GUTACHTEN zur ABE Nr. 53257 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55065620 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH SAP Allee 2 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot 49 02 0341305 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C27 Typ C27 759 Radgröße 7.5Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Zentrierring Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) C27 759 45 64S 1281/09 CMS / ohne Ring 5/114,3/64,1 45 750 2350 Kennzeichnungen KBA-Nummer 53257 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C27 759 (s.o.) §22 53257*02 Radgröße 7.5Jx19H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Gesamthöhe Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) (mm) S01 Serien-Mutter M12x1,5 Kugel Ø 24 mm 110 - Serie Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53257 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55065620 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic (IX) 73,104 215/35R19 A07 A12 A19 FK1, FK2, FK3 73-110 225/35R19 T84 T88 A99 Flh S01 e11*2001/116* 0255*07-.., 0256*07-.., 0257*06-.. - ab Modell 2012 Honda 104 215/35R19 A07 A12 A19 Civic (IX) Tourer 88,104 225/35R19 T84 T88 A99 Car S01 FK2, FK3 e11*2001/116* 0256*11-.., 0257*10-.. - ab Modell 2014 Honda Civic (VIII) 61-103 215/35R19 T85 A07 A12 A19 FK1, FK2, FK3 61-103 225/35R19 T84 T88 A99 Flh S01 e11*2001/116* 0255*00-06, 0256*00-06, §22 53257*02 0257*00-05 Honda 73-148 215/35R19 T85 A07 A12 A19 Civic (VIII) Type S/R 73-148 225/35R19 A01 K42 T84 T88 A99 Flh S01 FN1, FN2, FN3, FN4 e11*2001/116* 0297,0306,0298, 0334*.. Honda Civic (X) 88-134 215/35R19 A07 A12 A19 5-Türer 88-134 225/35R19 T84 T88 A99 Y85 S01 FC, FK e11*2007/46*3633*..; e6*2007/46*0256*.. Honda Civic (X) 88-134 215/35R19 A07 A12 A19 Limousine 88-134 225/35R19 A99 Lim S01 FC, FK e11*2007/46*3633*..; e6*2007/46*0256*.. Honda CR-V (IV) 88-114 245/45R19 A07 A12 A19 RE5, RE6 88-114 245/50R19 A01 K1c A57 A99 S01 e11*2001/116* 0301*06-09, 0302*06-10 Honda CR-V (IV) 88-118 245/45R19 A07 A12 A19 RE5, RE6 88-118 245/50R19 A01 K1b A57 A99 S01 e11*2001/116* 0301*10-, 0302*11- ab Facelift 2015 Honda CR-V (V) 107-142 235/50R19 A12 A07 A19 A57 RW 107-142 235/55R19 A11 A99 MHy S01 e6*2007/46*0265*.. 107-142 245/50R19 A12 107-142 255/50R19 A01 A12 K1c Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53257 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55065620 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda HR-V (II) 88, 96 225/40R19 A07 A12 A19 RU A58 A99 X95 e6*2007/46*0158*.. S01 Honda HR-V (II) 96, 134 225/40R19 A07 A12 A19 RU 96, 134 225/45R19 A58 A99 X86 e6*2007/46*0158*.. S01 Honda HR-V (III) 79 225/40R19 A94 A07 A19 A58 RV 79 225/45R19 A12 A99 S01 e6*2018/858*00063*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- §22 53257*02 scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53257 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55065620 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 6 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge- führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti- gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden. §22 53257*02 A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schnee- ketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A94 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur- nier, Variant, …). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53257 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55065620 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 6 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. §22 53257*02 T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. X86 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X95 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbe- reifung 225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungs- anleitung). Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie- form Schräghecklimousine (Fließheck). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2022 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 53257 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55065620 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2020. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 17. Juni 2022 §22 53257*02 Bohlander 00392245.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim