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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0112205

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         C27
               Typ                            C27 708
               Radgröße                       7.0Jx18H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
               C27 708 38 22S 1279/13 CMS / ohne Ring          5/114,3/67,1            38          740    2300


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                     53256
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C27 708 (s.o.)
§22 53256*02




               Radgröße                       7.0Jx18H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der               Bund      Anzugsmoment (Nm)             Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Serien-Mutter M12x1,5 Flachbund 110                           -                      Serie
                     für Leichtmetallräder

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mitsubishi

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                           CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                          weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mitsubishi ASX (I)         85,86,110      215/55R18   K1b K2b                             A01 A07 A12
               GA0                        85,86,110      225/50R18   K1c K2b                             A19 A57 A99
               e1*2007/46*                85,86,110      235/50R18   K1c K2c K6a                         S01
               0368*00-08
               Mitsubishi ASX (I)         84-110         215/55R18   K1a K2b                             A01 A07 A12
               GA0                        84-110         225/55R18   K1c K2b                             A19 A57 A99
               e1*2007/46*                84-110         235/50R18   K1c K2c                             KOV S01
               0368*09-20
               - ab MJ 2015
               Mitsubishi ASX (I)         84-110         215/55R18   A33                                 A07 A19 A57
               GA0                        84-110         225/55R18   A90                                 A99 KMV S01
               e1*2007/46*                84-110         235/50R18   A12
               0368*10-20
               - ab MJ 2015
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Mitsubishi ASX (I)         110            215/55R18   A33                                 A07 A19 A57
               GA0                        110            225/55R18   A90                                 A99 KMV S01
§22 53256*02




               e1*2007/46*                110            235/50R18   A12
               0368*21-..                 110            245/50R18   A01 A12 K6b
               - ab MJ 2020
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Mitsubishi ASX (I)         110            215/55R18   A33                                 A07 A19 A57
               GA0                        110            225/55R18   A01 A12 K1a K1b K2b                 A99 KOV S01
               e1*2007/46*                110            235/50R18   A01 A12 K1c K2a K2b
               0368*21-..                 110            245/50R18   A01 A12 K1c K2c K6b
               - ab MJ 2020
               Mitsubishi                 109-120        215/55R18   A91 R37                             A07 A19 A57
               Eclipse Cross              109-120        225/50R18   A91                                 A99 NoP S01
               GK0                        109-120        225/55R18   A91
               e1*2007/46*1769*..         109-120        235/50R18   A12
                                          109-120        235/55R18   A12

               Mitsubishi                 72             225/50R18   A91                                 A07 A19 A56
               Eclipse Cross PHEV         72             225/55R18   A91                                 A99 S01
               GK0                        72             235/50R18   A12
               e1*2007/46*1769*..         72             235/55R18   A12
               - Plug-in Hybrid
               Mitsubishi Lancer (VIII)   80-110         205/45R18   A30 T86 T90                         A07 A19 A57
               CY0                        80-177         215/45R18   A33                                 A99 Flh Lim
               e1*2001/116*0441*..                                                                       S01
               - Limousine
               - Sportback
               Mitsubishi Outlander I     100-148        225/45R18                                       A07 A12 A19
               CUOW                                                                                      A99 S01
               e1*2001/116*0227*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                           CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                          weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mitsubishi Outlander II    103-130        225/55R18   A63                                 A07 A19 A99
               CW0, CWB                   103-130        235/50R18   A12                                 S01
               e1*2001/116*               103-130        245/50R18   A01 A12 K1c K2b
               0406*00-16;
               0482*00-09
               (FIN: JMBX.CW..)

               Mitsubishi Outlander III   108-110        215/55R18   A90 T95 T99                         A07 A19 A57
               CW0                        108-110        225/55R18   A90                                 A99 KOV S01
               e1*2001/116*               108-110        235/50R18   A12 T97
               0406*15-..                 108-110        245/50R18   A12
               - ab Modelljahr 2013       108-110        255/50R18   A01 A12 K1b
               - incl. Facelift 2016
               (FIN: JMBX.GF..)

               Mitsubishi Outlander III   110            215/55R18   A90 T95 T99                         A07 A19 A57
               CW0, GF0                   110            225/55R18   A90                                 A99 KMV S01
               e1*2001/116*               110            235/50R18   A12 T97
               0406*19-..;                110            245/50R18   A12
               e1*2007/46*1218*..
§22 53256*02




                                          110            255/50R18   A12
               - ab Modelljahr 2013
               - incl. Facelift 2016
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen

               Mitsubishi Outlander III   89-99          215/55R18   A90 T95 T99                         A07 A19 A56
               Hybrid                     89-99          225/55R18   A90                                 A99 KOV S01
               CW0                        89-99          235/50R18   A12 T97
               e1*2001/116*               89-99          245/50R18   A12
               0406*17-..
               - incl. Facelift 2016




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 53256*02




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53256 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
               beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 53256*02




               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.


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               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
§22 53256*02




               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.


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               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55065520 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx18H2 Typ C27 708
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 7


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. Februar 2023 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§22 53256*02




               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. Februar 2023




               Bohlander                                                                   00404137.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim