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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 9

             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                            68789 St.Leon-Rot
                                            49 02 0341305



             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

             Modell                         C27
             Typ                            C27 656
             Radgröße                       6.5Jx16 H2
             Zentrierart                    Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/             Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                   Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                             Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
             C27 656 32 65 CMS 1275/07 CMS /                 5/114,3/66,1        32          690    2200
                           ohne Ring
§ 22 52961




             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                     52961
             Herstellerzeichen              CMS
             Radtyp und Ausführung          C27 656 (s.o.)
             Radgröße                       6.5Jx16 H2
             Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                  Monat und Jahr



             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund         Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    115                     28                  Z90OR
             S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°    110                     28                  Z90OR
             S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°    145                     30                  Z89OR
             S04   Mutter M12x1,25          Kegel 60°    100                     -                   Z50OR
             S05   Serien-Mutter M12x1,25   Kegel 60°    110                     25,5                Serie



             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 2 von 9

             Verwendungsbereich

             Hersteller                    Nissan
                                           Renault


             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




             Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Nissan Juke (I) 2WD       69-147        205/60R16                                       A07 A12 A19
             F15                       69-147        205/65R16                                       A58 A99 B16
             e11*2007/46*0132*..;      69-147        215/60R16                                       V16 S05
             e3*2007/46*0162*..,       69-147        225/55R16    A01 K1c K2b
             e5*2007/46*1031*..
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke (I) 4WD       140, 147      205/60R16                                       A07 A12 A19
             F15                       140, 147      205/65R16                                       A56 A99 B16
§ 22 52961




             e11*2007/46*0132*..,      140, 147      215/60R16    A01 K2b                            S05
             e5*2007/46*1031*..        140, 147      225/55R16    A01 K1c K2b
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke (II) 2WD      86            215/65R16    A90                                A19 A58 A99
             F16                       86            225/60R16    A90                                S01
             e9*2007/46*6697*..        86            225/65R16    A01 A12 G01
                                       86            235/60R16    A12
             Nissan Leaf               90            205/55R16    A91                                A07 A19 A58
             ZE1                       90            205/60R16    A12                                A99 S05
             e9*2007/46*6537*..        90            215/55R16    A01 A12 K1b K4i K6f
             (40, 62 kWh-Batterie)     90            225/50R16    A01 A12 K1b K4i K6f
             Nissan Primera            80-103        205/60R16                                       A12 A19 A99
             P12                       80-103        215/55R16    A01 K2b                            B03 Car Lim
             e11*98/14*0183*..         80-103        225/50R16    A01 K1c K2b                        V16 S04
                                       80-103        225/55R16    A01 K1c K2b K44 K56
                                       80-103        235/50R16    A01 K1c K2c K44 K56
             Nissan Pulsar             81, 85        195/55R16                                       A07 A12 A19
             C13                       81-140        195/60R16                                       A58 A99 Flh
             e9*2007/46*3086*..        81-140        205/55R16                                       V16 S05
                                       81-140        215/55R16    A01 K1c K2b K8h
                                       81-140        225/50R16    A01 K1c K2b K8h
             Nissan Qashqai            81-120        215/65R16    A91                                A19 A57 A99
             J11                       81-120        225/60R16    A12                                S01
             e11*2007/46*0963*..;      81-120        225/65R16    A12
             e5*2007/46*1029*..        81-120        235/60R16    A01 A12 K2b
             Nissan Qashqai, /+2       76-110        215/65R16    A33                                A07 A19 A57
             J10                       76-110        225/60R16    A01 A12 K2b                        A99 B03 B16
             e11*2001/116*0295*.       76-110        235/60R16    A01 A12 K1a K2b                    S05




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 9

             Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Nissan X-Trail             104-127      215/65R16     A13                                   A07 A19 A99
             T31                        104-127      225/60R16     A01 A12 K42                           B03 S05
             e1*2001/116*0432*..        104-127      235/60R16     A01 A12 K2b K42
             - incl. MJ 2011
             Renault Captur (II)        70-113       215/65R16     A90                                   A19 A58 A99
             RJB                        70-113       225/60R16     A90                                   S02
             e2*2007/46*0684*..         70-113       225/65R16     A12
                                        70-113       235/60R16     A12
             Renault Kadjar 2WD         81-120       215/65R16     A91                                   A19 A58 A99
             RFE                        81-120       225/60R16     A12                                   F23 S02
             e2*2007/46*0475*..         81-120       225/65R16     A12
                                        81-120       235/60R16     A01 A12 K2b
             Renault Latitude           81,103       195/60R16     A33                                   A19 A99 B03
             T                          81,103       205/60R16     A91                                   Lim S03
             e2*2001/116*0363*..        81,103       215/55R16     A01 A12 K4h
                                        81,103       215/60R16     A01 A12 K4h
                                        81,103       225/55R16     A01 A12 K4h
             Renault Megane (IV)        66-103       195/55R16     A31                                   A19 A58 A99
§ 22 52961




             RFB                        66-103       195/60R16     A31                                   Car Flh L05
             e2*2007/46*0546*..         66-120       205/55R16     A01 A12 K8c                           V16 S02
                                        66-120       215/55R16     A01 A12 K2b K8c
                                        66-120       225/50R16     A01 A12 K1c K2c K8m
             Renault Scenic (III)       63-103       205/55R16     A33 T91 T94                           A19 A58 A60
             JZ                         63-103       205/60R16     A33 T92 T96                           A99 B03 V16
             e2*2001/116*0379*..,       63-103       215/55R16     A12                                   S02
             e2*2007/46*0011*..         63-103       225/50R16     A01 A12 K2b K4a T92 T93
             - Scenic / Gr. Scenic      63-103       225/55R16     A01 A12 K2b K4a
             Renault ZOE (II)           51           195/55R16     K1a K1b K2b T91                       A01 A12 A19
             AG                         51           205/50R16     K1a K1b K2b K6i K8c T91               A58 A99 Flh
             e2*2007/46*0251*15-..;     51           215/50R16     K1c K2a K2b K6g K6i K8c               S02
             e2*2007/46*0681*03-..
             (41-52 kWh-Batterie)


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 9

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 52961




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.



             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 9

             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§ 22 52961




             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             B16   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296
             mm an Achse 1.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.




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             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 9

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§ 22 52961




             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4a     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenver-
             kleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Rad-
             hausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 9

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§ 22 52961




             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 9

             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
§ 22 52961




             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 1. September 2020 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52961 nach §22 StVZO

             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55046620 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16 H2 Typ C27 656
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 9 von 9



             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 1. September 2020




             Bohlander                                                                    00350110.DOC
             RN/Boh
§ 22 52961




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim