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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 9

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C27
               Typ                           C27 656
               Radgröße                      6.5Jx16 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               C27 656 32 65 1275/07 CMS / ohne Ring          5/114,3/66,1         32          690    2200


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                    52961
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C27 656 (s.o.)
§22 52961*01




               Radgröße                      6.5Jx16 H2
               Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr. Art der                    Bund          Anzugsmoment          Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel                       (Nm)
               S01 Schraube M12x1,5           Kegel 60°     115                   28                  Z90OR
               S02 Schraube M12x1,5           Kegel 60°     110                   28                  Z90OR
               S03 Schraube M14x1,5           Kegel 60°     145                   30                  Z89OR

               Nr. Art der                    Bund          Anzugsmoment          Gesamthöhe          Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel                       (Nm)                  (mm)
               S04 Mutter M12x1,25            Kegel 60°     100                   -                   Z50OR
               S05 Serien-Mutter M12x1,25     Kegel 60°     110                   25,5                Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Nissan
                                             Renault

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Nissan Juke (I) 2WD     69-147        205/60R16                                         A07 A12 A19
               F15                     69-147        205/65R16                                         A58 A99 B16
               e11*2007/46*0132*..;    69-147        215/60R16                                         V16 S05
               e3*2007/46*0162*..,     69-147        225/55R16    A01 K1c K2b
               e5*2007/46*1031*..
               - incl. Facelift 2014
               Nissan Juke (I) 4WD     140, 147      205/60R16                                         A07 A12 A19
               F15                     140, 147      205/65R16                                         A56 A99 B16
               e11*2007/46*0132*..,    140, 147      215/60R16    A01 K2b                              S05
               e5*2007/46*1031*..      140, 147      225/55R16    A01 K1c K2b
               - incl. Facelift 2014
               Nissan Juke (II) 2WD    84,86         215/65R16    A90                                  A19 A58 A99
               F16                     84,86         225/60R16    A90                                  NoE NoP S01
               e9*2007/46*6697*..      84,86         225/65R16    A01 A12 G01
                                       84,86         235/60R16    A12
               Nissan Leaf (II)        90            205/55R16    A91                                  A07 A19 A58
               ZE1                     90            205/60R16    A12                                  A99 S05
               e9*2007/46*6537*..      90            215/55R16    A01 A12 K1b K4i K6f
§22 52961*01




               - (40, 62 kWh-Batterie) 90            225/50R16    A01 A12 K1b K4i K6f
               - max.Leistung: 110,
               160kW
               Nissan Primera          80-103        205/60R16                                         A12 A19 A99
               P12                     80-103        215/55R16    A01 K2b                              B03 Car Lim
               e11*98/14*0183*..       80-103        225/50R16    A01 K1c K2b                          V16 S04
                                       80-103        225/55R16    A01 K1c K2b K44 K56
                                       80-103        235/50R16    A01 K1c K2c K44 K56
               Nissan Pulsar           81, 85        195/55R16                                         A07 A12 A19
               C13                     81-140        195/60R16                                         A58 A99 Flh
               e9*2007/46*3086*..      81-140        205/55R16                                         V16 S05
                                       81-140        215/55R16    A01 K1c K2b K8h
                                       81-140        225/50R16    A01 K1c K2b K8h
               Nissan Qashqai (II)     81-120        215/65R16    A91                                  A19 A57 A99
               J11                     81-120        225/60R16    A12                                  S01
               e11*2007/46*0963*..; 81-120           225/65R16    A12
               e5*2007/46*1029*..      81-120        235/60R16    A01 A12 K2b
               Nissan                  76-110        215/65R16    A33                                  A07 A19 A57
               Qashqai, /+2 (I)        76-110        225/60R16    A01 A12 K2b                          A99 B03 B16
               J10                     76-110        235/60R16    A01 A12 K1a K2b                      S05
               e11*2001/116*0295*.
               Nissan X-Trail          104-127       215/65R16    A13                                  A07 A19 A99
               T31                     104-127       225/60R16    A01 A12 K42                          B03 S05
               e1*2001/116*0432*..     104-127       235/60R16    A01 A12 K2b K42
               - incl. MJ 2011
               Renault Captur (II)     67-113        215/65R16    A90                                  A19 A58 A99
               RJB                     67-113        225/60R16    A90                                  F23 NoP S02
               e2*2007/46*0684*..      67-113        225/65R16    A12
                                       67-113        235/60R16    A12




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Kadjar 2WD      81-120        215/65R16    A91                                  A19 A58 A99
               RFE                     81-120        225/60R16    A12                                  F23 S02
               e2*2007/46*0475*..      81-120        225/65R16    A12
                                       81-120        235/60R16    A01 A12 K2b
               Renault Latitude        81,103        195/60R16    A33                                  A19 A99 B03
               T                       81,103        205/60R16    A91                                  Lim S03
               e2*2001/116*0363*..     81,103        215/55R16    A01 A12 K4h
                                       81,103        215/60R16    A01 A12 K4h
                                       81,103        225/55R16    A01 A12 K4h
               Renault Megane (IV)     66-103        195/55R16    A31                                  A19 A58 A99
               RFB                     66-103        195/60R16    A31                                  Car Flh L05
               e2*2007/46*0546*..      66-120        205/55R16    A01 A12 K8c                          NoP V16 S02
                                       66-120        215/55R16    A01 A12 K2b K8c
                                       66-120        225/50R16    A01 A12 K1c K2c K8m
               Renault Megane E-       67            205/55R16    K6g T94                              A01 A12 A19
               Tech (IV)               67            215/55R16    K2b K6g                              A58 A99 Car
               RFB                     67            225/50R16    K1c K2b K4i K6h K6j                  F24 L05 V16
               e2*2007/46*0546*..                                                                      S02
               - Plug-in Hybrid
§22 52961*01




               Renault Scenic (III)    63-103        205/55R16    A33 T91 T94                          A19 A58 A60
               JZ                      63-103        205/60R16    A33 T92 T96                          A99 B03 V16
               e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/55R16    A12                                  S02
               e2*2007/46*0011*..      63-103        225/50R16    A01 A12 K2b K4a T92 T93
               - Scenic / Gr. Scenic   63-103        225/55R16    A01 A12 K2b K4a
               Renault ZOE (II)        51            195/55R16    K1a K1b K2b T91                      A01 A12 A19
               AG                      51            205/50R16    K1a K1b K2b K6i K8c T91              A58 A99 Flh
               e2*2007/46*             51            215/50R16    K1c K2a K2b K6g K6i K8c              S02
               0251*15-..;
               e2*2007/46*
               0681*03-..
               - max. Leistung:
               80,100kW


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 9

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 52961*01




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 9

               A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§22 52961*01




               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B16   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296
               mm an Achse 1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.


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               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 9

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§22 52961*01




               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
               gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4a     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenver-
               kleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Rad-
               hausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
               chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 9

               K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
               gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
               umzulegen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).
§22 52961*01




               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 8 von 9

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    195/40R16      215/35R16
§22 52961*01




               Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 4    195/50R16      215/45R16
               Nr. 5    205/45R16      225/40R16
               Nr. 6    205/50R16      225/45R16
               Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 8    205/60R16      225/55R16
               Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 10   215/55R16      235/50R16
               Nr. 11   225/40R16      245/35R16
               Nr. 12   225/50R16      245/45R16
               Nr. 13   225/55R16      245/50R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 1. Juli 2021 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

               Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 9 von 9



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 1. Juli 2021




               Bohlander                                                                    00370750.DOC
§22 52961*01




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