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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 52366 nach §22 StVZO

                            Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55075919 (1. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x17H2 Typ C28 707
                            Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 4


                            Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                           68789 St.Leon-Rot
                                                           49 02 0341305


                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                            Modell                         C28
                            Typ                            C28 707
                            Radgröße                       7.0J x17H2
                            Zentrierart                    Mittenzentrierung

                            Ausführung       Kennzeichnung Rad/             Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                             Zentrierring                   Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
                            C28 707 40 10 1129/06 CMS /                     5/114,3/64,1            40          690    2200
                                          SR12 Ø67,1-Ø64,1
§22 52366, Erweiterung 01




                            Kennzeichnungen

                            KBA-Nummer                     52366
                            Herstellerzeichen              CMS
                            Radtyp und Ausführung          C28 707 (s.o.)
                            Radgröße                       7.0J x17H2
                            Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                            Herstelldatum                  Monat und Jahr

                            Befestigungsmittel

                            Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                                  mittel
                            S01   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   110                       -                      Z46

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                     Honda

                            Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55075919 (1. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x17H2 Typ C28 707
                            Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 4

                            Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            Honda e                60            225/45R17     A91 R03                               A23 A58 A99
                            ZC                                                                                       V7e Vn2 Y85
                            e6*2007/46*0425*..                                                                       HA2 S01
                            (35,5 kWh-Batterie)


                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§22 52366, Erweiterung 01




                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                            Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                   V      W        Y
                            210 km/h               100% 100% 100%
                            220 km/h               97%    100% 100%
                            230 km/h               94%    100% 100%
                            240 km/h               91%    100% 100%
                            250 km/h               -      95%      100%
                            260 km/h               -      90%      100%
                            270 km/h               -      85%      100%
                            280 km/h               -      -        95%
                            290 km/h               -      -        90%
                            300 km/h               -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.


                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55075919 (1. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x17H2 Typ C28 707
                            Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 4

                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                            chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                            Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                            bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                            hinausragen.

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                            schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                            A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                            angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                            von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                            HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
§22 52366, Erweiterung 01




                            lässig in Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55075919, Ausfertigung 1 (Radtyp
                            C28 707) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                            Hinweise.

                            R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            V7e   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                   Vorderachse     Hinterachse

                            Nr. 1 205/45R17        225/45R17, 235/40R17
                            Nr. 2 215/40R17        235/40R17

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.

                            Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
                            die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                            Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                            form Schräghecklimousine (Fließheck).




                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 26. August 2020 in Lambsheim statt.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55075919 (1. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J x17H2 Typ C28 707
                            Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 4


                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.

                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2019.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 52366, Erweiterung 01




                            Lambsheim, 26. August 2020




                            Bohlander                                                                    00349525.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim