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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 4

               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0341305

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         C27
               Typ                            C27 657
               Radgröße                       6.5Jx17 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
               C27 657 50 52S 1278/07 CMS / ohne Ring          5/100/54,1              50          725    2200


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                     53438
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C27 657 (s.o.)
§22 53438*02




               Radgröße                       6.5Jx17 H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr. Art der               Bund            Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
               S01 Serien-Mutter M12x1,5 Flachbund       105                       -                      Serie
                   für Leichtmetallräder

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mazda
                                              Toyota

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 4


               Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mazda 2 Hybrid             68         195/45R17    A91                                  A07 A16 A19
               ZV                         68         205/45R17    A90                                  A58 Flh NoE
               e6*2018/858*00149*..                                                                    NoP S01
               Toyota Yaris (IV)          53,68,92   195/45R17    A91                                  A07 A16 A19
               XPA1F(EU,M/N),             53,68,92   205/45R17    A91                                  A58 Flh KOV
               -/TGRE                                                                                  LY5 NoE NoP
               e6*2007/46*0437*..;                                                                     S01
               e13*2007/46*2342*..;
               e13*2018/858*00004*..;
               e20*2018/858*00007*..
               Toyota Yaris (IV)          53,68,92   195/45R17    A91                                  A07 A16 A19
               XPA1F(EU,M/N),             53,68,92   205/45R17    A90                                  A58 Flh KOV
               -/TGRE                                                                                  LY4 NoE NoP
               e6*2007/46*0437*..;                                                                     S01
               e13*2007/46*2342*..;
               e13*2018/858*00004*..;
               e20*2018/858*00007*..
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               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
               210 km/h                 100% 100% 100%
               220 km/h                 97%    100% 100%
               230 km/h                 94%    100% 100%
               240 km/h                 91%    100% 100%
               250 km/h                 -      95%      100%
               260 km/h                 -      90%      100%
               270 km/h                 -      85%      100%
               280 km/h                 -      -        95%
               290 km/h                 -      -        90%
               300 km/h                 -      -        85%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 4


               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
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               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LY4      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseiti-
               ger Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
               205/45R17. (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu An-
               schlag).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 4


               LY5    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
               Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit
               205/45R17. (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
               Anschlag).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 9. Juni 2022 in Lambsheim statt.
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               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 9. Juni 2022




               Bohlander                                                                     00391799.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim