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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55064820 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0112205

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         C27
               Typ                            C27 606
               Radgröße                       6.0Jx16 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                               Lochkreis-ø (mm)/ tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)
                C27 606 45 53S 1280/02 CMS / ohne Ring         5/100/57,1        45         690    2200

               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                     53255
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C27 606 (s.o.)
               Radgröße                       6.0Jx16 H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 53255*04




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,5       Kugel Ø26mm      140              27,5           Serie
                S02   Serienschraube M14x1,5       Kugel Ø26mm      120              27,5           Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Audi
                                              Seat
                                              Skoda
                                              Volkswagen
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55064820 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A1 Sportback         70-110        185/55R16       A11 M+S T83 T87               A07 A16 A19
                GB                        70-110        185/60R16       A91 M+S                       A58 Flh KOV
                e1*2007/46*1892*..        70-110        195/55R16       A39 M+S                       Z15 S02
                                          70-110        205/50R16       A12 M+S
                                          70-110        205/55R16       A12 M+S
                                          70-85         185/55R16       A11 T83 T87
                                          70-85         185/60R16       A91
                                          70-85         195/55R16       A39
                                          70-85         205/50R16       A12
                                          70-85         205/55R16       A12
                                          70-85         215/50R16       A12
                Seat Arona                66-110        195/60R16       A11 R09                       A07 A16 A19
                KJ                        66-110        195/65R16       A12 R37                       A58 S01
                e9*2007/46*3134*02-..     66-110        205/55R16       A90
                                          66-110        205/60R16       A90
                                          66-110        215/55R16       A12
                                          66-110        215/60R16       A12
§22 53255*04




                Seat Ibiza                48-110        185/55R16       A11                           A07 A16 A19
                KJ                        48-110        185/60R16       A90                           A58 Flh S02
                e9*2007/46*3134*..        48-110        195/55R16       A90
                                          48-110        205/50R16       A01 A12 K2b
                                          48-110        205/55R16       A01 A12 K2b
                                          48-110        215/50R16       A01 A12 K2b
                Seat Toledo               55-92         185/50R16       A90 NoD T81                   A07 A16 A19
                NH                        55-92         185/55R16       A90                           A58 Lim S02
                e11*2007/46*              55-92         195/45R16       A33 T80 T84
                0251*00-19;               55-92         195/50R16       A12
                e11*2007/46*252*..;
                e8*2007/46*0321*..
                Skoda Fabia               44-92         185/50R16       A90                           A07 A16 A19
                5J                        44-92         185/55R16       A12                           A58 Car Flh
                e11*2001/116*             44-92         195/45R16       A91 T80 T84                   KOV S02
                0291*43-55;               44-92         195/50R16       A12
                e11*2007/46*
                0013*20-..
                e8*2007/46*0319*..
                ab MJ 2015 (6V)
                Skoda Fabia               48-110        185/55R16       A11                           A07 A16 A19
                PJ                        48-110        185/60R16       A90                           A58 Flh NoE
                e8*2018/858*00014*..      48-110        195/55R16       A11                           NoP S02
                                          48-110        205/50R16       A90
                                          48-110        205/55R16       A12




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55064820 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Skoda Rapid                55-92         185/50R16      A90 NoD T81                     A07 A16 A19
                NH                         55-92         185/55R16      A90                             A58 Lim S02
                e11*2007/46*               55-92         195/45R16      A33 T80 T84
                0250*00-20;                55-92         195/50R16      A12
                e11*2007/46*0249*..;
                e8*2007/46*0320*..
                Skoda Rapid Spaceback      55-92         185/50R16      A90 NoD T81                     A07 A16 A19
                NH                         55-92         185/55R16      A90                             A58 Flh S02
                e11*2007/46*               55-92         195/45R16      A33 T80 T84
                0250*00-20;                55-92         195/50R16      A12
                e8*2007/46*0320*..
                VW Polo (VI)               48-110        185/55R16      A11                             A07 A16 A19
                AW                         48-110        185/60R16      A90                             A58 Flh S02
                e1*2007/46*1783*..         48-110        195/55R16      A33
                                           48-110        205/50R16      A12
                                           48-110        205/55R16      A12
                                           48-110        215/50R16      A01 A12 K1a K1b K2b
                VW Polo (VI) GTI           147, 152      185/60R16      A90 M+S                         A07 A16 A19
§22 53255*04




                AW                         147, 152      195/55R16      A33 M+S                         A58 Flh S02
                e1*2007/46*1783*..         147, 152      205/50R16      A12 M+S
                                           147, 152      205/55R16      A12 M+S



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%


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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55064820 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 6
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%
               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
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               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
               Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
               Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
               an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.


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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55064820 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 6

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
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               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NoD      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55064820 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                               Seite 6 von 6

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
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               Z15       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 9. Mai 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 9. Mai 2025




               Bohlander                                                                                        00447012.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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