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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53213 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55043820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C27 707
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 5


             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                           68789 St.Leon-Rot
                                           49 02 0341305


             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
             Modell                        C27
             Typ                           C27 707
             Radgröße                      7.0Jx17 H2
             Zentrierart                   Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                            Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
             C27 707 53 10 1277/16 CMS /                    5/114,3/64,1            53          725    2200
                           SR12 Ø67,1-Ø64,1


             Kennzeichnungen
§ 22 53213




             KBA-Nummer                    53213
             Herstellerzeichen             CMS
             Radtyp und Ausführung         C27 707 (s.o.)
             Radgröße                      7.0Jx17 H2
             Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                 Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                       -                      Z46

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                    Honda

             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55043820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C27 707
             Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Honda Accord (VII)      103-140        205/50R17                                       A12 A19 A99
             CL7, CL9, CN1           103-140        215/45R17                                       Sth V17 S01
             e6*2001/116*0091,       103-140        225/45R17
             0092, 0096*..
             Honda                   103-140        205/50R17                                       A12 A19 A99
             Accord (VII) Tourer     103-140        215/45R17   T87 T88                             Car V17 S01
             CM1,CM2,CN2             103-140        225/45R17
             e6*2001/116*0093,
             0094,0097*..
             Honda Accord (VIII)     110, 115       215/50R17   A31                                 A19 A99 B03
             CU1,CU3                 110, 115       225/45R17   A31                                 Lim Y61 S01
             e6*2001/116*            110, 115       225/50R17   A90
             0113, 0115*..           115            205/50R17   A31
                                     115            205/55R17   A31
             Honda                   110, 115       215/50R17   A31                                 A19 A99 B03
             Accord (VIII) Tourer    110, 115       225/45R17   A31                                 Car Y61 S01
             CW1, CW3                110, 115       225/50R17   A90
             e6*2001/116*            115            205/50R17   A31
§ 22 53213




             0120,0122*..            115            205/55R17   A31

             Honda Civic (VIII)      61-103         205/50R17   A90                                 A19 A99 Flh
             FK1, FK2, FK3           61-103         215/45R17   A33                                 V17 S01
             e11*2001/116*           61-103         225/45R17   A12
             0255*00-06,
             0256*00-06,
             0257*00-05
             Honda                   73-148         205/50R17   A90                                 A19 A99 Flh
             Civic (VIII) Type S/R   73-148         215/45R17   A33                                 V17 S01
             FN1, FN2, FN3, FN4      73-148         225/45R17   A12
             e11*2001/116*
             0297,0306,0298,
             0334*..
             Honda HR-V              88, 96         215/55R17   A31                                 A19 A58 A99
             RU                      88, 96         225/50R17   A90                                 X95 S01
             e6*2007/46*0158*..      88, 96         235/50R17   A12
             Honda HR-V              96, 134        215/55R17   A31                                 A19 A58 A99
             RU                      96, 134        225/55R17   A12                                 X86 S01
             e6*2007/46*0158*..      96, 134        235/50R17   A12
                                     96, 134        245/50R17   A12




             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55043820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C27 707
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
§ 22 53213




             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%
             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.


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             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55043820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C27 707
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 5

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58       Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§ 22 53213




             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.

             T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

             Nr.   1   195/40R17      215/35R17
             Nr.   2   195/45R17      215/40R17
             Nr.   3   205/40R17      225/35R17
             Nr.   4   205/45R17      235/40R17
             Nr.   5   205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 53213 nach §22 StVZO

             Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55043820 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17 H2 Typ C27 707
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 5


             X86      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             X95     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbe-
             reifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungs-
             anleitung).

             Y61     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
             gen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 31. August 2020 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis
§ 22 53213




             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2020.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 31. August 2020




             Bohlander                                                                     00349932.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim