Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53257 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55065620 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 5
               Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                              SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                              68789 St.Leon-Rot
                                              49 02 0112205

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         C27
               Typ                            C27 759
               Radgröße                       7.5Jx19H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                C27 759 49 1281/06 CMS / Ø67,1-Ø60,1               5/114,3/60,1      49,5       750      2350
                10

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53257
               Herstellerzeichen              CMS
               Radtyp und Ausführung          C27 759 (s.o.)
               Radgröße                       7.5Jx19H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
§22 53257*07




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)            (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          110             -             Z57
                S02   Schraube M12x1,5             Kegel 60°          100             28            Z38
                S03   Schraube M12x1,5             Kegel 60°          90              28            Z38
                S04   Mutter M12x1,25              Kegel 60°          140             -             Z77

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Suzuki
                                              Toyota
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Suzuki Kizashi             131            225/40R19      T93                            A12 A19 A57
                FR                                                                                      A99 Lim S04
                e4*2007/46*0142*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53257 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55065620 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 5
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Suzuki S-Cross (II)       75-95          225/40R19                                     A12 A19 A57
                JY, JY-2S                                                                              A99 S02
                e4*2007/46*
                0779*14-..;
                e6*2018/858*
                00006*02-..
                ab Modelljahr 2022
                Suzuki SX4 S-Cross (I)    88             225/35R19       T88                           A12 A19 A57
                JY                                                                                     A99 S03
                e4*2007/46*
                0779*00-03
                - Modelljahr 2013-2016
                Suzuki SX4 S-Cross (I)    82-103         225/40R19                                     A12 A19 A57
                JY                                                                                     A99 S02
                e4*2007/46*
                0779*04-13;
                e6*2018/858*
                00006*00-01
§22 53257*07




                - Modelljahr 2017-2021
                Suzuki Vitara             75-103         225/40R19                                     A12 A19 A57
                LY, LY-2S                                                                              A99 S03
                e4*2007/46*0928*..
                e6*2018/858*00005*..
                Toyota Camry Hybrid       131            225/40R19       T93                           A12 A19 A58
                XV7 (EU,M), -/TMG                                                                      A99 Lim S01
                e6*2007/46*0322*..;
                e13*2007/46*2046*..
                Toyota C-HR (I)           72-112         225/45R19                                     A12 A19 A57
                AX1T(EU,M), -/TMG         72-112         235/45R19                                     A99 MHy S01
                e11*2007/46*3641*..;
                e13*2007/46*1765*..;
                e6*2007/46*0264*..;
                e6*2007/46*0338*..
                Toyota Yaris Cross        68, 92         225/40R19                                     A12 A19 A58
                XPB1F(M,EUM), -/TGRE                                                                   A99 F23 Flh
                e6*2018/858*00013*..;                                                                  NoE NoP S01
                e13*2018/858*00156*..
                Toyota Yaris Cross AWD    68             225/40R19                                     A12 A19 A56
                XPB1F(M,EUM), -/TGRE                                                                   A99 F24 Flh
                e6*2018/858*00013*..;                                                                  NoE NoP S01
                e13*2018/858*00156*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53257 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55065620 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 5

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 53257*07




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53257 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55065620 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 5

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.
§22 53257*07




               F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53257 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55065620 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ C27 759
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 5
               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 7. April 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
§22 53257*07




               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 7. April 2026



               Kocher                                                                                  00466067.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen