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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                     CMS Automotive Trading GmbH
                                                SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                68789 St.Leon-Rot
                                                49 02 0341305

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
               Modell                           C27
               Typ                              C27 606
               Radgröße                         6.0Jx16 H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung               Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Rad/ Zentrierring           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C27 606 45 53S 1280/02 CMS / ohne Ring          5/100/57,1          45          690    2200


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                       53255
               Herstellerzeichen                CMS
               Radtyp und Ausführung            C27 606 (s.o.)
§22 53255*00




               Radgröße                         6.0Jx16 H2
               Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                           Bund           Anzugsmoment    Schaftlänge     Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel                               (Nm)            (mm)
               S01   Serien-Schraube M14x1,5           Kugel Ø26 mm   120             27              Serie
               S02   Serien-Schraube M14x1,5           Kugel Ø26 mm   140             27              Serie


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Audi
                                                Seat
                                                Skoda
                                                Volkswagen

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A1 Sportback     70, 85         185/55R16    A11 T83 T87                          A07 A16 A19
               GB                    70, 85         185/60R16    A91                                  A58 Flh KOV
               e1*2007/46*1892*..    70, 85         195/55R16    A39                                  Z15 S01
                                     70, 85         205/50R16    A12
                                     70, 85         205/55R16    A12
                                     70, 85         215/50R16    A12
                                     70-110         185/55R16    A11 M+S T83 T87
                                     70-110         185/60R16    A91 M+S
                                     70-110         195/55R16    A39 M+S
                                     70-110         205/50R16    A12 M+S
                                     70-110         205/55R16    A12 M+S
               Seat Arona            66-110         205/55R16    A90                                  A07 A16 A19
               KJ                    66-110         205/60R16    A12                                  A58 S02
               e9*2007/46*3134*02-.. 66-110         215/55R16    A12
                                     66-110         215/60R16    A12
                                     70-110         195/60R16    A11
                                     70-110         195/65R16    A12
               Seat Ibiza            48-110         185/55R16    A11                                  A07 A16 A19
§22 53255*00




               KJ                    48-110         185/60R16    A90                                  A58 Flh S01
               e9*2007/46*3134*..    48-110         195/55R16    A90
                                     48-110         205/50R16    A01 A12 K2b
                                     48-110         205/55R16    A01 A12 K2b
                                     48-110         215/50R16    A01 A12 K2b
               Seat Toledo           55-92          185/50R16    A90 NoD T81                          A07 A16 A19
               NH                    55-92          185/55R16    A90                                  A58 Lim S01
               e11*2007/46*          55-92          195/45R16    A33 T80 T84
               0251*00-19;           55-92          195/50R16    A12
               e11*2007/46*252*..;
               e8*2007/46*0321*..
               Skoda Fabia           44-92          185/50R16    A90                                  A07 A16 A19
               5J                    44-92          185/55R16    A12                                  A58 Car Flh
               e11*2001/116*         44-92          195/45R16    A91 T80 T84                          KOV S01
               0291*43-55;           44-92          195/50R16    A12
               e11*2007/46*
               0013*20-..
               e8*2007/46*0319*..
               ab MJ 2015 (6V)
               Skoda Rapid           55-92          185/50R16    A90 NoD T81                          A07 A16 A19
               NH                    55-92          185/55R16    A90                                  A58 Lim S01
               e11*2007/46*          55-92          195/45R16    A33 T80 T84
               0250*00-20;           55-92          195/50R16    A12
               e11*2007/46*0249*..;
               e8*2007/46*0320*..
               Skoda                 55-92          185/50R16    A90 NoD T81                          A07 A16 A19
               Rapid Spaceback       55-92          185/55R16    A90                                  A58 Flh S01
               NH                    55-92          195/45R16    A33 T80 T84
               e11*2007/46*          55-92          195/50R16    A12
               0250*00-20;
               e8*2007/46*0320*..



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Polo (VI)           48-110        185/55R16     A11                                  A07 A16 A19
               AW                     48-110        185/60R16     A90                                  A58 Flh S01
               e1*2007/46*1783*..     48-110        195/55R16     A33
                                      48-110        205/50R16     A12
                                      48-110        205/55R16     A12
                                      48-110        215/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
               VW Polo GTI (VI)       147           185/60R16     A90 M+S                              A07 A16 A19
               AW                     147           195/55R16     A33 M+S                              A58 Flh S01
               e1*2007/46*1783*..     147           205/50R16     A12 M+S
                                      147           205/55R16     A12 M+S


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
§22 53255*00




               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
§22 53255*00




               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 5 von 6

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dau-
               erhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Brei-
               te der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Rei-
               fens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§22 53255*00




               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                            Seite 6 von 6


               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 1. Februar 2021 in Lambsheim statt.




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
§22 53255*00




               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 1. Februar 2021




               Bohlander                                                                        00359503.DOC sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim