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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                               68789 St.Leon-Rot
                                               49 02 0112205

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          C27
               Typ                             C27 606
               Radgröße                        6.0Jx16 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               C27 606      1280/02 CMS / ohne Ring             5/100/57,1         45          690    2200
               45 53S

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53255
               Herstellerzeichen               CMS
               Radtyp und Ausführung           C27 606 (s.o.)
§22 53255*03




               Radgröße                        6.0Jx16 H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment        Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)                (mm)
               S01   Serien-Schraube M14x1,5       Kugel Ø26 mm     120                 27            Serie
               S02   Serien-Schraube M14x1,5       Kugel Ø26 mm     140                 27            Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Audi
                                               Seat
                                               Skoda
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A1 Sportback     70-110        185/55R16    A11 M+S T83 T87                  A07 A16 A19
               GB                    70-110        185/60R16    A91 M+S                          A58 Flh KOV
               e1*2007/46*1892*..    70-110        195/55R16    A39 M+S                          Z15 S01
                                     70-110        205/50R16    A12 M+S
                                     70-110        205/55R16    A12 M+S
                                     70-85         185/55R16    A11 T83 T87
                                     70-85         185/60R16    A91
                                     70-85         195/55R16    A39
                                     70-85         205/50R16    A12
                                     70-85         205/55R16    A12
                                     70-85         215/50R16    A12
               Seat Arona            66-110        205/55R16    A90                              A07 A16 A19
               KJ                    66-110        205/60R16    A12                              A58 S02
               e9*2007/46*3134*02-.. 66-110        215/55R16    A12
                                     66-110        215/60R16    A12
                                     70-110        195/60R16    A11
                                     70-110        195/65R16    A12
               Seat Ibiza            48-110        185/55R16    A11                              A07 A16 A19
§22 53255*03




               KJ                    48-110        185/60R16    A90                              A58 Flh S01
               e9*2007/46*3134*..    48-110        195/55R16    A90
                                     48-110        205/50R16    A01 A12 K2b
                                     48-110        205/55R16    A01 A12 K2b
                                     48-110        215/50R16    A01 A12 K2b
               Seat Toledo           55-92         185/50R16    A90 NoD T81                      A07 A16 A19
               NH                    55-92         185/55R16    A90                              A58 Lim S01
               e11*2007/46*          55-92         195/45R16    A33 T80 T84
               0251*00-19;           55-92         195/50R16    A12
               e11*2007/46*252*..;
               e8*2007/46*0321*..
               Skoda Fabia           44-92         185/50R16    A90                              A07 A16 A19
               5J                    44-92         185/55R16    A12                              A58 Car Flh
               e11*2001/116*         44-92         195/45R16    A91 T80 T84                      KOV S01
               0291*43-55;           44-92         195/50R16    A12
               e11*2007/46*
               0013*20-..
               e8*2007/46*0319*..
               ab MJ 2015 (6V)
               Skoda Fabia           48-110        185/55R16    A11                              A07 A16 A19
               PJ                    48-110        185/60R16    A90                              A58 Flh NoE
               e8*2018/858*00014*.. 48-110         195/55R16    A11                              NoP S01
                                     48-110        205/50R16    A90
                                     48-110        205/55R16    A12
               Skoda Rapid           55-92         185/50R16    A90 NoD T81                      A07 A16 A19
               NH                    55-92         185/55R16    A90                              A58 Lim S01
               e11*2007/46*          55-92         195/45R16    A33 T80 T84
               0250*00-20;           55-92         195/50R16    A12
               e11*2007/46*0249*..;
               e8*2007/46*0320*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Skoda Rapid            55-92         185/50R16     A90 NoD T81                           A07 A16 A19
               Spaceback              55-92         185/55R16     A90                                   A58 Flh S01
               NH                     55-92         195/45R16     A33 T80 T84
               e11*2007/46*           55-92         195/50R16     A12
               0250*00-20;
               e8*2007/46*0320*..
               VW Polo (VI)           48-110        185/55R16     A11                                   A07 A16 A19
               AW                     48-110        185/60R16     A90                                   A58 Flh S01
               e1*2007/46*1783*..     48-110        195/55R16     A33
                                      48-110        205/50R16     A12
                                      48-110        205/55R16     A12
                                      48-110        215/50R16     A01 A12 K1a K1b K2b
               VW Polo (VI) GTI       147, 152      185/60R16     A90 M+S                               A07 A16 A19
               AW                     147, 152      195/55R16     A33 M+S                               A58 Flh S01
               e1*2007/46*1783*..     147, 152      205/50R16     A12 M+S
                                      147, 152      205/55R16     A12 M+S


               Allgemeine Hinweise
§22 53255*03




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 4 von 6
               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
§22 53255*03




               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 6
               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 53255*03




               genannten Bereich abgedeckt sein.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53255 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55064820 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx16 H2 Typ C27 606
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 6
               T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. September 2023 in Lambsheim statt.
§22 53255*03




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 4. September 2023




               Kocher                                                                  00415850.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim