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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 9

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0112205

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C27
               Typ                           C27 708
               Radgröße                      7.0Jx18H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                  Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                              (mm)
               C27 708 38 10 1279/12 CMS / Ø67,1-Ø64,1        5/114,3/64,1           38       740     2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                    53256
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C27 708 (s.o.)
               Radgröße                      7.0Jx18H2
§22 53256*04




               Einpresstiefe                 ET 38
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                      -                    Z46

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Honda

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                          CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Accord (VIII)       110-115        215/45R18   T89 T93                            A12 A19 A99
               CU1,CU3                   110-115        225/45R18                                      B03 Lim S01
               e6*2001/116*
               0113, 0115*..
               Honda Accord (VIII)       110-115        215/45R18   T89 T93                            A12 A19 A99
               Tourer                    110-115        225/45R18                                      B03 Car S01
               CW1, CW3
               e6*2001/116*
               0120,0122*..
               Honda Civic (IX)          73-110         205/45R18   T86 T90                            A12 A19 A99
               FK1, FK2, FK3             73-110         215/40R18   T85 T89                            Flh S01
               e11*2001/116*
               0255*07-..,
               0256*07-..,
               0257*06-..
               - ab Modell 2012
               Honda Civic 4-Türer       92, 104        205/40R18                                      A12 A19 A99
               (VIII)                    92, 104        205/45R18                                      Sth S01
§22 53256*04




               FB1,FB2,FB7,FB8           92, 104        215/40R18   A01 K3b K5a
               e11*2007/46*0183*..;
               e11*2007/46*0184*..;
               e11*2007/46*0185*..;
               e11*2007/46*0186*..
               Honda Civic 5-Türer       105            215/40R18   A90 T89                            A19 A58 A99
               (XI)                      105            215/45R18   A90                                Y85 S01
               FE
               e6*2018/858*00064*..
               - Hybrid
               Honda Civic Sport (VII)   66-118         215/35R18   K1c K42 K56 T80 T84 X06            A01 A12 A19
               EP1,-2,-4, EV1            66-118         215/40R18   K1c K42 K56                        A99 Flh H5l
               e11*98/14*                                                                              S01
               0173, 0174, 0188*..
               e11*2001/116*0198*.
               Honda Civic Tourer        88,104         205/45R18   T86 T90                            A12 A19 A99
               (IX)                      88,104         215/40R18   T85 T89                            Car S01
               FK2, FK3
               e11*2001/116*
               0256*11-..,
               0257*10-..
               - ab Modell 2014
               Honda Civic Type R        147            215/35R18                                      A12 A19 A99
               (VII)                     147            225/35R18   A01 K1c K2b K41 K42 K90 LK6 R70    S01
               EP3
               e11*98/14*0175*..
               Honda CR-V (II)           110            215/50R18   K1c K2b K42                        A01 A12 A19
               RD8                       110            225/45R18   K1c K2b K42                        A99 S01
               e11*98/14*0190*
               00-01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda CR-V (II)        103-110        215/50R18   K1c K2b K42                        A01 A12 A19
               RD8, RD9               103-110        225/45R18   K1c K2b K42                        A99 S01
               e11*98/14*0190*02-..   103-110        225/50R18   K1c K2c K42
               e11*2001/116*0234*.
               Honda CR-V (III)       103-122        225/60R18                                      A12 A19 A99
               RE5, RE6, RE7          103-122        235/55R18   A01 K1c                            S01
               e11*2001/116*          103-122        245/50R18   A01 K1c K42
               0301*00-05,            103-122        255/50R18   A01 K1c K42
               0302*00-05,
               0322*00-03
               Honda CR-V (IV)        88-114         225/60R18   A13                                A19 A57 A99
               RE5, RE6               88-114         235/55R18   A01 A12 K1c                        S01
               e11*2001/116*          88-114         245/50R18   A01 A12 K1c K2b K6c K6w
               0301*06-09,            88-114         255/50R18   A01 A12 K1c K2b K6c K6w
               0302*06-10
               Honda CR-V (IV)        88-118         225/60R18   A13                                A19 A57 A99
               RE5, RE6               88-118         235/55R18   A01 A12 K1b                        S01
               e11*2001/116*          88-118         245/50R18   A01 A12 K1c K2b K6c K6w
               0301*10-,              88-118         255/50R18   A01 A12 K1c K2b K6c K6w
§22 53256*04




               0302*11-
               ab Facelift 2015
               Honda CR-Z             84, 89         205/35R18   R70                                A12 A19 A99
               ZF1                    84, 89         205/40R18                                      Cpe S01
               e11*2007/46*0100*..    84, 89         215/35R18
                                      84, 89         215/40R18   A01 G01 K3i K3s K3u K5b
               Honda FR-V             92,103,110     205/45R18                                      A12 A19 A99
               BE1, BE3               92,103,110     215/40R18                                      S01
               e6*2001/116*0099*..    92,103,110     225/40R18   A01 K1b K2b K41 K45 K46 R70
               e6*2001/116*0100*..
               Honda FR-V             103            205/45R18   T90                                A12 A19 A99
               BE5                    103            215/40R18   T89                                S01
               e6*2001/116*0104*..    103            225/40R18   A01 K1b K2b K41 K45 K46 R70 T92
               Honda Stream           92, 115        225/40R18   K1b K2b K41 K42 K90 LK6 R70 T89    A01 A12 A19
               RN1, RN3                                                                             A99 S01
               e6*98/14*0081*..,
               e6*98/14*0082*..
               Honda ZR-V e:HEV       105            215/55R18                                      A12 A19 A58
               RZ                     105            225/50R18   A01 K1a K1b                        A99 NoE NoP
               e6*2018/858*00266*..   105            225/55R18   A01 K1a K1b                        S01
                                      105            235/50R18   A01 K1c K2b
                                      105            245/50R18   A01 K1c K2c K3i K5v



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
§22 53256*04




               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.



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               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 9

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
§22 53256*04




               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
               195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.



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               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 9

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
               oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
§22 53256*04




               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
               Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
               außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 7 von 9

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
               bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

               LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
               Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
§22 53256*04




               bzw. OVC-HEV).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 9

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 53256*04




               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 9. Juli 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 9 von 9

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 9. Juli 2024
§22 53256*04




               Pohl                                                                 00430842.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim