Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53883 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55077821 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ C27 758
               Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 5

               Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                  SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                  68789 St.Leon-Rot
                                                  49 02 0341305

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
               Modell                             C27
               Typ                                C27 758
               Radgröße                           7.5Jx18H2
               Zentrierart                        Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C27 758 53 82S 1392/10 CMS / ohne Ring              5/112/66,6          53,5        875    2400


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                         53883
               Herstellerzeichen                  CMS
               Radtyp und Ausführung              C27 758 (s.o.)
§22 53883*00




               Radgröße                           7.5Jx18H2
               Einpresstiefe                      ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                      Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund               Anzugsmoment       Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)               (mm)
               S01   Schraube M14x1,5                Kugel D = 28 mm    180                45             Z100OR
               S02   Schraube M14x1,5                Kugel D = 28 mm    130                42             Z85OR
               S03   Serien-Schraube M15x1,25        Kugel D = 28 mm    150                44,5           Serie
               S04   Serien-Schraube M14x1,5         Kugel D = 28 mm    150                45             Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                         Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53883 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55077821 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ C27 758
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               EQA-Klasse              80-139        215/60R18    M+S                                  A07 A12 A19
               F2B                     80-139        225/55R18    M+S                                  A57 A99 S04
               e1*2007/46*1909*09-..   80-139        235/55R18
               - Elektro
               EQB-Klasse              111,139       215/60R18    M+S T02 T98                          A07 A12 A19
               F2B                     111,139       225/55R18    M+S T02 T98                          A57 A99 S04
               e1*2007/46*1909*12-..   111,139       235/55R18
               - Elektro
               GLA-Klasse              85-165        215/60R18    R37                                  A12 A19 A57
               F2B                     85-165        215/60R18    M+S                                  A99 NoE NoP
               e1*2007/46*1909*..      85-165        225/55R18    R37                                  S02
                                       85-165        225/55R18    M+S
                                       85-165        235/55R18
               GLB-Klasse              85-165        215/60R18    R37                                  A12 A19 A57
               F2B                     85-165        215/60R18    M+S                                  A99 NoE NoP
               e1*2007/46*1909*..      85-165        225/55R18    R37                                  S02
                                       85-165        225/55R18    M+S
                                       85-165        235/55R18
§22 53883*00




               GLE-Klasse              180-210       235/60R18    A10 175                              A07 A19 A56
               H1GLE                   180-210       245/60R18    A10 175                              A99 KFS NoP
               e1*2007/46*1885*..      180-210       255/55R18    A10 175                              R78 Z18 S03
               - ohne AMG-Line
               - ohne Coupé
               Vito/ Viano             65-190        245/45R18    T00                                  A12 A19 A57
               639, -/2, -/4, -/5                                                                      A99 S01
               e9*2001/116*0048*..,
               e1*2007/46*
               0457*00-08,
               0458*00-07,
               0459*00-05,
               L275, L720
               - incl. MJ 2011


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53883 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55077821 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ C27 758
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 5

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 53883*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               175      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1750 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53883 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55077821 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ C27 758
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 5

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               KFS     Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R78    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
               fung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 53883*00




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53883 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55077821 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ C27 758
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 5


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 27. April 2022 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§22 53883*00




               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 27. April 2022




               Bohlander                                                                   00388847.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim