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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                10f
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  C25 758
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C25 758 47 60S
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1063 03
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        47 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   57,10 mm
§22 51784*09




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      680 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                      Z 92 OR     170 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                        120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                        140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                      120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                10f
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               7MS                           e1*2001/116*0036*.., e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 150      Seat Alhambra          225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                                BF1) ER1) K03) K49) T92)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5P                               e9*2001/116*0050*..
               5PN                              e9*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 147      Seat Altea, Altea XL,     205/40R18                              A02) bis A10)
                               Toledo                    A93) N215) T86)                        BF2)
                               (außer Freetrack)
                                                         205/45R18
                                                         G7X) N215) T86)

                                                        215/40R18
                                                        N225) T89)
§22 51784*09




                                                        225/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5FP                            e9*2007/46*6394*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 221     Seat Cupra Ateca        225/50R18                                A02) bis A10)
                                                       GKU) N235)                               BF3) EB1) EF0)

                                                        235/45R18
                                                        N245)

                                                        245/45R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/50R18            245/45R18          A02) bis A10)
                                                        N235)                                   BF3) EB1) EF0) GKU) V00)
                                                        225/50R18 M+S        245/45R18 M+S      A02) bis A10)
                                                                                                BF3) EB1) EF0) GKU) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               K1                             e9*2018/858*04001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70              Seat Cupra Born         215/55R18                                A02) bis A10)
                                                                                                A94) BF4) EF0)
                                                        225/50R18
                                                        A01) K03) K04)

                                                        225/55R18
                                                        A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                10f
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                              e9*2001/116*0072*..
               3RN                             e9*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 147      Seat Exeo, Exeo ST       205/45R18                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, mit G8V) T86)                                 BF2) EB2)
                               kleinster
                               Serienbereifung 195/..   215/40R18
                               oder 205/..)
                                                        225/40R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/45R18            225/40R18          A02) bis A10)
                                                        T86)                                    BF2) EB2) G8V) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3R                              e9*2001/116*0072*..
               3RN                             e9*2007/46*0011*..
§22 51784*09




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 155     Seat Exeo, Exeo ST       225/40R18                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, mit                                           BF2) EB2)
                               kleinster
                               Serienbereifung 225/..)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                               e9*2001/116*0052*..
               1PN                              e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 155      Seat Leon                 205/40R18                              A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit         T86)                                   BF2)
                               kleinster
                               Sommerbereifung           205/45R18
                               195/.. oder 205/..)       G2P) T86)

                                                        215/40R18

                                                        225/40R18
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1P                            e9*2001/116*0052*..
               1PN                           e9*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 195      Seat Leon               225/35R18                                A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                                BF2) K03)
                               kleinster               225/40R18
                               Sommerbereifung 225/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                10f
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                                 e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Seat Leon                   205/40R18                         A02) bis A10)
                               (3-türer, 5-türer, Kombi; A93)                                BF2) E61)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-              205/45R18
                               Hinterachse)                G0S)

                                                         215/40R18

                                                         225/35R18
                                                         A93)

                                                         225/40R18


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               5F                                 e9*2007/46*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
§22 51784*09




               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 221      Seat Leon                   205/40R18                         A02) bis A10)
                               (3-türer, 5-türer, Kombi; A93) N215) T86)                     BF2) E62) EB3) EF0)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
                                                           GCP) N215)

                                                         215/40R18
                                                         N225)

                                                         225/35R18
                                                         A93)

                                                         225/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                             e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 110      Seat Leon, Leon         205/40R18                             A02) bis A10)
                               Sportstourer            A93) N215) T86)                       BF3) E61)
                               (Ausführungen mit
                               Verbundlenker-          205/45R18
                               Hinterachse)            N215)

                                                         215/40R18
                                                         A93) N225)

                                                         215/45R18
                                                         G1C) N225)

                                                         225/35R18
                                                         A93) T87)

                                                         225/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                10f
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                              e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Seat Leon, Leon          225/35R18                         A02) bis A10)
                               Sportstourer             A93) T87)                         A11) BF3) E62)
                               (Ausführungen mit
                               Mehrlenker- Hinterachse) 225/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                             e9*2007/46*3167*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 228     Seat Leon Cupra,        205/40R18                          A02) bis A10)
                               Cupra Sportstourer      A93) N215) T86)                    A11) BF3) EB3) EF0)

                                                        205/45R18
                                                        A93a) N215)

                                                        215/40R18
§22 51784*09




                                                        A93) N225)

                                                        215/45R18
                                                        G1C) N225)

                                                        225/35R18
                                                        A93a) N235) T87)

                                                        225/40R18
                                                        N235)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                10f
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
§22 51784*09




                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: Z 92 OR
                      Anzugsmoment: 170 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                10f
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.
§22 51784*09




               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x32 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Faustsattel Kennz. ATE CN 4FF Audi Emblem mit belüfteter Scheibe Ø320x30 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo A5440101 mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø370x32 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                10f
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 51784*09




                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                    225/50R18, 245/35R20, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K49)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
                      komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
                      anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
                      Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001343-A0-233
               Anlage-Nr. :                10f
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 758


               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 51784*09




               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 10f mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C25 758 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 06.02.2024