                                        N235) T92)

                                                        225/45R18
                                                        N235)

                                                        235/45R18
                                                        A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     7 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      A93) T86)                         BF7)
                               Coupe, Kombi,
                               Cabriolet,               205/45R18
                               Ausführungen mit         A01) A93) K78)
                               kleinsten Serienreifen
                               195/65R15 oder           215/40R18
                               205/55R16 oder           A01) A93) K78)
                               205/50R17)
                                                        225/35R18
                                                        A93) T87)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K77) K78)
§22 51784*09




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           205/45R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      A93)                              BF7) K78)
                               Coupe, Kombi,
                               Cabriolet,               215/40R18
                               Ausführungen mit         A93) G3B)
                               Serienreifen 205/65R15
                               oder 205/60R16 oder      215/45R18
                               205/55R17)               K77)

                                                        225/40R18
                                                        K77)

                                                        225/45R18
                                                        K77) K79)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 162      Renault Megane           225/35R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      A93) T87)                         BF7) E70)
                               Coupe, Kombi,
                               Cabriolet,               225/40R18
                               Ausführungen mit         A01) K77) K78)
                               kleinsten Serienreifen
                               225/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     8 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFB                           e2*2007/46*0546*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130      Renault Megane, Megane 205/40R18                           A02) bis A10)
                               Grandtour              A93a) N215) T86)                    BF2)

                                                        205/45R18
                                                        N215)

                                                        215/40R18
                                                        N225) T89)

                                                        225/35R18
                                                        A93) T87)

                                                        225/40R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFB                           e2*2007/46*0546*..
§22 51784*09




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               151             Renault Megane GT,     225/35R18                           A02) bis A10)
                               Megane Grandtour GT    A93) T87)                           BF2)

                                                        225/40R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RCB                           e2*2018/858*00018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55              Renault Megane e-tech 205/55R18                            A02) bis A10)
                               electric                                                   BF2)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                              e2*2001/116*0379*..
               JZ                              e2*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 81       Renault Scenic, Grand    205/45R18                         A02) bis A10)
                               Scenic                   T86)                              BF7)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   215/45R18
                               195/65R15 oder           A01) G6N) K64)
                               205/55R16)
                                                        225/40R18

                                                        225/45R18
                                                        A01) G6N) K64)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     9 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                              e2*2001/116*0379*..
               JZ                              e2*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78 bis 103      Renault Scenic, Grand    205/45R18                         A02) bis A10)
                               Scenic                   T86)                              BF7)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   215/45R18
                               205/65R15 oder           A01) K64)
                               205/60R16 oder
                               205/55R17)               225/40R18
                                                        T92)

                                                        225/45R18
                                                        A01) K64)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                              e2*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 51784*09




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 118      Renault Scenic, Grand    225/40R18                         A02) bis A10)
                               Scenic                                                     BF7)
                               (Ausführungen mit        225/45R18
                               Serienreifen 225/50R17 A01) K64)
                               ww. 225/45R18)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                             e2*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 97       Renault Scenic XMOD     205/45R18                          A02) bis A10)
                                                       T86)                               BF7)

                                                        215/45R18

                                                        225/40R18

                                                        225/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     10 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFD                            e11*2007/46*2969*..
               RFD                            e2*2007/46*0653*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 165      Renault Talisman,       215/45R18                         A02) bis A10)
                               Talisman Grandtour      A93) GDT) N225)                   BF2)

                                                       215/50R18
                                                       N225) T92)

                                                       225/45R18
                                                       A93a) N235)

                                                       235/45R18
                                                       N245)

                                                       245/45R18


               Auflagen und Hinweise
§22 51784*09




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     11 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 51784*09




               A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: Z 50
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: Z 90
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: Z 19
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: Z 89
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     12 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758



               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: Z 50
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: Z 89
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF7)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: Z 90
                      Anzugsmoment: 110 Nm
§22 51784*09




               E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E70)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
                      8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind.

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

               E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
                    205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     13 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GDT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                    245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GLT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                    195/65R16C, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 51784*09




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
                         komplett zu kürzen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
                         bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
                         Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                      • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
                         anzulegen und festzukleben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     14 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               K76)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das
                      Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der
                      Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

               K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      eng an die Radhauskante anzulegen.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
                      • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
                      • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

               K79)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
                      befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

               K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
                      außen aufzuweiten.
§22 51784*09




               K93)   An Achse 1 ist die Filzausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger um 20 mm nach
                      innen einzuformen und an das Innenradhaus zu verkleben.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     15 / 15
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758



               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
§22 51784*09




               Die Anlage 7c mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C25 758 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 06.02.2024