Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 14b Seite : 1 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C25 758 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: C25 758 47 65 Radausführungskennz.: CMS 1063 14 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 47 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,15 mm §22 51784*09 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 680 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Z 90 OR 120 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 120 Nm Schaftlänge 28 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Z 90 OR 110 Nm Schaftlänge 28 mm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Z 89 OR 140 Nm Schaftlänge 30 mm BF5 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Z 89 OR 130 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 14b Seite : 2 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RHN e9*2018/858*30002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 116 Renault Austral 225/55R18 A02) bis A10) (ohne 4-Control BF1) E75a) Hinterachslenkung, 235/55R18 Verbundlenkerachse) 245/50R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RHN e9*2018/858*30002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Renault Austral 225/55R18 A02) bis A10) (mit 4-Control BF2) E75) Hinterachslenkung, 235/55R18 Mehrlenkerachse) 245/50R18 §22 51784*09 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 162 Renault Clio RS 205/40R18 A02) bis A10) (4. Generation) A01) K19) K87) BF3) 215/35R18 A93a) 225/35R18 A01) K04) K87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFC e2*2007/46*0470*.. RFC e2*KS07/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 165 Renault Espace 235/60R18 A02) bis A10) BF4) ER1) 245/55R18 255/55R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 14b Seite : 3 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Fluence 205/45R18 A02) bis A10) A93a) BF1) 215/45R18 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 118 Renault Laguna 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A93) T86) BF5) E62) §22 51784*09 Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 215/45R18 195/.. oder 205/..) 225/40R18 225/45R18 235/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 177 Renault Laguna 215/45R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N225) BF5) E62) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/40R18 215/.. oder 225/..) N235) T92) 225/45R18 N235) 235/45R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 14b Seite : 4 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 177 Renault Laguna 205/45R18 A02) bis A10) (Allradlenkung) A93) N215) T86) BF5) 205/50R18 N215) T89) 215/45R18 N225) 225/40R18 N235) T92) 225/45R18 N235) §22 51784*09 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, A93) T86) BF3) Coupe, Kombi, Cabriolet, 205/45R18 Ausführungen mit A93) kleinsten Serienreifen 195/65R15 oder 215/40R18 205/55R16 oder A93) 205/50R17) 225/35R18 A93) T87) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, A93) BF3) Coupe, Kombi, Cabriolet, 215/40R18 Ausführungen mit A93) G3B) Serienreifen 205/65R15 oder 205/60R16 oder 215/45R18 205/55R17) 225/40R18 225/45R18 A01) K78) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 14b Seite : 5 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 162 Renault Megane 225/35R18 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, A93) T87) BF3) E70) Coupe, Kombi, Cabriolet, 225/40R18 Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 201 Renault Megane RS 225/40R18 A01) bis A10) §22 51784*09 BF1) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 81 Renault Scenic, Grand 205/45R18 A02) bis A10) Scenic T86) BF3) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 215/45R18 195/65R15 oder G6N) 205/55R16) 225/40R18 225/45R18 A01) G6N) K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 103 Renault Scenic, Grand 205/45R18 A02) bis A10) Scenic T86) BF3) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 215/45R18 205/65R15 oder 205/60R16 oder 225/40R18 205/55R17) T92) 225/45R18 A01) K64) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 14b Seite : 6 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 118 Renault Scenic, Grand 225/40R18 A02) bis A10) Scenic BF3) (Ausführungen mit 225/45R18 Serienreifen 225/50R17 A01) K64) ww. 225/45R18) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 97 Renault Scenic XMOD 205/45R18 A02) bis A10) T86) BF3) 215/45R18 225/40R18 §22 51784*09 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFD e11*2007/46*2969*.. RFD e2*2007/46*0653*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 165 Renault Talisman, 215/45R18 A02) bis A10) Talisman Grandtour A93) GDT) N225) BF1) 215/50R18 N225) T92) 225/45R18 A93) N235) 225/50R18 N235) 235/45R18 N245) 245/45R18 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 14b Seite : 7 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen §22 51784*09 nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 14b Seite : 8 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: Z 90 OR Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 120 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: Z 90 OR Anzugsmoment: 110 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 §22 51784*09 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: Z 89 OR Anzugsmoment: 140 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: Z 89 OR Anzugsmoment: 130 Nm E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen 8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind. E75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung. E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 14b Seite : 9 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GDT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der §22 51784*09 Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden, • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen, • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. K87) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 14b Seite : 10 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 51784*09 T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 14b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ C25 758 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH Geschäftsstelle Essen, 06.02.2024