GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH SAP Allee 2 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot 49 02 0341305 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C27 Typ C27 657 Radgröße 6.5Jx17 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Zentrierring Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) C27 657 50 65 1278/11 CMS / ohne Ring 5/114,3/66,1 50 725 2200 Kennzeichnungen KBA-Nummer 53438 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C27 657 (s.o.) §22 53438*02 Radgröße 6.5Jx17 H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 Z90OR S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 105 28 Z90OR Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Duster (I) 2WD 63-92 215/55R17 A13 A16 A19 A58 SD/SR 63-92 215/60R17 A12 KOV S01 e2*2001/116*0314*..; 63-92 225/55R17 A12 e2*2001/116*0323*..; 63-92 235/50R17 A12 e2*2007/46*0013*..; 63-92 235/55R17 A12 e2*2007/46*0030*.. Dacia Duster (I) 4WD 66-92 215/55R17 A11 A16 A19 A56 SD/SR 66-92 215/60R17 A12 KOV S01 e2*2001/116*0314*..; 66-92 225/55R17 A12 e2*2001/116*0323*..; 66-92 235/50R17 A12 e2*2007/46*0013*..; 66-92 235/55R17 A12 e2*2007/46*0030*.. Dacia Duster (II) 2WD 66-110 215/55R17 A91 A16 A19 A58 SR (SR*H..) 66-110 215/60R17 A90 F23 KOV S02 e2*2001/116* 66-110 225/55R17 A12 0323*43-..; 66-110 235/50R17 A12 e2*2007/46*0013*12-.. 66-110 235/55R17 A12 - ab Modell 2018 §22 53438*02 Dacia Duster (II) 2WD 66-110 215/55R17 A91 A16 A19 A58 SR (SR*H..) 66-110 215/60R17 A90 F23 KMV S02 e2*2001/116* 66-110 225/55R17 A12 0323*43-..; 66-110 235/50R17 A12 e2*2007/46*0013*12-.. 66-110 235/55R17 A12 - ab Modell 2018 - mit Radhaus- Verbreiterungen Dacia Duster (II) 4WD 80-110 215/55R17 A91 A16 A19 A56 SR (SR*H..) 80-110 215/60R17 A90 F24 KOV S02 e2*2001/116* 80-110 225/55R17 A12 0323*43-..; 80-110 235/50R17 A12 e2*2007/46*0013*12-.. 80-110 235/55R17 A12 - ab Modell 2018 Dacia Duster (II) 4WD 80-110 215/55R17 A91 A16 A19 A56 SR (SR*H..) 80-110 215/60R17 A90 F24 KMV S02 e2*2001/116* 80-110 225/55R17 A12 0323*43-..; 80-110 235/50R17 A12 e2*2007/46*0013*12-.. 80-110 235/55R17 A12 - ab Modell 2018 - mit Radhaus- Verbreiterungen Renault Clio (IV) R.S. 147 185/50R17 A33 M+S A16 A19 A58 R 147 205/45R17 A33 M+S Flh S02 e2*2001/116* 0327*51-.. - incl. Facelift 2016 Renault Fluence 63-103 205/50R17 A91 A16 A19 Sth Z 63-103 205/55R17 A91 S01 e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/50R17 A12 e2*2007/46*0010*.. - Limousine Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 5 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% §22 53438*02 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer- den. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 5 A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. §22 53438*02 A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu- fenheck. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53438 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55061520 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17 H2 Typ C27 657 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 9. Juni 2022 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2022. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für §22 53438*02 das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 9. Juni 2022 Bohlander 00391830.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim