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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53331 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55049921 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ C25 9020
               Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 5

               Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                  SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                  68789 St.Leon-Rot
                                                  49 02 0341305

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                             C25
               Typ                                C25 9020
               Radgröße                           9.0Jx20H2
               Zentrierart                        Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/               Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                     Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C25 9020 57 82S     1320/07 CMS / ohne Ring          5/112/66,5          57          1000   2400

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig
               in Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55049921, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 53331 , RADTYP C25 9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 53331*01




               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                         53331
               Herstellerzeichen                  CMS
               Radtyp und Ausführung              C25 9020 (s.o.)
               Radgröße                           9.0Jx20H2
               Einpresstiefe                      ET (s.o.)
               Herstelldatum                      Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund            Anzugsmoment           Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)                   (mm)
               S01 Serien-Schraube M15x1,25          Kugel D = 28 mm 150                    44,5           Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                         Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55049921 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ C25 9020
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLE-Klasse             143-360       275/50R20     A12 R02                              A07 A19 A56
               H1GLE                  143-360       285/45R20     A12 R02                              A99 KFS
               e1*2007/46*1885*..                                                                      MpH R77 V10
               - ohne Coupé                                                                            VA1 S01
               GLE-Klasse             180-270       255/45R20     R02 T01 T05                          A01 A07 A12
               H1GLE                  180-270       265/45R20     R02                                  A19 A56 A99
               e1*2007/46*1885*..     180-270       275/40R20     R02 T02 T06                          KFS NoP R78
               - ohne AMG-Line                                                                         V10 VA1 S01
               - ohne Coupé
               GLE-Klasse Coupé       143-243       275/50R20     A12 R02                              A19 A56 A99
               H1GLE                  143-243       285/45R20     A12 R02                              KFS MpH
               e1*2007/46*1885*..                                                                      V10 VA1 S01


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig
               in Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55049921, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 53331 , RADTYP C25 9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 53331*01




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53331 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55049921 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ C25 9020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 5

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
§22 53331*01




               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               KFS    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53331 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55049921 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ C25 9020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 5

               R77    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
               fung 275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R78    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
               fung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T05     Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
§22 53331*01




               sichtigen.

               T06     Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V10    Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55049921, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 53331 , RADTYP C25 9020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen.
               Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 23. August 2022 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53331 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55049921 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ C25 9020
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 5


               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 23. August 2022




               Bohlander                                                                     00395933.DOC
§22 53331*01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim