Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 18 Seite : 1 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C25 758 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: C25 758 54 71S Radausführungskennz.: CMS 1063 15 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 54 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm §22 51784*09 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 180 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 18 Seite : 2 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2H e1*2007/46*0356*.. 2HS2 e1*2007/46*0750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 132 VW Amarok 215/60R18 A02) bis A10) (ohne Serien- T102) BF1) ER1) Radhausverbreiterungen) 225/60R18 T104) 225/65R18 235/55R18 T104) 235/60R18 245/55R18 A01) K03) K04) T103) §22 51784*09 245/60R18 A01) K03) K04) 255/50R18 A01) K01) K04) 255/55R18 A01) K01) K04) 255/55R18C A01) K01) K04) 255/55R18CP A01) K01) K04) 265/55R18 A01) K01) K02) 275/50R18 A01) K01) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 18 Seite : 3 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2H e1*2007/46*0356*.. 2HS2 e1*2007/46*0750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 190 VW Amarok 245/55R18 A02) bis A10) (mit Serien- T103) BF1) EF0) ER1) Radhausverbreiterungen) 245/60R18 255/55R18 255/55R18C 255/55R18CP 265/55R18 275/50R18 §22 51784*09 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 128 VW Touareg 235/60R18 A02) bis A10) (Radanschluss 5/120) BF1) ER1) 245/55R18 255/55R18 A98) 275/50R18 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 18 Seite : 4 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HCA e1*2001/116*0286*.. 7HK L148 7HM e1*2001/116*0218*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 128 VW T5, Multivan, 205/55R18 A02) bis A10) Multivan Beach, A93) N215) T96) BF1) E75) E89) E97) ER1) Multivan Starline, Caravelle, California, 215/55R18 California Beach, N225) T99) Transporter, Transporter Flex, 225/50R18 Business N235) T99) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 225/55R18 16Zoll) A01) G01) N235) T102) §22 51784*09 235/45R18 A93) T98) 235/50R18 T101) 245/45R18 T100) 245/50R18 A01) G01) HL 225/55R18 A01) G01) N235) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 18 Seite : 5 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HCA e1*2001/116*0286*.. 7HK L148 7HM e1*2001/116*0218*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 VW T5, Multivan, 215/55R18 A02) bis A10) Multivan Beach, N225) T99) BF1) E75) E89) E97) ER1) Multivan Starline, Caravelle, California, 225/50R18 California Beach, N235) T99) Transporter, Transporter Flex, 225/55R18 Business A01) G01) N235) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/45R18 in17Zoll) A93) T98) §22 51784*09 235/50R18 T101) 245/45R18 T100) 245/50R18 A01) G01) HL 225/55R18 A01) G01) N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7J0 e1*2007/46*0130*.. 7J0 L225 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 VW T5 Transporter 215/55R18 A02) bis A10) (offener Kasten, Plane N225) T99) BF1) E88) E89) E97) ER1) +Spriegel, Pritschenaufbau, 225/50R18 Tiefladepritsche) N235) T99) 235/45R18 A93) T98) 235/50R18 T101) 245/45R18 T100) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 18 Seite : 6 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 132 VW T6 bzw. T6.1; Bus, 215/55R18 A02) bis A10) geschlossener Kasten T99) BF1) E75) E97a) ER1) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 225/50R18 16Zoll) T99) 235/45R18 A93) T98) 235/50R18 T101) 245/45R18 T100) §22 51784*09 245/50R18 A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 150 VW T6 bzw. T6.1; Bus, 215/55R18 A02) bis A10) geschlossener Kasten N225) T99) BF1) E75) E97a) ER1) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 225/50R18 17Zoll) N235) T99) 235/45R18 A93) T98) 235/50R18 T101) 245/45R18 T100) 245/50R18 A01) G01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 18 Seite : 7 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ST e1*2018/858*00018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 150 VW T7 Multivan 215/55R18 A02) bis A10) A93) A11) BF1) 225/50R18 225/55R18 235/45R18 A93) T98) 235/50R18 245/45R18 245/50R18 §22 51784*09 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 18 Seite : 8 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. §22 51784*09 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm Anzugsmoment: 180 Nm E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel, Pritschenaufbau,Tiefladepritsche. E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder 225/75R16C ausgerüstet sind. E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“: - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15, - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 18 Seite : 9 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. §22 51784*09 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 09 zur ABE-Nr. 51784 nach §22 StVZO Nr. : RA-001343-A0-233 Anlage-Nr. : 18 Seite : 10 / 10 Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH Teiletyp : C25 758 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die §22 51784*09 Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 18 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ C25 758 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH Geschäftsstelle Essen, 06.02.2024