GUTACHTEN zur ABE Nr.54308 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Prüfbericht Nr.55030522 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ C25 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH SAP Allee 2 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot 49 02 0112205 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell C25 Typ C25 859 Radgröße 8.5Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm) Mittenloch-ø (mm) C25 859 40 1442/15 CMS / Ø66,45-Ø57,1 5/112/57,1 40 950 2400 91SE Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 32, Gutachten Nummer 55027418, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 51783 , RADTYP C25 809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. §22 54308*04 Kennzeichnungen KBA-Nummer 54308 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C25 859 (s.o.) Radgröße 8.5Jx19H2 Einpresstiefe ET 40 Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr. (Nm) (mm) S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel Ø26mm 120 27,5 Z95 S02 Serienschraube M14x1,5 (2- Kugel Ø26mm 120 27 Z95 tlg.) Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Ford Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr.54308 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Prüfbericht Nr.55030522 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ C25 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Capri 70-109 255/50R19 A91 R03 A21 A57 A99 DRP V19 Vn2 HA2 e1*2018/858*00364*.. S02 - Elektro Ford Explorer 70-109 255/50R19 A91 R03 A21 A57 A99 DRP Car V19 Vn2 e1*2018/858*00364*.. HA2 S02 - Elektro Skoda Elroq 50 / 60 70 235/55R19 A32 R03 A21 A58 A99 NY 70 245/50R19 A32 R03 Flh V19 HA2 e8*2007/46*0416*17-.. 70 255/50R19 A01 A12 K2b R03 S01 70 275/45R19 A01 A12 K2b R03 Skoda Elroq 85 89 (210) 255/50R19 K2b R03 A01 A12 A21 NY 89 (210) 275/45R19 K2b R03 A58 A99 Flh e8*2007/46*0416*17-.. V19 HA2 S01 - Elektro VW ID.4 Pro / GTX 70-89 255/50R19 K2b R03 A01 A12 A21 E2 70-89 275/45R19 K2b R03 A57 A99 Car §22 54308*04 e1*2018/858*00004*.. V19 HA2 S01 - Elektro VW ID.5 Pro / GTX 70-89 255/50R19 K2b R03 A01 A12 A21 E2 70-89 275/45R19 K2b R03 A57 A99 V19 e1*2018/858*00004*.. HA2 S01 - Elektro VW ID.7 Pro, ProS, GTX 89, 90 255/45R19 A91 R03 A21 A57 A99 ED 89, 90 265/45R19 A12 R03 Car Lim V19 e1*2018/858*00306*.. HA2 S01 - incl. Tourer - Elektro Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 32, Gutachten Nummer 55027418, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 51783 , RADTYP C25 809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr.54308 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Prüfbericht Nr.55030522 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ C25 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 6 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder §22 54308*04 Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr.54308 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Prüfbericht Nr.55030522 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ C25 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 6 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 §22 54308*04 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 32, Gutachten Nummer 55027418, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 51783 , RADTYP C25 809) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr.54308 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Prüfbericht Nr.55030522 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ C25 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 6 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 5 225/55R19 245/50R19, 275/45R19 Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19 Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 11 235/60R19 255/55R19 Nr. 12 245/30R19 305/25R19 Nr. 13 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 14 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 15 245/45R19 265/40R19, 275/40R19 Nr. 16 245/50R19 275/45R19 Nr. 17 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 18 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 §22 54308*04 Nr. 19 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 20 255/45R19 285/40R19 Nr. 21 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 22 255/55R19 275/50R19 Nr. 23 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 24 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 25 265/40R19 295/35R19 Nr. 26 265/45R19 295/40R19 Nr. 27 265/50R19 295/45R19 Nr. 28 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2025 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr.54308 nach §22 StVZO Anlage 36 zum Prüfbericht Nr.55030522 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ C25 859 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2024. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 8. Juli 2025 Pohl 00450854.DOCX §22 54308*04 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim