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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53257 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55065620 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6


               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0341305


               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         C27
               Typ                            C27 759
               Radgröße                       7.5Jx19H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C27 759 45 64S 1281/09 CMS / ohne Ring          5/114,3/64,1        45          750    2350


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                     53257
§22 53257*00




               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C27 759 (s.o.)
               Radgröße                       7.5Jx19H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr. Art der               Bund                  Anzugsmoment        Gesamthöhe         Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel                          (Nm)                (mm)
               S01 Serien-Mutter M12x1,5 Kugel Ø 24 mm         110                 -                  Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Honda

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53257 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55065620 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Civic (IX)        73,104        215/35R19                                        A07 A12 A19
               FK1, FK2, FK3           73-110        225/35R19   T84 T88                              A99 Flh S01
               e11*2001/116*
               0255*07-..,
               0256*07-..,
               0257*06-..
               - ab Modell 2012
               Honda                   104           215/35R19                                        A07 A12 A19
               Civic (IX) Tourer       88,104        225/35R19   T84 T88                              A99 Car S01
               FK2, FK3
               e11*2001/116*
               0256*11-..,
               0257*10-..
               - ab Modell 2014
               Honda Civic (VIII)      61-103        215/35R19   T85                                  A07 A12 A19
               FK1, FK2, FK3           61-103        225/35R19   T84 T88                              A99 Flh S01
               e11*2001/116*
               0255*00-06,
§22 53257*00




               0256*00-06,
               0257*00-05
               Honda                   73-148        215/35R19   T85                                  A07 A12 A19
               Civic (VIII) Type S/R   73-148        225/35R19   A01 K42 T84 T88                      A99 Flh S01
               FN1, FN2, FN3, FN4
               e11*2001/116*
               0297,0306,0298,
               0334*..
               Honda                   88-134        215/35R19                                        A07 A12 A19
               Civic (X) 5-Türer       88-134        225/35R19   T84 T88                              A99 Y85 S01
               FC, FK
               e11*2007/46*3633*..;
               e6*2007/46*0256*..
               Honda                   88-134        215/35R19                                        A07 A12 A19
               Civic (X) Limousine     88-134        225/35R19                                        A99 Lim S01
               FC, FK
               e11*2007/46*3633*..;
               e6*2007/46*0256*..
               Honda CR-V (IV)         88-114        245/45R19                                        A07 A12 A19
               RE5, RE6                88-114        245/50R19   A01 K1c                              A57 A99 S01
               e11*2001/116*
               0301*06-09,
               0302*06-10
               Honda CR-V (IV)         88-118        245/45R19                                        A07 A12 A19
               RE5, RE6                88-118        245/50R19   A01 K1b                              A57 A99 S01
               e11*2001/116*
               0301*10-,
               0302*11-
               ab Facelift 2015
               Honda CR-V (V)          107-142       235/50R19   A12                                  A07 A19 A57
               RW                      107-142       235/55R19   A11                                  A99 MHy S01
               e6*2007/46*0265*..      107-142       245/50R19   A12
                                       107-142       255/50R19   A01 A12 K1c

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53257 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55065620 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759
               Hersteller                        CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda HR-V              96, 134        225/40R19                                          A07 A12 A19
               RU                      96, 134        225/45R19                                          A58 A99 X86
               e6*2007/46*0158*..                                                                        S01
               Honda HR-V              88, 96         225/40R19                                          A07 A12 A19
               RU                                                                                        A58 A99 X95
               e6*2007/46*0158*..                                                                        S01


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.
§22 53257*00




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%
               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55065620 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
§22 53257*00




               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53257 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55065620 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.
§22 53257*00




               X86      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X95     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbe-
               reifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungs-
               anleitung).

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
               form Schräghecklimousine (Fließheck).




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 22. Dezember 2020 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53257 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55065620 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 22. Dezember 2020




               Bohlander                                                                   00357827.DOC
§22 53257*00




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim