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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 5

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C27
               Typ                           C27 657
               Radgröße                      6.5Jx17 H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               C27 657 50 65 1278/11 CMS / ohne Ring        5/114,3/66,1         50          725    2200


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                    53438
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C27 657 (s.o.)
§22 53438*02




               Radgröße                      6.5Jx17 H2
               Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                     28                  Z90OR
               S02   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   105                     28                  Z90OR

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Dacia
                                             Renault

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Duster (I) 2WD     63-92         215/55R17    A13                                  A16 A19 A58
               SD/SR                    63-92         215/60R17    A12                                  KOV S01
               e2*2001/116*0314*..;     63-92         225/55R17    A12
               e2*2001/116*0323*..;     63-92         235/50R17    A12
               e2*2007/46*0013*..;      63-92         235/55R17    A12
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (I) 4WD     66-92         215/55R17    A11                                  A16 A19 A56
               SD/SR                    66-92         215/60R17    A12                                  KOV S01
               e2*2001/116*0314*..;     66-92         225/55R17    A12
               e2*2001/116*0323*..;     66-92         235/50R17    A12
               e2*2007/46*0013*..;      66-92         235/55R17    A12
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (II) 2WD    66-110        215/55R17    A91                                  A16 A19 A58
               SR (SR*H..)              66-110        215/60R17    A90                                  F23 KOV S02
               e2*2001/116*             66-110        225/55R17    A12
               0323*43-..;              66-110        235/50R17    A12
               e2*2007/46*0013*12-..    66-110        235/55R17    A12
               - ab Modell 2018
§22 53438*02




               Dacia Duster (II) 2WD    66-110        215/55R17    A91                                  A16 A19 A58
               SR (SR*H..)              66-110        215/60R17    A90                                  F23 KMV S02
               e2*2001/116*             66-110        225/55R17    A12
               0323*43-..;              66-110        235/50R17    A12
               e2*2007/46*0013*12-..    66-110        235/55R17    A12
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Dacia Duster (II) 4WD    80-110        215/55R17    A91                                  A16 A19 A56
               SR (SR*H..)              80-110        215/60R17    A90                                  F24 KOV S02
               e2*2001/116*             80-110        225/55R17    A12
               0323*43-..;              80-110        235/50R17    A12
               e2*2007/46*0013*12-..    80-110        235/55R17    A12
               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 4WD    80-110        215/55R17    A91                                  A16 A19 A56
               SR (SR*H..)              80-110        215/60R17    A90                                  F24 KMV S02
               e2*2001/116*             80-110        225/55R17    A12
               0323*43-..;              80-110        235/50R17    A12
               e2*2007/46*0013*12-..    80-110        235/55R17    A12
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Renault Clio (IV) R.S.   147           185/50R17    A33 M+S                              A16 A19 A58
               R                        147           205/45R17    A33 M+S                              Flh S02
               e2*2001/116*
               0327*51-..
               - incl. Facelift 2016
               Renault Fluence          63-103        205/50R17    A91                                  A16 A19 Sth
               Z                        63-103        205/55R17    A91                                  S01
               e2*2001/116*0373*..;     63-103        215/50R17    A12
               e2*2007/46*0010*..
               - Limousine



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 5

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 53438*02




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 5

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§22 53438*02




               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 5


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 9. Juni 2022 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§22 53438*02




               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 9. Juni 2022




               Bohlander                                                                    00391830.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim