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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 8

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0112205

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C27
               Typ                           C27 708
               Radgröße                      7.0Jx18H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
               C27 708 38 10 1279/12 CMS / Ø67,1-Ø64,1        5/114,3/64,1            38          740    2300


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                    53256
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C27 708 (s.o.)
§22 53256*02




               Radgröße                      7.0Jx18H2
               Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                       -                      Z46

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Honda

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                          CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Accord (VIII)       110-115        215/45R18   T89 T93                             A12 A19 A99
               CU1,CU3                   110-115        225/45R18                                       B03 Lim S01
               e6*2001/116*
               0113, 0115*..
               Honda Accord (VIII)       110-115        215/45R18   T89 T93                             A12 A19 A99
               Tourer                    110-115        225/45R18                                       B03 Car S01
               CW1, CW3
               e6*2001/116*
               0120,0122*..
               Honda Civic (IX)          73-110         205/45R18   T86 T90                             A12 A19 A99
               FK1, FK2, FK3             73-110         215/40R18   T85 T89                             Flh S01
               e11*2001/116*
               0255*07-..,
               0256*07-..,
               0257*06-..
               - ab Modell 2012
               Honda Civic (IX)          88,104         205/45R18   T86 T90                             A12 A19 A99
               Tourer                    88,104         215/40R18   T85 T89                             Car S01
§22 53256*02




               FK2, FK3
               e11*2001/116*
               0256*11-..,
               0257*10-..
               - ab Modell 2014
               Honda Civic (VII) Sport   66-118         215/35R18   K1c K42 K56 T80 T84 X06             A01 A12 A19
               EP1,-2,-4, EV1            66-118         215/40R18   K1c K42 K56                         A99 Flh H5l
               e11*98/14*                                                                               S01
               0173, 0174, 0188*..
               e11*2001/116*0198*.
               Honda                     147            215/35R18                                       A12 A19 A99
               Civic (VII) Type R        147            225/35R18   A01 K1c K2b K41 K42 K90 LK6 R70     S01
               EP3
               e11*98/14*0175*..
               Honda Civic (VIII)        92, 104        205/40R18                                       A12 A19 A99
               4-Türer                   92, 104        205/45R18                                       Sth S01
               FB1,FB2,FB7,FB8           92, 104        215/40R18   A01 K3b K5a
               e11*2007/46*0183*..;
               e11*2007/46*0184*..;
               e11*2007/46*0185*..;
               e11*2007/46*0186*..
               Honda Civic (XI)          105            215/40R18   A90 T89                             A19 A58 A99
               5-Türer                   105            215/45R18   A90                                 Y85 S01
               FE
               e6*2018/858*00064*..
               - Hybrid
               Honda CR-V (II)           110            215/50R18   K1c K2b K42                         A01 A12 A19
               RD8                       110            225/45R18   K1c K2b K42                         A99 S01
               e11*98/14*0190*
               00-01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda CR-V (II)        103-110        215/50R18   K1c K2b K42                          A01 A12 A19
               RD8, RD9               103-110        225/45R18   K1c K2b K42                          A99 S01
               e11*98/14*0190*02-..   103-110        225/50R18   K1c K2c K42
               e11*2001/116*0234*.
               Honda CR-V (III)       103-122        225/60R18                                        A12 A19 A99
               RE5, RE6, RE7          103-122        235/55R18   A01 K1c                              S01
               e11*2001/116*          103-122        245/50R18   A01 K1c K42
               0301*00-05,            103-122        255/50R18   A01 K1c K42
               0302*00-05,
               0322*00-03
               Honda CR-V (IV)        88-114         225/60R18   A13                                  A19 A57 A99
               RE5, RE6               88-114         235/55R18   A01 A12 K1c                          S01
               e11*2001/116*          88-114         245/50R18   A01 A12 K1c K2b K6c K6w
               0301*06-09,            88-114         255/50R18   A01 A12 K1c K2b K6c K6w
               0302*06-10
               Honda CR-V (IV)        88-118         225/60R18   A13                                  A19 A57 A99
               RE5, RE6               88-118         235/55R18   A01 A12 K1b                          S01
               e11*2001/116*          88-118         245/50R18   A01 A12 K1c K2b K6c K6w
               0301*10-,              88-118         255/50R18   A01 A12 K1c K2b K6c K6w
§22 53256*02




               0302*11-
               ab Facelift 2015
               Honda CR-Z             84, 89         205/35R18   R70                                  A12 A19 A99
               ZF1                    84, 89         205/40R18                                        Cpe S01
               e11*2007/46*0100*..    84, 89         215/35R18
                                      84, 89         215/40R18   A01 G01 K3i K3s K3u K5b
               Honda FR-V             92,103,110     205/45R18                                        A12 A19 A99
               BE1, BE3               92,103,110     215/40R18                                        S01
               e6*2001/116*0099*..    92,103,110     225/40R18   A01 K1b K2b K41 K45 K46 R70
               e6*2001/116*0100*..
               Honda FR-V             103            205/45R18   T90                                  A12 A19 A99
               BE5                    103            215/40R18   T89                                  S01
               e6*2001/116*0104*..    103            225/40R18   A01 K1b K2b K41 K45 K46 R70 T92
               Honda Stream           92, 115        225/40R18   K1b K2b K41 K42 K90 LK6 R70 T89      A01 A12 A19
               RN1, RN3                                                                               A99 S01
               e6*98/14*0081*..,
               e6*98/14*0082*..



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.
§22 53256*02




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 5 von 8


               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
§22 53256*02




               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
               195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).

               K1b      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dau-
               erhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Brei-
               te der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Rei-
               fens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 8

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
               zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
               hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K3u     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
               kleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken)
               bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

               K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§22 53256*02




               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
               chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
               bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

               LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
               hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
               gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 7 von 8

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.
§22 53256*02




               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 8



               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
               form Schräghecklimousine (Fließheck).




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 10. Februar 2023 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
§22 53256*02




               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 10. Februar 2023




               Bohlander                                                                    00404092.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim